ZitatOriginal von NeNico
also erstens ist das versuchter totschlag und nicht versuchter mord und zweitens nur wenn du mit nem maßkrug zuschlägst. bei nem halben liter krug ist es auch "nur" gefährliche KV
Interessiert mich doch nen scheiß Mr. Klugscheißer, letztes Jahr als einer meiner Kollegen nen Typen im Bierzelt n Krug drüberzog und der andere dann n Rießenloch im Kopf hatte, wurde der ne Woche später zu versuchten Mordes angezeigt :'D