Ladung als Zeuge

  • warum sind leute so dumm und verraten den jenigen bei dem sie es geholt haben, ändert nix an ihrer Strafe sofern man das Strafe nennen kann, wenn man das erste mal mit bisschen Cannabis erwischt wird, wird es in den meisten Fällen sowieso fallen gelassen

  • Zitat

    Original von PaBe
    mein kumpel hatte auch mal sowas ähnliches er bekommt post von amtsgericht als beschuldigter weil die person mit weed erwischt wurde die person sagte der typ heißt mölli also dachten sich die bullen der herr möller der schon bekannt ist und mit btm erwischt wurde wird er auch der typ sein den er meinte er kannte die person aber nicht die bei bullen mölli angegeben hatte trotzdem wurde seine wohnung durchsucht und nen bissl peace gefunden und eine alte stabwaage und das blöde ist obwohl er ihn nicht kannte wurde er trotzdem wegen handels mit btm zu einer sehr hohen geld und bewährungstarfe verurteilt



    vllt hast du einen spitznamen der sich ähnlich anhört und dadurch auf dich aufmerksam macht


    sehr guter punkt :thumbup:

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    Original von Der Rudi
    Wenn sie dich fragen wo du das her hast, sagst du einfach "ich kenn die namen nicht" oder "dazu möchte ich nichts sagen".


    Sie werden doch gar nicht fragen. Er is nur zeuge. Und selbst belasten muss mann ja nicht, deswegen dann einfach schweigen. Aber die werden ihn halt zu dem anderen fragen und dann vll höchstens ob er dort gekauft hat. Dann würde ich sagen nein, ich mache sowas nicht. Können ja schlecht das gegenteil beweisen. Oder ab der frage einfach die schnauze halten und sagen, dazu möchte ich keine angaben machen.


    Kannst auf jeden fall chillen. Dir wird nichts passieren. Selbst wenn du sagst, du hast 1 mal 1g gekauft, wird deswegen kwin Verfahren eröffnet. Solltest dann zur Sicherheit aber nix daheim haben


    Ach ja, du hast ja wirklich nie was da geholt. Dann würde ich sagen, du machst sowas nicht und kennst den kaum, nur so von früher. Können ja kein Gegenteil beweisen, weils die Wahrheit ist. Brauchst gar nix zu befürchten

  • Weiß zwar nicht was hier 6 Seiten so geschrieben wurde, aber er wird da doch einfach hingehen können, sagen er kenne ihn aus der Schule damals aber habe nichts mit ihm zu tun und fertig.

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    Original von haschticker
    warum sind leute so dumm und verraten den jenigen bei dem sie es geholt haben, ändert nix an ihrer Strafe sofern man das Strafe nennen kann, wenn man das erste mal mit bisschen Cannabis erwischt wird, wird es in den meisten Fällen sowieso fallen gelassen


    Weil es ihnen von Polizei/Gericht/Anwalt empfohlen wird? Auch wenn der 31er nicht greift, ist das sicher strafmildernd zu berücksichtigen. Und da die hiesige Sache vor dem Landgericht verhandelt wird, wird es sich - sofern es keine Berufungsverhandlung ist, aber wohl selbst dann - wahrscheinlich nicht um eine Straferwartung handeln, die die Bezeichnung als solche nicht verdient.

  • das is ne gerichtsverhandlung oder?
    dann musst du sowieso hin...wird schon aufkommen warum genau du aussagen musst. aber als zeuge hast e nix zu befürchten.

    “We had two bags of grass, seventy-five pellets of mescaline, five sheets of high powered blotter acid, a salt shaker half full of cocaine, and a whole galaxy of multi-colored uppers, downers, screamers, laughers... and also a quart of tequila, a quart of rum, a case of Budweiser, a pint of raw ether and two dozen amyls.
    Not that we needed all that for the trip, but once you get locked into a serious drug collection, the tendency is to push it as far as you can.”

  • Soweit ich weiß, gibts doch bei Weed irgend so ein "Geringe Menge"-Gesetz, was aussagt, dass bis zu nem bestimmten Gewicht das Verfahren eingestellt hat. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Berlin sinds 7g, aber woanders auch weniger. Kenn mich aber auch nich super genau aus.

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." - Kurt Tucholsky

  • Zitat

    Original von Matteo "Jesus" Wieczorek
    Soweit ich weiß, gibts doch bei Weed irgend so ein "Geringe Menge"-Gesetz, was aussagt, dass bis zu nem bestimmten Gewicht das Verfahren eingestellt hat. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Berlin sinds 7g, aber woanders auch weniger. Kenn mich aber auch nich super genau aus.


    jop, MeckPomm 5 g Eigenbedarf, Berlin 10(in Einzelfällen 15), Quelle: Wiki

  • Und der Konsum ist NICHT illegal. Der Besitz, Handel und Erwerb allerdings schon. Was das Ganze ein bisschen schwierig gestaltet.

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." - Kurt Tucholsky

  • Zitat

    Original von Neonwave
    Weiß zwar nicht was hier 6 Seiten so geschrieben wurde, aber er wird da doch einfach hingehen können, sagen er kenne ihn aus der Schule damals aber habe nichts mit ihm zu tun und fertig.

    Jetzt fassen wir uns mal alle gegenseitig an die eigenen Nasen!


  • 100% sicher und gilt das auch in jedem bundesland bzw auch 'nur' vor Amtsgericht?

  • Die StPO zumindest unterscheidet nicht zwischen Bundesländern, Amts- und Landgericht, oder worauf willst Du hinaus, Du spielst ja wahrscheinlich auf einen bestimmten Fall an?


    Das, was tatsächlich divergiert, sind die oben angesprochene "Gesetze" zur nichtgeringen Menge, die im Endeffekt nur interne Richtlinien der Staatsanwaltschaften sind.

  • Ich hab demnächst ne Verhandlung wegen KV, ich bin der Anklagende bzw Geschädigte.
    Meine Ex Freundin ist auch als Zeugin geladen. Nun fängt sie aber an, das sie angeblich nicht hin kann wegen ihrem Kind. Hab den Eindruck sie will sich vor drücken und keine Aussage machen um den Angeklagten zu schützen, wobei sie aber die wichtigste Zeugin mit ist.

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    Original von Jaber93
    Ich hab demnächst ne Verhandlung wegen KV, ich bin der Anklagende bzw Geschädigte.
    Meine Ex Freundin ist auch als Zeugin geladen. Nun fängt sie aber an, das sie angeblich nicht hin kann wegen ihrem Kind. Hab den Eindruck sie will sich vor drücken und keine Aussage machen um den Angeklagten zu schützen, wobei sie aber die wichtigste Zeugin mit ist.


    Ich glaube nicht dass irgendwer wegen seinem Kind nicht vorgeladen wird.
    Dann wird das Kind halt mitgebracht bzw. für die Zeit der Aussage irgendwo zur Betreuung abgegeben.


    Was Gerichtstermine/Aussagen angeht ist der Staat eigentlich recht rigoros bzw. man kommt da nicht ganz so einfach raus.

  • Sie hat eine Vorladung bekommen, meinte aber sie weiß noch nicht ob sie kommt, da sie angeblich nicht weiß wie sie es mit dem Kind machen soll, was auch immer.
    Bin mir ziemlich sicher das sie nur ne Ausrede sucht, um nicht aussagen zu müssen, da sie wie gesagt den Angeklagten schützen will, wie ich denke.

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