Gerade nen interessanten Artikel gefunden.....
Vor fast genau einem Jahr berichteten wir hier, dass die niederländische Verwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA ankündigte zumindest von kommerziellen Webseiten eine Vergütung für das Einbetten von YouTube-Videos zu fordern – und zwar zusätzlich zu der dort zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft vereinbarten Vergütung. Außerdem könnte der Rechtsmeinung von BUMA/STEMRA zu Folge prinzipiell auch von privaten Blogs eine Vergütung für die Einbettung gefordert werden.
Tatsächlich ist rechtlich umstritten, wie das Einbetten von Inhalten wie Videos oder Bildern, die auf Drittplattformen gehostet werden, rechtlich überhaupt zu qualifizieren ist – von automatischen Einbettungen wie bei Facebook oder Twitter ganz zu schweigen (vgl. auch ein diesbezüglich laufendes Verfahren vor dem EuGH). Das betrifft vor allem jene auf YouTube häufigen Fälle, in denen Inhalte ohne explizite Zustimmung der Rechteinhaber hochgeladen wurden. In so einem Fall haben diese natürlich auch nicht den YouTube-Nutzungsbedingungen zugestimmt, die ein Einbetten erlauben.
Anlässlich der laufenden EU-Konsultation zum Urheberrecht bekommt diese Frage neue Brisanz. Wie Patrick Dax bei Futurezone berichtet, spricht sich das österreichische GEMA-Pendant AKM für eine Vergütungspflicht beim Einbetten von Videos aus:
ZitatKonkret heißt es in der Frage 11 des Konsultationsdokuments: “Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?”
In dem von der Verwertungsgesellschaft an ihre Mitglieder versandten Konsultationsdokument der EU wurden die Antwortmöglichkeiten “Nein” oder “Keine Meinung” von der Rechtsabteilung der AKM entfernt und einzig die Antwortmöglichkeit “Ja” belassen. In einer für die Mitglieder vorformulierten Antwort, die praktischerweise gleich in das Dokument kopiert wurde, wird ein “angemessener Ausgleich” für Musikvideos gefordert, die “in fremde Websites eingebettet” werden.
Jedenfalls dokumentiert der Futurezone-Bericht die beträchtlichen Anstrengungen von Seiten der Verwertungsgesellschaften, ihre Mitglieder zur Teilnahme an der EU-Konsultation zu bringen – mit Vorschlägen, die ein ohnehin restriktives Urheberrecht weiter zu verschärfen suchen. Umso wichtiger wäre es, dass sich auch andere über Tools wie youcan.fixcopyright.eu an der Konsultation beteiligen.
[Update, 4.2.2014, 16.30 Uhr]
Eine Anfrage meinerseits bei der GEMA, ob dort dieselbe Meinung vertreten bzw. dieselbe Antwort empfohlen wird, hat inzwischen bestätigt, dass GEMA und AKM in der Regel sehr ähnliche Positionen vertreten. Ursula Goebel von der GEMA:
ZitatWir sehen das wie die AKM.
Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.
Zwei Fragen stellen sich hier: Erstens, warum sollte das den Nutzern nicht klar sein? Zweitens, wie sollen dann doppelte Vergütungen vermieden werden, einmal für die Abrechnung via Google und dann noch einmal für die Einbettung? Umgekehrt ist aber zu erwarten, dass es vor allem zu einem Rückgang der Nutzung der Embedding-Funktion führen dürfte, sollte das Einbetten von Videos wirklich lizenzpflichtig werden. Ob das im Interesse jener Rechteinhaber ist, die ihre Videos auf YouTube monetarisieren, ist wohl eine andere Frage.
Mal sehen was da noch auf uns zukommt, denn bisher hat die Gema ja immer bekommen was sie wollte!