Ladung als Zeuge

  • Hallo Freunde. Ich hab mich heute ziemlich erschrocken als ich Post vom Landsgericht bekommen habe. Dort steht, dass ich als Zeuge gegen eine Person dessen Name auch genannt wird wegen Betäubungsmitteln geladen werde.


    Da aber jedoch nur der Nachname genannt wird, und ich nur eine einzige Person kenne die den Namen trägt, ich aber rein gar nichts mit dieser Person zu tun habe, kommt mir das alles recht suspekt vor.
    Kann mir jemand erklären wieso man als Zeuge geladen wird, obwohl man rein gar nichts mit der Person zu tun hat bzw. noch niemals wegen irgendwas auffällig geworden ist?


    Ich kenne diese Person von der Schule, da sie im vorjahr ihren Abschluss gemacht hat. Des Weiteren war ich im Kindergarten 1-2 mal bei ihr zu besuch, aber hab ansonsten gar nichts mit ihr am Hut.


    Wäre freundlich wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder zumindest seine Vermutung mit mir teilen möchte.


  • würd ich nicht hingehen



    edit: gehe davon aus das mal jemand gesungen hat und dein Name dann gefallen is.. kann die kleinste kleinigkeit sein "ich hab schon mal gesehen wie der und der mal mit dem da geredet haben", und zaaack.. ladung als Zeuge.


    War auch schon Zeuge wegen sowas, aber is schon länger her, kp mehr wie das ausging, glaube aber das ich kurz bei der Polizei war, alles abgestritten habe und tschüüüss..

  • Zitat

    Original von KingKaniGee


    würd ich nicht hingehen


    Hab ich mir auch schon überlegt. Aber auf der Rückseite drohen die mit bis zu 1000 Euro Strafe bei unentschuldigten fehlen

  • ruf da sonst direkt an und frag nach was die von dir wollen, hast du mal irgendwo irgendeine aussage getätgt? vielleicht mal besoffen nach einer Party, vor dem Club, sowas vergisst man schnell mal :D

  • Zitat

    Original von KingKaniGee
    ruf da sonst direkt an und frag nach was die von dir wollen, hast du mal irgendwo irgendeine aussage getätgt? vielleicht mal besoffen nach einer Party, vor dem Club, sowas vergisst man schnell mal :D


    Wäre eine Option. Also Aussagen hab ich noch nie gemacht. Ich wohne auch eher in nem kleinen Kaff wo recht selten was passiert

  • Zitat

    Original von Piemj


    Wäre eine Option. Also Aussagen hab ich noch nie gemacht. Ich wohne auch eher in nem kleinen Kaff wo recht selten was passiert


    hattest du schonmal polizeilichen kontakt im bezug auf Betäubungsmittel?


    meine letzte Theorie(auch schon erlebt), das die dich einladen weil sie ja ihre pappenheimer kennen, und dann auf "guter cop"-mässig rumschleimen um von dir die gewünschten Informationen zu bekommen, ich bin mir naemlich sicher das die das damals bei mir auch gemacht haben im Bezug auf Graffiti!

  • einfach nicht hin gehen würde ich nicht empfehlen, das kann unter Umständen böse nach hinten losgehen. Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist und auch nichts zu verbergen hast, kannst du da normalerweise beruhigt hingehen.

  • Zitat

    Original von KingKaniGee


    hattest du schonmal polizeilichen kontakt im bezug auf Betäubungsmittel?


    meine letzte Theorie(auch schon erlebt), das die dich einladen weil sie ja ihre pappenheimer kennen, und dann auf "guter cop"-mässig rumschleimen um von dir die gewünschten Informationen zu bekommen, ich bin mir naemlich sicher das die das damals bei mir auch gemacht haben im Bezug auf Graffiti!


    Das einzige wobei ich irgendwie mal mit Polizei in berührung kam war als ich an Karval mit 17 total besoffen war aber ansonsten rein gar nichts.


    Zu vergergen hab ich auch nichts aber mich schockt das total.

  • Zitat

    Original von Piemj


    Das einzige wobei ich irgendwie mal mit Polizei in berührung kam war als ich an Karval mit 17 total besoffen war aber ansonsten rein gar nichts.


