Gefährliche Körperverletzung

  • Zitat

    Original von NeNico


    also erstens ist das versuchter totschlag und nicht versuchter mord und zweitens nur wenn du mit nem maßkrug zuschlägst. bei nem halben liter krug ist es auch "nur" gefährliche KV


    Interessiert mich doch nen scheiß Mr. Klugscheißer, letztes Jahr als einer meiner Kollegen nen Typen im Bierzelt n Krug drüberzog und der andere dann n Rießenloch im Kopf hatte, wurde der ne Woche später zu versuchten Mordes angezeigt :'D

  • Zitat

    Original von Established Beatz


    Interessiert mich doch nen scheiß Mr. Klugscheißer, letztes Jahr als einer meiner Kollegen nen Typen im Bierzelt n Krug drüberzog und der andere dann n Rießenloch im Kopf hatte, wurde der ne Woche später zu versuchten Mordes angezeigt :'D


    nein, versuchter totschlag

  • Zitat

    Original von ElSeto


    Yo i.v. oder i.m. ne Spritze geben, aber nem Patienten ne Schelle geben... ich bezweifel es :D



    ja auch wenn man es manchmal gerne tun würde


    aber man kann ja beim Blutabnehmen öffter mal daneben stechen;)

  • Zitat

    Original von Established Beatz


    Interessiert mich doch nen scheiß Mr. Klugscheißer, letztes Jahr als einer meiner Kollegen nen Typen im Bierzelt n Krug drüberzog und der andere dann n Rießenloch im Kopf hatte, wurde der ne Woche später zu versuchten Mordes angezeigt :'D


    Und was ist bei raus gekommen?

  • Zitat

    Original von Jaber93


    Und was ist bei raus gekommen?



    Des weiß keiner genau weil ihn seitdem niemand mehr gesehen hat..
    Man spricht von 10 Monaten Haft weil er zudem Zeitpunkt eben auch schon sauviel Alkohol intus hatte aber das weiß keiner zu 100%

  • Was sind hier denn alles für peinliche Spastis unterwegs?


    Erzählen alle darüber was sie so getan haben, als ob das was ist worauf man stolz sein kann und erwarten wirklich Verständnis?


    Nehmt mal eure Strafe an... die habt ihr verdient, statt hier zu versuchen irgendwas als Notwehr darzustellen.

  • Zitat

    Original von ethantaylor


    Du könntest auch aufhören zu trinken, wenn du es scheinbar nicht verträgst. Pöbelnde Betrunke sind nie in Ordnung.


    ich sage ja nicht, dass man pöbelnde betrunkene akzeptieren muss oder dass sowas gut ist
    ich hab lediglich gesagt, dass man sich als ein solcher nicht wundern und auch nicht beschweren muss wenn man ne schelle kassiert

  • Zitat

    Original von Established Beatz
    Wie hoch deine Gefängnis -oder Geldstrafe ausfällt, hängt immer davon ab in welchen Zustand du mit welchen Mitteln wie hart zugeschlagen hast; Wie viele Vorstrafen du allgemein schon hast (vorallem in Sachen KöVe) und wie gut dein Anwalt ist. Nehmen wir an du schlägst jemanden mit nem Schuh einmal auf die Fresse und der andere hat nur ne Platzwunde, ist dass Körperverletzung (obwohl sowas ja eigentlich nicht angezeigt und vor Gericht kommt), schlägst du z.B. drei mal auf die Nase, wäre das schon schwere Körperverletzung und wenn du z.B. mit nem Bierkrug auf den Kopf schlägst, ist dass versuchter Mord!


    Wenn du in dem Moment als du zuschlägst mehr als 1,5 Promille im Blut hast, bist du unzurechnungsfähig und solltest das bei der Aussage angeben (am besten wenn noch Spezls von dir bezeugen können das du echt blau warst und das gesehen haben) das gleiche gilt auch bei Drogen... aber da weiß ich nicht wie viel zu von was im Blut haben musst oder ob das schon reicht wenn der Test positiv ist...


    Das sind alles so Sachen die ihr euch merken solltet ;)



    Nein, das sind alles Sachen die man sich auf keinen Fall merken sollte weil so ziemlich jede Aussage dieses Posts falsch ist

  • Zitat

    Original von Kartonage
    Das einzig kriminelle was ich mach sind Kugelschreiber Diebstähle.


    Deine Dummheit allein grenzt schon an Kriminalität.

  • ich red auch ungern mit wenns um juristischen kram geht weil die leute dann sofort auf rechtsstaat umschalten und jede aussage auf die goldwaage legen.


    wenn jemand sagt, ein schlag mit einem bierkrug ist versuchter mord, dann soll das nicht bedeuten, dass jeder schlag mit einem bierkrug juristisch als versuchter morg gewertet wird.


    ich denke, die aussage dürfte man etwa als "es kann sein, dass ein schlag mit einem bierkrug als versuchter mord gewertet wird" verstehen...


    pedanten!


  • *versuchter totschlag

  • Richtig. Mam darf nicht nur die Tat alleine sehen. Wie bei dem Beispiel jetzt, wenn man besoffen im Bierzelt in ne Rangelei gerät und einem im Suff n Bierglas über n Kopf haut, hat der jenige bestimmt nicht die Absicht gehabt, den anderen zu töten.
    Genau so in meinem Fall.

  • Nein, das Strafgesetztbuch sagt klar und deutlich




    § 211 Mord


    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.


    (2) Mörder ist, wer


    1. aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,


    2. mittels eines Bierkruges


    einen Menschen tötet.


  • da steht da niemals


  • hahah sehr gut :D

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