Zigarettenrauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung und rechtfertigt Notwehrhandlung

  • Zitat

    Original von Sycomatea
    eine drohung oder drohgebärden sind doch noch kein grund für eine körperliche gegenreaktion.


    natürlich kannst du ihm auf die schnauze kloppen weil du dich bedroht fühlst, notwehr im sinne der gesetzgebung sieht aber meines wissens nach anders aus.


    da liegst du falsch.


    Zitat

    Original von Peter_Pahn
    finde den gerichtsbeschluss richtig. man kennt die situation nicht 100% genau und wen überhaupt war ihre reaktion leicht überzogen.


    seh ich ähnlich.

  • solang ich nicht tätlich angegriffen werde reagiere ich auch nicht tätlich, oder nicht?


    und wie homer schon sagte - sich in verhältnismäßigkeit zu wehren bedeutet nicht jemandem der dich jetzt beispielsweise anraucht eine zu verpassen.

  • Zitat

    Original von Sycomatea
    solang ich nicht tätlich angegriffen werde reagiere ich auch nicht tätlich, oder nicht?


    und wie homer schon sagte - sich in verhältnismäßigkeit zu wehren bedeutet nicht jemandem der dich jetzt beispielsweise anraucht eine zu verpassen.


    im zweifel kann es genau das bedeuten. siehe startpost.

  • Zitat

    Original von Sycomatea
    solang ich nicht tätlich angegriffen werde reagiere ich auch nicht tätlich, oder nicht?


    und wie homer schon sagte - sich in verhältnismäßigkeit zu wehren bedeutet nicht jemandem der dich jetzt beispielsweise anraucht eine zu verpassen.


    Bist du der Kerl oder ist deine Männlichkeit angegriffen? Der hat die ja nicht nur "angeraucht", wie du sagst ... Zeig mal die Paragraphen, nach denen das Urteil nicht in Ordnung war. "ich finde nicht dass das ok ist" ist irgenwie nicht so schlüssig.


    editx: Schön übrigens wie du argumentativ alles ignorierst was hier gepostet wirst, weil du deine Meinung vertrittst.

  • Zitat

    Original von Sycomatea
    wäre das in jeglicher vergangenen verhandlung genau so entschieden worden, wäre es doch jetzt nicht son thema.


    da kann man wohl davon ausgehen, dass das nicht die norm ist.


    nein kann man nicht, da in deutschland nicht nach caselaw entschieden wird.

  • Zitat

    Original von Peter_Pahn
    finde den gerichtsbeschluss richtig. man kennt die situation nicht 100% genau und wen überhaupt war ihre reaktion leicht überzogen.


    Hahahaha


    Zuerst sagst du, du findest den Beschluss richtig. Dann das du die Situation nicht kennst. Und zum Schluss das ihre Reaktion überzogen war (und somit der Beschluss nicht richtig war).


    Was denn nun?

  • ich kann hier gar nix paragraphisch belegen, ich glänze mit meinem monumentalen halbwissen.


    und ich bringe natürlich meine eigene ansicht ein, dafür sind foren angeblich da.


    liege ich da falsch, danke für die massive aufklärung.

  • Wenn ich für jedes Mal, an dem ich fremden Menschen Rauch ins Gesicht pusten würde, ein Glas auf die Fresse kriegen würde, bräuchte man mich garnichtmehr in' Knast zu stecken, dann würd ich einfach nurnoch liegen bleiben.
    Die Reaktion, und das Urteil sind krankhaft übertrieben. Ende.


  • ahahahahaahahaaaaa da hast du doch glatt das leicht überlesen.

  • Zitat

    Original von Sycomatea
    eine drohung oder drohgebärden sind doch noch kein grund für eine körperliche gegenreaktion.


    natürlich kannst du ihm auf die schnauze kloppen weil du dich bedroht fühlst, notwehr im sinne der gesetzgebung sieht aber meines wissens nach anders aus.


    Ich glaub', der Denkfehler liegt hier schon darin, dass 'Notwehr' immer im volkstümlichen Sinn verstanden und mit Reaktion auf einen körperlichen Angriff gleichgesetzt wird. Allerdings ist etwa auch die persönliche Ehre ein notwehrfähiges Rechtsgut, weswegen man sich dann gerade gegen die Beleidigung wehrt und nicht gegen einen möglicherweise folgenden Nahkontakt.


    Zu der Frage, wie das juristisch ist, dass man sich wehren darf, wenn ein Angriff unmittelbar zu befürchten ist: Für eine Notwehrlage bedarf es eines gegenwärtigen Angriffs. Ein Angriff ist dann gegenwärtig, wenn er gerade stattfindet, noch andauert oder auch unmittelbar bevorsteht. Wenn der Kontrahent also schon zum Schlag ausholt, darf man sich auch schon vorher wehren, man muss nicht erst die eine Backe hinhalten.

  • Zitat

    Original von netztaenzer
    Wenn ich für jedes Mal, an dem ich fremden Menschen Rauch ins Gesicht pusten würde, ein Glas auf die Fresse kriegen würde, bräuchte man mich garnichtmehr in' Knast zu stecken, dann würd ich einfach nurnoch liegen bleiben.
    Die Reaktion, und das Urteil sind krankhaft übertrieben. Ende.

    weil ich dich so hart unsympathisch finde, sag ich einfach mal nö. ende.

  • Zitat

    Original von Peter_Pahn
    finde den gerichtsbeschluss richtig. man kennt die situation nicht 100% genau und wen überhaupt war ihre reaktion leicht überzogen.


    Hast du schon mal eine Flasche gegen den Kopf bekommen?

  • Zitat

    Original von DerNiggaderdichtötet


    Hast du schon mal eine Flasche gegen den Kopf bekommen?


    Hast du schon mal Frauen genötigt und bedroht?

  • ich hab mal beim karnevalszug ein maoam an den kopf bekommen, hat geblutet. war aber auch ein kaltes und somit sehr hartes maoam. :D


    ach um die kleine beule braucht man jetzt nicht streiten, das gericht wird schon richtig entschieden haben.


    viel interessanter ist doch die frage, was wäre, wenn er erblindet o.Ä. wäre?

  • Zitat

    Original von Semtexxx
    Ich finds sehr interessant, wie vehement hier für dieses Urteil argumentiert wird; Interessant im Sinne von "Ihr habt sie doch nicht mehr alle".


    Selbiges gilt auch für dich :chu:

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