ZitatOriginal von Sycomatea
eine drohung oder drohgebärden sind doch noch kein grund für eine körperliche gegenreaktion.
natürlich kannst du ihm auf die schnauze kloppen weil du dich bedroht fühlst, notwehr im sinne der gesetzgebung sieht aber meines wissens nach anders aus.
da liegst du falsch.
ZitatOriginal von Peter_Pahn
finde den gerichtsbeschluss richtig. man kennt die situation nicht 100% genau und wen überhaupt war ihre reaktion leicht überzogen.
seh ich ähnlich.