Anzeige wegen Körperverletzung


  • this


    ausserdem könntest du dir beim amtsgericht einen rechtsberatungsschein geben lassen. dann suchste dir den besten strafrechts anwalt deiner stadt raus und lässt dir von dem sagen wie du vorgehen sollst, bei den cops und falls es vor gericht geht auch dort. da es eine strafrechtssache ist hast du damit leider nur anspruch auf eine beratungsstunde, allerdings hat der bestimmt ein paar gute moves auf lager. würde mir alles mitschreiben was er rät.


    hat mir ziemlich geholfen sone sache von anfang an abzuwehren.

  • Also mal zu Kaisor: Dass sie einen Anwalt gefunden hat, der das ganze als "vefahrensrelevant" ansieht, heißt primär mal gar nichts. Der Anwalt wird nun mal in aller Regel nicht erfolgsabhängig bezahlt, und deswegen gibt's auch den ein oder anderen, der seinen Mandaten völlig zu Unrecht bei Null Erfolgschancen durch alle Instanzen peitscht, um mehr abkassieren zu können. Andererseits ist das natürlich auch häufig der Wille des unbelehrbaren Mandanten.


    Zu Aelis: Gut, dass Du Dich nochmal korrigiert hast. Dass die Schöffen einen Berufsrichter bzw. mehrere überstimmen, ist wirklich sehr, sehr selten. In den allermeisten Fällen sitzen die einfach nur da, sagen während der Hauptverhandlung gar nichts, lassen sich danach dann die rechtliche Lage vom Richter erklären und nicken das dann ab. Aber Ausnahmen gibt's natürlich trotzdem.


    Und allgemein: Es gibt neben dem in dubio pro reo Grundsatz auch noch den Grundsatz freier richterlicher Beweiswürdigung. Es soll hier also nicht der Eindruck entstehen, wenn es einen Zeugen für sie gibt und einen für ihn, dass er dann automatisch freigesprochen werden muss, weil es Zweifel gibt. Der Richter kann selbst entscheiden, wem er mehr Glauben schenkt, sonst wären Verurteilungen bei Sexualdelikten auch regelmäßig ausgeschlossen, weil da meist nur zwei Personen ohne Zeugen beteiligt sind, außer natürlich bei Farid Gangbang. Und sie muss schon mal gar nichts beweisen, wenn, dann muss das die Staatsanwaltschaft.

  • Ich würde es vielleicht auch entkräften, dass sie mit dir Schluss gemacht hat (wenn ich das richtig verstehe). Da das ja sonst einen Grund gibt, warum man aggressiv sein könnte ggüber der Ex.

  • wird bestimmt eingestellt das verfahren sie hat ja keine beweise und der zeuge ist wohl auch eher unglaubwürdig sie hat ja auch keine spuren am körper oder war bei einem arzt mach dir da keinen großen kopf wirst schon gut aus der sache rauskommen es sei denn du hast wirklich irgendwas gemacht was du hier nicht ehrlich geschrieben hast

    Über 2 Millionen Menschen in Deutschland hören HipHop - Schreib dich nicht ab . Lern sprechen und gehen! ..

  • Zitat

    Original von Kaizor
    Haha was labert ihr? Offensichtlich unwahre Geschichten werden garnicht vor Gericht gezerrt, WENN es sich hier doch schon um ne gerichtliche Anhörung handelt, muss sie bereits nen Anwalt gefunden haben, der die Sache als Verfahrensrelevant ansieht. Also wird sie das ganze wohl glaubhaft rübergebracht haben und wenn sie das auch vor Gericht glaubhaft rüberbringen kann, ist er eindeutig im Zugzwang. Und schaut euch doch alleine die Verfahren wegen zu unrecht verurteilten Männern wg. Vergewaltigung an, dass geht in die hunderttausend, also erklärt mir bitte wie das sooft vorkommen kann, wenn die Frauen es nicht vor Gericht geschafft hätten, eine Lüge glaubhaft rüberzubringen.


    Man hat es doch erst am Kachelmannfall gesehen, der nur freikam weil sie die Lüge zugegeben hat, sein Ruf ist trotzdem ruiniert, oder dieser Typ der letztens erst in Medien war, der 8 Jahre zu unrecht wegen Vergewaltigung saß und auch nur freikam, weil sie sich nach 8 Jahren verplappert hat und es dann zugegeben hat...


    lol
    welchen kachelmann fall hast du verfolgt?
    und welche debatte dahinter?