    Zu vergergen hab ich auch nichts aber mich schockt das total.


    dann weiss ich auch nicht weiter, sry :/ aber interessant, falls ich hier die nächsten 7 tage nicht mehr poste, schick mir mal ne Nachricht wie das ausgegangen is, interessiert mich aufjedenfall!


    Und als Tipp, wenn du bei den Cops sitzt, sag gar nix! sag wirklich einfach GAR NIX, lass dich von denen nicht bequatschen und antworte am besten gar nicht :D

  • Zitat

    Original von KingKaniGee


    dann weiss ich auch nicht weiter, sry :/ aber interessant, falls ich hier die nächsten 7 tage nicht mehr poste, schick mir mal ne Nachricht wie das ausgegangen is, interessiert mich aufjedenfall!


    Und als Tipp, wenn du bei den Cops sitzt, sag gar nix! sag wirklich einfach GAR NIX, lass dich von denen nicht bequatschen und antworte am besten gar nicht :D



    der Termin ist leider erst Ende August..
    Außerdem ist der im Gericht, rede ich da trotzdem mit Cops oder irgendwelchen anderen Ottos? :D

  • vllcht haben sie auch erstmal sein komplettes adressbuch eingeladen.


    e: seit wann wird man vor gericht als zeuge geladen ohne auch nur einmal mit der polizei gequatscht zu haben?

    du bist so dünn du kaufst bei c&a einen kindergürtel
    ich hab marihuana grün wie ein ninja turtle

  • Zitat

    Original von Piemj



    der Termin ist leider erst Ende August..
    Außerdem ist der im Gericht, rede ich da trotzdem mit Cops oder irgendwelchen anderen Ottos? :D


    das ist echt sehr ungewöhnlich, ruf da aufjedenfall mal an und frag wieso du als Zeuge geladen bist, nicht das du da total überrumpelt wirst + diese Standardnervosität die man vor Gericht hat könnten dir sonst das Genick brechen bzw dich ziemlich blöd aussehen lassen, und dann verplapperst du dich, und die Drogenbarone knallen dich ab....


    ne aber mal spaß beiseite, hab gegooglet..


    "Vielleicht werden Ihre Fragen schon durch die der Ladung beigefügten Hinweise ausreichend beantwortet. Anderenfalls setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Gericht, das Sie geladen hat, in Verbindung. "


    und hier n kleiner text über das was dich erwartet..


