PayPal Rückzahlung bei Dienstleistung?

  • Hey,
    ich habe im Internet einen Professionelen Zeichner gesucht, der mir ein Motiv nachmalt.
    Und hab dem Typ via Paypal eine Anzahlung überwiesen.
    Zeichnen kann er.. keine frage. Er hat auf seiner HP auch genug Samples und
    ich glaube dass er auch Hauptberuflich mit seinen Zeichnungen sein Geld verdient.


    Habe heute die erste Zeichnung/Sketch bekommen.
    War zwar gut gezeichnet, aber nicht so umgesetzt wie ich mir es erhofft hatte!
    Hab ihm dies dann auch gesagt.



    Was ist wenn er es nicht so hinbekommt wie ich es mir erhoffe?
    Kann ich dann mein Geld zurück fordern?

  • Warum bezahlst du ihn dann schon vorher?
    Wenn er so gut ist, dann wird er es wohl nach deinen Vorstellungen hinkriegen
    Ansonsten hat er "eigentlich" das Recht das Geld zu behalten
    Allerdings, da es PayPal ist, wirst du wohl das Geld zurückfordern können


    100%ig sicher bin ich mir aber nicht :)

  • selbst wenn er es von Paypal zurückfordern könnte.


    Er hat sich hingesetzt für wahrscheinlich paar std und hat gezeichnet.. somit hast du ihm seinen stunden Lohn bezahlt.
    Im Grunde sollte es auch im seinen interesse sein, deinen wünschen noch ein wenig entgegen zu kommen und es eventuell zu ändern.


    Aber im grunde ist seine entgeltliche gegenleistung getan... müsst ihr nun diskutieren.
    Ich gehe davon aus das er seriös und professionell ist.. also wird sich da bestimmt ein weg finden lassen

  • Stimmt so alles nicht. Kommt drauf an was ihr abgemacht habt. Anscheinend habt ihr keinen schriftlichen Vertrag gemacht. Die Erstellung einer Zeichnung ist auch keine Dienstleistung. Sprich kein Dienstleistungsvertrag, sondern ein Werkvertrag. Wenn du einfach nur gesagt hast er soll irgendwas in seinem Stil zeichnen und er irgendwas abliefert, hat er den Vertrag erfüllt und du kannst dein Geld nicht zurückfordern... Wie gesagt, beschreib erstmal, was ihr abgemacht habt.

  • In der Mail, bevor ich bezahlte stand:
    Ich soll die Anzahlung x überweisen. Danach würden wir zusammen Skizze für Skizze an dem Design arbeiten bis es mir gefällt.
    Bevor ich zuletzt die Finaleversion bekomme, solle ich den Restbetrag bezahlen.



    ... nun... dann denke ich mal er muss solange daran arbeiten bis es mir gefällt...

  • dienstleistungen sind soweit ich weis tertiärer sektor und dazu gehört zum beispiel bildung usw ein lehrer (beamter) der im tertiären sektor tätig ist bekommt ja auch sein geld vom staat also ich weiss nicht genau aber mit seinen steuern bezalt er ja schon geld an den staat zurükc du musst dich glaub an den deutschen staat wenden damit du dass dan von dennen bekommst also das geld was er von seinen steuern an sie zurückzahlt

  • Bis auf den Beitrag von Drac ehrlich gesagt nichts sinnvolles dabei, und der Post mit dem tertiären Sektor beweist einmal mehr, dass Halbwissen tatsächlich gefährlicher ist als Nichtwissen - sofern er denn überhaupt ernst gemeint war, aber wenn, dann gute Nacht.


    Es ist prinzipiell genau so, wie Drac beschrieben hat: Es kommt darauf an, als was für ein Vertragstyp Euere kleine Abmachung zu qualifizieren ist. Bei einem Dienstvertrag ist eben nur eine Leistung geschuldet (hier das Anfertigen einer Zeichnung), bei einem Werkvertrag, wie der Name schon sagt, ein bestimmtes Werk - und vor allem im Gegensatz zum Dienstvertrag auch ein Erfolg (genau dieses eine Bild).


