ZitatOriginal von haschticker
nein, brief kam nie an
ich bin sicher du hast schonmal was von einschreiben gehört
ZitatOriginal von haschticker
nein, brief kam nie an
ich bin sicher du hast schonmal was von einschreiben gehört
warum sind leute so dumm und verraten den jenigen bei dem sie es geholt haben, ändert nix an ihrer Strafe sofern man das Strafe nennen kann, wenn man das erste mal mit bisschen Cannabis erwischt wird, wird es in den meisten Fällen sowieso fallen gelassen
hingehen und sagen dass du keinen plan hast, wieder abhauen und nicht arbeiten müssen!
ZitatOriginal von PaBe
mein kumpel hatte auch mal sowas ähnliches er bekommt post von amtsgericht als beschuldigter weil die person mit weed erwischt wurde die person sagte der typ heißt mölli also dachten sich die bullen der herr möller der schon bekannt ist und mit btm erwischt wurde wird er auch der typ sein den er meinte er kannte die person aber nicht die bei bullen mölli angegeben hatte trotzdem wurde seine wohnung durchsucht und nen bissl peace gefunden und eine alte stabwaage und das blöde ist obwohl er ihn nicht kannte wurde er trotzdem wegen handels mit btm zu einer sehr hohen geld und bewährungstarfe verurteilt
vllt hast du einen spitznamen der sich ähnlich anhört und dadurch auf dich aufmerksam macht
sehr guter punkt
ZitatOriginal von Der Rudi
Wenn sie dich fragen wo du das her hast, sagst du einfach "ich kenn die namen nicht" oder "dazu möchte ich nichts sagen".
Sie werden doch gar nicht fragen. Er is nur zeuge. Und selbst belasten muss mann ja nicht, deswegen dann einfach schweigen. Aber die werden ihn halt zu dem anderen fragen und dann vll höchstens ob er dort gekauft hat. Dann würde ich sagen nein, ich mache sowas nicht. Können ja schlecht das gegenteil beweisen. Oder ab der frage einfach die schnauze halten und sagen, dazu möchte ich keine angaben machen.
Kannst auf jeden fall chillen. Dir wird nichts passieren. Selbst wenn du sagst, du hast 1 mal 1g gekauft, wird deswegen kwin Verfahren eröffnet. Solltest dann zur Sicherheit aber nix daheim haben
Ach ja, du hast ja wirklich nie was da geholt. Dann würde ich sagen, du machst sowas nicht und kennst den kaum, nur so von früher. Können ja kein Gegenteil beweisen, weils die Wahrheit ist. Brauchst gar nix zu befürchten
Weiß zwar nicht was hier 6 Seiten so geschrieben wurde, aber er wird da doch einfach hingehen können, sagen er kenne ihn aus der Schule damals aber habe nichts mit ihm zu tun und fertig.
ZitatOriginal von haschticker
warum sind leute so dumm und verraten den jenigen bei dem sie es geholt haben, ändert nix an ihrer Strafe sofern man das Strafe nennen kann, wenn man das erste mal mit bisschen Cannabis erwischt wird, wird es in den meisten Fällen sowieso fallen gelassen
Weil es ihnen von Polizei/Gericht/Anwalt empfohlen wird? Auch wenn der 31er nicht greift, ist das sicher strafmildernd zu berücksichtigen. Und da die hiesige Sache vor dem Landgericht verhandelt wird, wird es sich - sofern es keine Berufungsverhandlung ist, aber wohl selbst dann - wahrscheinlich nicht um eine Straferwartung handeln, die die Bezeichnung als solche nicht verdient.
Man muss ja nicht mal was sagen wenn man gar nicht zur Vorladung geht und wenn doch dann sagt man man hat es von nem schwarzen mit Rasta Locken im Park gekauft
das is ne gerichtsverhandlung oder?
dann musst du sowieso hin...wird schon aufkommen warum genau du aussagen musst. aber als zeuge hast e nix zu befürchten.