    Was erwartet das Gericht von mir?
    Die Richter haben in der Regel über Geschehnisse zu urteilen, an denen sie selbst nicht teilgenommen haben. Sie sind deshalb oft auf Beweismittel angewiesen, um sich ein zutreffendes Bild von dem zur Debatte stehenden Sachverhalt zu machen. Ein wichtiges Beweismittel ist der Zeugenbeweis.
    Als Zeuge sagen Sie zu einem tatsächlichen Geschehen aus, von dem Sie durch eigenes Erleben oder durch die Berichte anderer erfahren haben.
    Schildern Sie dem Gericht, was Sie noch konkret erinnern, und machen Sie deutlich, wenn und inwieweit Ihre Erinnerung mit Unsicherheiten behaftet ist. Beschränken Sie sich bei Ihrer Aussage immer auf das, was Sie selbst gesehen, gehört oder auf andere Weise wahrgenommen haben. Ein Hauptgrund für Missverständnisse und letztlich unzutreffende Zeugenaussagen ist sehr häufig, dass Zeugen Lücken in ihrer Wahrnehmung durch eigene Wertungen, Schlussfolgerungen und Hypothesen ausfüllen, ohne dass dies dem Gericht gegenüber deutlich gemacht wird. Es ist Aufgabe des Gerichts und nicht des Zeugen, aus den vom Zeugen bekundeten Fakten Rückschlüsse zu ziehen.
    Jeder Mensch und somit auch der Zeuge steht in der Gefahr, einer Täuschung oder einem Irrtum zu erliegen. Sie können diese Gefahr erheblich mindern, wenn sie sich bei ihrer Aussage jeglicher Wertung enthalten und sich strikt auf die von Ihnen wahrgenommenen Tatsachen beschränken.
    Wenn Sie über Aufzeichnungen oder andere Unterlagen zu dem Vorfall verfügen, dann stellen Sie die Unterlagen vor dem Termin zusammen und bringen Sie sie zum Termin mit. Das Gericht erwartet nicht von Ihnen, ohne Rückgriff auf solche Unterlagen den Vorfall darzustellen. Im Gegenteil: Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Termin erleichtert Ihnen und dem Gericht die Vernehmung. Zu einer sorgfältigen Vorbereitung gehört selbstverständlich nicht, dass Sie z.B. mit der Partei oder dem Angeklagten oder Nebenkläger Kontakt aufnehmen, um sich mit diesem über Ihre Aussage abzustimmen.
    Für jeden verantwortungsbewussten Bürger ist es eine Selbstverständlichkeit, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sollte dem Zeugen aus vom Gesetz vorgesehenen Gründen eine wahrheitsgemäße Aussage nicht abzuverlangen oder zuzumuten sein, so wird er über sein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht vom Gericht eingehend belehrt. Macht er von dem Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht dann keinen Gebrauch, steht er wie jeder andere Zeuge auch in der vollen Wahrheitspflicht.
    Weil es von der Aussage eines Zeugen entscheidend abhängen kann, ob das vom Gericht gefällte Urteil richtig oder falsch wird und weil ein falsches Urteil verhindert werden muss, knüpft das Gesetz an Falschaussagen erhebliche Strafen.
    Für eine vorsätzliche eidliche Falschaussage, den Meineid, sieht das Gesetz eine Strafandrohung von 1 Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Ebenfalls mit einer empfindlichen Bestrafung muss der Zeuge rechnen, der sich bei seiner Aussage nicht hinreichende Mühe gibt und dann unter Eid fahrlässig falsche Angaben macht. Von der Wahrheitspflicht werden auch Ihre Angaben zur Person erfasst, und bedenken Sie bitte, dass Sie auch dann der Wahrheitspflicht unterliegen, wenn Sie über Ereignisse berichten, die Ihnen nicht wesentlich erscheinen. Aber auch wenn Sie nicht schwören müssen, unterliegen Sie der Wahrheitspflicht. Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu 5 Jahren wird bestraft, wer nicht vereidigt wird und vorsätzlich die Unwahrheit sagt.
    Über die Folgen werden Sie vom Gericht zu Beginn Ihrer Vernehmung belehrt. Dies geschieht nicht, weil das Gericht dem jeweiligen Zeugen misstraut, sondern weil das Gesetz diese Belehrung zwingend vorsieht, um eine mögliche Falschaussage zu verhindern und den Zeugen vor den Konsequenzen einer solchen zu bewahren.





    edit: das mit dem adressbuch is unrealistisch, davon hab ich noch nix gehört.

  • Zitat

    Original von Piemj


    ich verstehe es auch nicht ehrlich gesagt.


    Kani: danke schonmal, aber das macht mir irgendwie noch mehr Angst.. :D


    mach dir mal keine Sorgen, im endeffekt bist du auch NUR Zeuge, guck einfach nur das du da irgendwie schnell raus kommst, ruf bei irgendeiner zuständigen Stelle an und frag was die von dir wollen, dann wird das schon, und wie Japero schon sagt, als letzten Joker: verweiger deine Aussage.

  • nicht hingehen wäre das dümmste was du tun kannst



    dann gibs erstmal ne geldbuße und je nach laune des richters n vorführbefehl



    ruf am besten im gericht an und schilder den das
    oder schreib was
    oder geh da einfach hin wenn du zeit hast mit der ladung



    edit:


    es wird wahrscheinlich so sein, dass im laufe der ermittlungen irgendwo mal dein name gefallen ist


    da das ganze ja auch vorm landgericht verhandelt wird ist es entweder ne große sache oder ne berufungssache.


    kann sein, dass du dahin gehst die dich fragen ob du was mit der zu tun hast, du sagst nein
    dann wirst du zu irgendeinem konkreten vorfall befragt in dessen zusammenhang dein name gefallen ist, du redest dich raus und darfst wieder gehen

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