    Mit Deiner hier eingestellten Mail hast Du uns ja jetzt schon mitgeteilt, wie Euer Vertrag ausgestaltet wurde. ME liegt hier ein atypischer Werkvertrag vor - atypisch deshalb, weil ein Vorschuss geschuldet war, der normalerweise nicht vorgesehen ist, mit dem sich der Künstler aber wohl absichern will vor vergeblichen Mühen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der (Werk-)Lohn erst mit Abnahme des Werks (dem fertigen Bild) geschuldet ist. Wenn er es auch nach Absprache nicht so abliefert, dass es Deinen Vorstellungen entspricht, leistet er mangelhaft. Er hat dann noch die Möglichkeit, es nochmal zu versuchen, bleibt es aber dabei, dass es partout nicht so aussieht, wie Du es Dir vorstellst, kannst Du vom Vertrag zurücktreten und dann natürlich auch den Vorschuss zurück verlangen.


    Anders wäre es höchstens, wenn der Vorschuss erfolgsunabhängig geschuldet war, was mE eine Auslegung hier nicht hergibt.
    Du sagst, der Typ macht das beruflich - hat er denn sowas wie Allgemeine Geschäftsbedingungen auf seiner Seite oder stand etwas davon in der Mail? Letzte Zweifel kannst Du natürlich nur eleminieren, wenn Du Eurer Korrespondenz hier im Wortlaut reinstellst, wenn er nichts dagegen hat.


    Die rechtliche Bewertung und wie Du das Geld dann tatsächlich wieder bekommst, sind natürlich auch wieder zwei Paar Schuhe.


    Achja: rechtliche Beratung in einem Rap-Forum immer ohne Gewähr ;-)


    E: Grade noch gelesen, dass Du den Restbetrag vor Erhalt der Finalversion Zahlen sollst. Dazu gilt ebenfalls oben Gesagtes: der Werklohn ist erst DANACH fällig, allerdings musst Du dann wieder schauen, ob er Dir die Zeichnung dann überhaupt gibt...


  • Kann man so stehen lassen. Schreibe morgen (also heute) übrigens Zivilrecht.. :D

  • Habe gerade auf der Internet Seite gelesen das er kein Geld zurück gibt. Da es möglich wäre die Skizzen zukopieren etc...
    Wobei ich dort nie einen Hacken oder eine ähnliche zustimmung gegeben habe!



    Rein theoretisch müsste er mir aber das Tattoo machen wie ich möchte... das war begesprochen. Die Frage wiederum ist in welchem Zeitraum?!


    Na dann hab ich wohl das Geld in den Sand gesetzt!:(


    vielen Dank an Schönfelder.


  • Kannst Du vielleicht die Internetadresse hier mal reinstellen? Ist natürlich immer sehr schwer, wenn man nicht genau sieht, wie er es ausgestaltet hat. Nur weil er auf seiner Seite schreibt, dass er kein Geld zurück gibt, heißt das ja nicht automatisch, dass dies auch so zulässig ist.
    Natürlich ist es möglich, dass man die Skizzen kopiert; nur weil man etwas Negatives für sich selbst nicht will, bedeutet das aber nicht, dass man es einfach so hindrehen kann, bis es einem passt - das Leben ist nicht immer gerecht.


    Wenn Du vorhast, in den Skiurlaub zu fahren, dann kannst Du Dir vor dem Wochenende auch Schneeketten über's Internet bestellen, diese verwenden und danach von Deinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen - passt dem Verkäufer möglicherweise auch nicht, ist aber nunmal so.


    Aber lassen wir vorerst das theoretische Gerede von einer Rückabwicklung, Du meintest ja bisher nur, falls (!) er es nicht so hinbekommt, dass es Deinen Vorstellungen entspricht. Also besteht ja immerhin noch die Möglichkeit, dass er vertragsgemäß erfüllt, woraufhin Du ja gar keinen Grund hättest, die Zahlung zu verweigern/zurückzufordern.


    Die Frage betreffend den Zeitraum ist wieder schwer zu beantworten, wenn man nicht weiß, ob und was ihr vereinbart habt. Wenn ihr nichts vereinbart habt über den Zeitpunkt, heißt das aber nicht automatisch, dass er unendlich lange Zeit hat.


    Grob zu unterscheiden sind jetzt also drei Fälle:


    1. Er kreiert das Tattoo in absehbarer Zeit so, wie Du es möchtest. Dann zahlst Du einfach den Restbetrag und wirst glücklich damit.


    2. Er bekommt es partout nicht so hin, dass es Deinen Vorstellungen entspricht bzw. verweigert sogar die weitere Arbeit daran. Dann erklärst Du ihm gegenüber, dass Du von dem Vertrag zurücktreten und auch den Vorschuss zurückerhalten willst.