ZitatOriginal von Sinjo
anrufen/hingehen fragen was der scheiß soll, antwort anhören, abhauen.
ist echt so, so schwer ist das wohl nicht.
Soweit ich weiß, gibts doch bei Weed irgend so ein "Geringe Menge"-Gesetz, was aussagt, dass bis zu nem bestimmten Gewicht das Verfahren eingestellt hat. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Berlin sinds 7g, aber woanders auch weniger. Kenn mich aber auch nich super genau aus.
ZitatOriginal von Matteo "Jesus" Wieczorek
Soweit ich weiß, gibts doch bei Weed irgend so ein "Geringe Menge"-Gesetz, was aussagt, dass bis zu nem bestimmten Gewicht das Verfahren eingestellt hat. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Berlin sinds 7g, aber woanders auch weniger. Kenn mich aber auch nich super genau aus.
jop, MeckPomm 5 g Eigenbedarf, Berlin 10(in Einzelfällen 15), Quelle: Wiki
.
Und der Konsum ist NICHT illegal. Der Besitz, Handel und Erwerb allerdings schon. Was das Ganze ein bisschen schwierig gestaltet.
ZitatOriginal von Neonwave
Weiß zwar nicht was hier 6 Seiten so geschrieben wurde, aber er wird da doch einfach hingehen können, sagen er kenne ihn aus der Schule damals aber habe nichts mit ihm zu tun und fertig.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Der Rudi
außerdem kannst du vor gericht als zeuge die aussage nur verweigern wenn du mit dem angeklagten verwandt etc. bist oder dich selber einer straftat bezichtigen würdest
dann halt so sachen wie seelsorger etc. pp.
ansonsten musst du aussagen
Edit:
mit raus reden meinte ich nicht lügen oder so, war doof formuliert
meinte einfach nur denen eben zu schildern, dass er die mal in der schule gesehen hat aber sonst kein kontakt da war etc.
100% sicher und gilt das auch in jedem bundesland bzw auch 'nur' vor Amtsgericht?
Die StPO zumindest unterscheidet nicht zwischen Bundesländern, Amts- und Landgericht, oder worauf willst Du hinaus, Du spielst ja wahrscheinlich auf einen bestimmten Fall an?
Das, was tatsächlich divergiert, sind die oben angesprochene "Gesetze" zur nichtgeringen Menge, die im Endeffekt nur interne Richtlinien der Staatsanwaltschaften sind.
Ich hab demnächst ne Verhandlung wegen KV, ich bin der Anklagende bzw Geschädigte.
Meine Ex Freundin ist auch als Zeugin geladen. Nun fängt sie aber an, das sie angeblich nicht hin kann wegen ihrem Kind. Hab den Eindruck sie will sich vor drücken und keine Aussage machen um den Angeklagten zu schützen, wobei sie aber die wichtigste Zeugin mit ist.
ZitatOriginal von Jaber93
Ich hab demnächst ne Verhandlung wegen KV, ich bin der Anklagende bzw Geschädigte.
Meine Ex Freundin ist auch als Zeugin geladen. Nun fängt sie aber an, das sie angeblich nicht hin kann wegen ihrem Kind. Hab den Eindruck sie will sich vor drücken und keine Aussage machen um den Angeklagten zu schützen, wobei sie aber die wichtigste Zeugin mit ist.
Ich glaube nicht dass irgendwer wegen seinem Kind nicht vorgeladen wird.
Dann wird das Kind halt mitgebracht bzw. für die Zeit der Aussage irgendwo zur Betreuung abgegeben.
Was Gerichtstermine/Aussagen angeht ist der Staat eigentlich recht rigoros bzw. man kommt da nicht ganz so einfach raus.
Sie hat eine Vorladung bekommen, meinte aber sie weiß noch nicht ob sie kommt, da sie angeblich nicht weiß wie sie es mit dem Kind machen soll, was auch immer.
Bin mir ziemlich sicher das sie nur ne Ausrede sucht, um nicht aussagen zu müssen, da sie wie gesagt den Angeklagten schützen will, wie ich denke.
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