Zigarettenrauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung und rechtfertigt Notwehrhandlung

  • Zitat

    Original von husen3
    jop, ihr leben war akut in gefahr, da is son glaswurf schon mal gerechtfertigt


    Sehe ich genau so. Da wurde dermaßen die Verhältnismäßigkeit missachtet.
    Der Freispruch ist ein Witz.

  • verdient hat er es alle mal. Trotzdem finde ich es etwas übertrieben zu sagen, dass das Rauchpusten ins Gesicht es rechtfertigt jemanden ein Glas an den Kopf zu schmeißen. Der Schaden, der angerichtet wird, liegt bei diesen Aktionen extrem weiter auseinder.

  • wieso meint irgendwer, die verhältnismäßigkeit besser zu beurteilen als das gericht?


    http://www.lto.de/recht/nachri…oerperverletzung-notwehr/


    Zitat

    Wegen der Verletzung - eine Beule am Kopf - zeigte der 30-Jährige die Studentin an und machte gefährliche Körperverletzung geltend. Vor Gericht bestätigte er zunächst die Angaben der Frau. Er habe gewusst, dass Rauchverbot herrschte. Ihre Reaktion sei dennoch völlig überzogen gewesen.
    Der Staatsanwalt beantragte einen Freispruch, weil das Anblasen mit dem Rauch eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung sei, die die Notwehr rechtfertigt habe. Der Strafrichter ging sogar noch weiter und wertete das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung. Der 30-Jährige sei nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch "vermischt mit Speichelpartikeln" direkt ins Gesicht geblasen. Die Schleimhäute der Studentin seien dadurch gereizt worden. Zigarettenrauch erhalte krebserregende Stoffe, sowie Viren und Bakterien. Die Gesundheitsgefahren auch des passiven Rauchens seien inzwischen wissenschaftlich erwiesen.



    Man kann das noch so läppsch und anders sehen, mir wärs scheißegal weil ich eh buffe ohne ende...


    aber man sollte nem anderen menschen doch bitte nicht vorschreiben, wie sehr sie sich davon getroffen zu fühlen haben



    /edit:
    ich hab ein bisschen angst vor bienen, und wenn mir einer fremder um mich zu provozieren ne biene vors gesicht hält, würd ich ihm sogar ein kaputtes glas vorn kopf werfen. wie ich mich zur wehr setze ist mir überlassen... und der schaden durch die biene wäre auch unverhältnismäßig dem glas gegenüber... aber was soll ich machen? mich stechen lassen weil ich im affekt keine schwächere notwehr in betracht gezogen haben? :D


    /e2: die notwehr begründet sich aus der herabwürdigenden und beleidigenden handlung, die man sich nicht gefallen lassen muss. nicht aus dem möglichen schaden heraus.


  • Darf man nicht? Doch eigentlich genau das darf man. Nennt sich "Verhältnismäßigkeit". Wenn dir jemand rauch ins Gesicht pustet ist laut dem Gericht das wohl noch Verhältnismäßig, wenn sie allerdings so sauer gewesen wäre, dass sie ihn erschossen hätte, wäre das Unverhältnismäßig.
    Ob das Glas nun nicht doch übertrieben war ist wohl ermessenssache, kann darüber nicht urteilen, da hat des Gericht sicher mehr Ahnung von.

  • Zitat

    Original von FrancoPhobia


    Darf man nicht? Doch eigentlich genau das darf man. Nennt sich "Verhältnismäßigkeit". Wenn dir jemand rauch ins Gesicht pustet ist laut dem Gericht das wohl noch Verhältnismäßig, wenn sie allerdings so sauer gewesen wäre, dass sie ihn erschossen hätte, wäre das Unverhältnismäßig.
    Ob das Glas nun nicht doch übertrieben war ist wohl ermessenssache, kann darüber nicht urteilen, da hat des Gericht sicher mehr Ahnung von.


    Nur gibt es bei der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allerdings muss das relativ mildeste Mittel gewählt werden, ohne jedoch Risiken bei der Verteidigung auf sich zu nehmen. Es sei denn, ein krasses Missverhältnis liegt vor, wie das hier der Fall gewesen wäre, wenn sie ihn direkt erschießt, da es noch andere Mittel gab. Eine Körperverletzung, selbst Diebstahl kann aber gerechtfertigt sein mit einer tödlichen Handlung abzuwehren, wenn es keine andere Möglichkeit gab.

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