    3. Er braucht zu lange, um das Tattoo anzufertigen. Dann setzt Du ihm eine (angemessene!) Frist. Wenn er es bis dahin immer noch nicht fertig gestellt hat --> Punkt 2.


    Ein kleines Beispiel, das nicht direkt etwas mit dem Thema zu tun hat, möglicherweise aber das Verständnis erleichtert: Wenn ein Immobilienmakler Dir eine Wohnung oder ein Haus vermittelt, dann bekommt er seine Provision auch erst(!), wenn der Miet-/Kaufvertrag zwischen Dir und dem Vermieter/Verkäufer auch tatsächlich Zustande gekommen ist. Und wenn er Dir zwanzig Wohnungen zeigt und Du am Ende keine davon nimmst, dann hat er halt Pech gehabt. Dann bekommt er auch keinen "Lohn" für die Zeit, in der er mit Dir Besichtigungen gemacht hat etc.
    Das verdeutlicht vielleicht, dass man nicht immer die laienhafte, ominöse Gerechtigkeit als Maßstab für zulässiges oder unzulässiges Handeln und Vertragsausgestaltung heranziehen kann.

  • Ich habe Ihn vor der Bezahlung (die ich am 12.02 tat) gefragt wie lang er denn braucht wenn ich nicht allzuviel zubemängeln habe... er meinte eine Woche.


    Internetadresse schick ich dir per PM

  • Zitat

    Original von staar
    Ich habe Ihn vor der Bezahlung (die ich am 12.02 tat) gefragt wie lang er denn braucht wenn ich nicht allzuviel zubemängeln habe... er meinte eine Woche.


    Internetadresse schick ich dir per PM


    Danke. Habe mich jetzt mal grob durch die Seite durchgelesen.
    Leider eröffnet sich mit jeder Frage, die beantwortet wird, eine neue! Die Seite ist auf Englisch, ein Impressum finde ich leider nicht, da es sich um eine Wordpress-Seite handelt. Hast Du auch komplett auf Englisch mit ihm kommuniziert? Sprich, ist er Ausländer oder evtl. doch deutscher Muttersprachler? Wo er wohnhaft ist, wirst Du vermutlich ohnehin nicht wissen.


    Nun, arbeiten wir mit dem, was wir haben. Der Prozentsatz, den er als "Anzahlung" verlangt, ist sehr hoch!
    Ich habe mir seine FAQs durchgelesen, darin steht eindeutig, dass er so lange an dem Design arbeitet, bis es Dir gefällt.
    Da es sich vermutlich um einen ausländischen "Künstler" handelt, macht das die ganze Sache noch schwieriger. Ebenso fraglich ist es, ob er als Unternehmer zu qualifizieren ist - mE ja.


    Im Grunde bleibt es bei den drei Möglichkeiten, die ich Dir vorher genannt habe. Vorher hätte ich noch gesagt, das "Schlimmste", das Dir passieren kann ist, dass Du auf der Anzahlung sitzen bleibst, allerdings ist die ja (je nachdem wie viel letztendlich das ganze Tattoo kosten soll) schon beträchtlich.


    Ich würde vorschlagen, Du wartest jetzt einfach erstmal ab, ob ihr in den nächsten zwei Wochen zu einer Einigung gelangt bzw. Du das gewünschte Design erhältst.


    Falls nicht, trittst Du zurück, zahlst natürlich den Restbetrag nicht und verlangst die Anzahlung. Ich nehme mal stark an, dass er Dir die nicht so ohne Weiteres wieder geben wird, von daher solltest Du Dich schonmal vorsorglich damit auseinandersetzen, ob und wie Du es über PayPal zurückbekommen kannst - ich kenn mich mit PayPal nur eBay betreffend - und auch da nur rudimentär - aus, weswegen ich Dir nichts Genaueres dazu sagen kann.


    Finde Dich aber, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, schonmal damit ab, dass Du den Vorschuss nicht zurück erhältst. Wie gesagt, es ist eine Sache, wie es rechtlich zu bewerten ist, und eine andere, wie Du dann das Geld tatsächlich wieder bekommst. In Deutschland könnte man z.B. auch relativ einfach einen Mahnbescheid verschicken - ins Ausland wird das schon schwieriger und ist möglicherweise mit Kosten verbunden, die den Vorschuss bei Weitem übersteigen.

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