Nachdem wir bereits über den Prozess zu Schwesta Ewa berichtet haben, gibt es nun das Urteil vom Landgericht Frankfurt. Demnach muss die Frankfurterin für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Richter verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die Anklagepunkte der Zuhälterei und Menschenhandel sahen sie als nicht erwiesen an, was unter anderem daran liegt, dass die Klägerinnen in ihren Aussagen zugaben, freiwillig für Schwesta Ewa gearbeitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und drei Monate Haft vorgesehen. Die Verteidigung hingegen beantragte ein Jahr und sechs Monate bis zwei Jahre auf Bewährung. Schwesta Ewa selbst gab sich nach dem Plädoyer einsichtig: "Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben. Es ist ist nicht mit meinem zukünftigem Leben vereinbar. Ich werde mich davon distanzieren und mich komplett auf meine Musik konzentrieren."
Was genau wurde ihr vorgeworfen?
Schwesta Ewa soll 17- bis 19-jährige Frauen psychisch unter Druck gesetzt und körperlich misshandelt haben. Dabei soll sie die Geschädigten bewusst finanziell und emotional abhängig gemacht haben. Ihnen seien unter anderem Kleidung, Wohnung und andere Luxusartikel versprochen worden. Ewa soll verlangt haben, die Schulden durch Prostitution abzuarbeiten. Zusätzlich sollen die Einkünfte der Prostitution nicht beim Finanzamt gemeldet worden sein. Laut der Staatsanwaltschaft wurden die Frauen "durch psychischen Druck und wiederholte körperliche Misshandlungen gefügig" gemacht. Dabei soll sie gezielt auf einen "niedrigen Bildungsstand" geachtet haben, "Frauen, die die Rapperin bewunderten", trug die Staatsanwältin vor.
Vor Gericht gab sie einen harten Umgang mit den Mädchen zu: "Es gab Ohrfeigen, aber nichts mit Platzwunden und blauem Auge." ... "Ich hatte meine Ausraster", gesteht sie ein, "es floss aber kein Blut", stellt sie klar.
Foto: Reinhard Roskaritz
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