    die alice schwarzer steht in der position, die männer vorzuverurteilen weil frauen oftmals nicht geglaubt wird und es schwer ist in einer beziehung eine vergewaltigung nachzuweisen - aus dieser schwächeposition sollte der frau primär glauben geschenkt werden und darum hat sie auch einseitig für die claudia d. berichtet (die mutmaßlich vergewaltigte)


    sie hat bis heute keine lüge zugegeben. der freispruch wurde doch so auseinandergenommen "im zweifel für den angeklagten" als sei es ein freispruch zweiter klasse (was im deutschen rechtssystem natürlich quatsch ist)


    wenn tatsächlich 100.000 männer in deutschland zu unrecht wegen vergewaltigung verurteilt worden wären würd ich mir zu hause kameras installieren bevor ich mit meiner freundin schlafe, die quelle für die zahlen hätt ich gerne ^^


    sicher gibt's immer einzelfälle, hab auch grad erst von dem lehrer gelesen der wohl zu unrecht verurteilt wurde und mittlerweile tot ist, die frau die seine lehrerstelle wollte steht noch vor gericht. aber grade diese einzelfälle zeigen ja die schwächen der justiz auf und helfen, das bewusstsein für die existenz solcher probleme zu wecken

  • Erstmal Danke für eure Antworten :-)


    Ich glaub paar haben es falsch Verstanden(Eventuell habe ich mich auch falsch ausgedrückt):
    Ich habe am 24.7 eine Vorladung bei der Polizei, wo ich mich äußern muss/kann/soll.


    Habe gestern mal den Kollege angeschrieben, dass ne falsch Aussagen für ihn dumm enden kam und bekamm nur "..." als Antwort sowie eine blockierung :D. Klingt für mich ganz nach "Ausgedacht" sons würde man nicht so reagieren.


    War auch schon bei einem Anwalt, der hat kostenlos eine Beratung gemacht, und hat mir geraten, ganz normal zu Antworten, dass ich sie nicht geschlagen habe und er war sich "ziemlich sicher", dass dies fallen gelassen wird, da dafür ein Beweis bzw Bescheinigung des Arztes vorliegen muss und riet mir zu einer Gegenanzeige, die ich dann auch machen werde.

  • super, danke für die rückmeldung. schön zu hören mit der gratisberatung, deckt sich ja auch mit einigen beiträgen hier.


    viel glück


  • vorallem überleg die vorher GENAU was du sagst, und versuch dir nicht selbst zu widersprechen

  • Zitat

    Original von Kaizor
    Haha was labert ihr? Offensichtlich unwahre Geschichten werden garnicht vor Gericht gezerrt, WENN es sich hier doch schon um ne gerichtliche Anhörung handelt, muss sie bereits nen Anwalt gefunden haben, der die Sache als Verfahrensrelevant ansieht. Also wird sie das ganze wohl glaubhaft rübergebracht haben und wenn sie das auch vor Gericht glaubhaft rüberbringen kann, ist er eindeutig im Zugzwang. Und schaut euch doch alleine die Verfahren wegen zu unrecht verurteilten Männern wg. Vergewaltigung an, dass geht in die hunderttausend, also erklärt mir bitte wie das sooft vorkommen kann, wenn die Frauen es nicht vor Gericht geschafft hätten, eine Lüge glaubhaft rüberzubringen.


    Man hat es doch erst am Kachelmannfall gesehen, der nur freikam weil sie die Lüge zugegeben hat, sein Ruf ist trotzdem ruiniert, oder dieser Typ der letztens erst in Medien war, der 8 Jahre zu unrecht wegen Vergewaltigung saß und auch nur freikam, weil sie sich nach 8 Jahren verplappert hat und es dann zugegeben hat...


    100.000 :D


    du bist so unfassbar behindert, führst erstmal kachelmann als beispiel an. schick mir mal bitte die quelle wo sie "die lüge zugegeben hat".


    wie du dich einfach bei jedem thema für den experten schlechthin hälst und wirklich nie eine ahnung hast.

  • du machst dich über kaizor lustig.(außerdem hat kaizor recht) und hast dann ein kaizor zitat in der signatur irgendwas falsch gelaufen in der kindheit?

  • Zitat

    Original von princehoffi
    Habe gestern mal den Kollege angeschrieben, dass ne falsch Aussagen für ihn dumm enden kam und bekamm nur "..." als Antwort sowie eine blockierung :D. Klingt für mich ganz nach "Ausgedacht" sons würde man nicht so reagieren.


    Zeugenbeeinflussung und Drohung? Ich denke das war nicht die beste Entscheidung deines Lebens, Sherlock!

  • Zitat

    Original von Schönfelder
    Eine Bedrohung im rechtlichen Sinn kann ich da nicht sehen ...

    es hieß auch nur drohung und nicht bedrohung, so dass auch auf den nötigungstatbestand abgestellt werden kann. fragen bezüglich der rechtswidrigkeit der drohung sind hier erstmal außen vor zu lassen.

  • Zitat

    Original von *Wuschelhase

    es hieß auch nur drohung und nicht bedrohung, so dass auch auf den nötigungstatbestand abgestellt werden kann. fragen bezüglich der rechtswidrigkeit der drohung sind hier erstmal außen vor zu lassen.


    :thumbup:


    aber klug wars trotzdem nicht

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