ZitatOriginal von Wermen
dann gilt doch eig folgendes oder?
Für harte Alkoholiker sind 3 Promille teilweise wie 0.7 Promille für normal Trinkende.
ZitatOriginal von Wermen
dann gilt doch eig folgendes oder?
Für harte Alkoholiker sind 3 Promille teilweise wie 0.7 Promille für normal Trinkende.
ZitatOriginal von Jaber93
Ich habe in meinem Leben was geändert,ich trinke seit dem 17 November 2012 kein Tropfen Alkohol mehr. Ende November letzten Jahres,hatte ich den ersten und einzigen Rückfall bisher. Kann man denk ich auch bischen stolz drauf sein.
weiter so man! kenne viele die es nicht gepackt haben
ZitatOriginal von Nifi
Für harte Alkoholiker sind 3 Promille teilweise wie 0.7 Promille für normal Trinkende.
Die Grenzen sind auch absichtlich so hoch gesetzt damit man sich nicht so leicht darauf berufen kann.
Die Formulierung "Im Allgemeinen" deutet ja außerdem darauf hin, dass es auch Abweichungen nach oben oder nach unten geben kann.
ZitatOriginal von Jaber93
Vor Gericht war ich deshalb nicht,aber ich wurde mal angehalten mit 1,9 Promille. Bei mir wurde Alkoholkrankheit diagnostiziert.
Also wenn 93 Dein Geburtsdatum ist, dann mein Beileid, aber trotzdem viel Glück ...
Naja, ich weiß nicht wie die Sache mit dem Bierkrug ablief, aber theoretisch kann das natürlich schon versuchter Mord zu sein.
Sagen wir der Streit ist an sich schon geklärt, der Täter sitzt jetzt schon einige Minuten wieder am Tisch und seine Gedanken schaukeln sich immer weiter hoch, irgendwann packt er seinen Bierkrug, mit dem Ziel damit zuzuhauen, murmelt noch etwas wie "ich hau das Opfer jetzt kaputt", geht ruhig und gefasst zu seinem Opfer rüber und BAM! haut aus dem nichts mit voller Wucht von hinten zu.
Da könnte man dann schon sagen, dass es eigentlich nicht aus dem Affekt heraus geschehen ist, sondern er ausreichend Zeit hatte sich zu beruhigen und die Tat aus Rache für ein paar böse Worte geschehen ist.
Ob das nun so war und ob das ein Richter auch so sehen würde ist natürlich fraglich, aber wenn der Staatsanwalt erstmal vom schlimmsten ausgeht und folgich mit einer Mordanklage beginnt ist das schon verständlich.
ZitatAlles anzeigenOriginal von WarrenBlitz
Naja, ich weiß nicht wie die Sache mit dem Bierkrug ablief, aber theoretisch kann das natürlich schon versuchter Mord zu sein.
Sagen wir der Streit ist an sich schon geklärt, der Täter sitzt jetzt schon einige Minuten wieder am Tisch und seine Gedanken schaukeln sich immer weiter hoch, irgendwann packt er seinen Bierkrug, mit dem Ziel damit zuzuhauen, murmelt noch etwas wie "ich hau das Opfer jetzt kaputt", geht ruhig und gefasst zu seinem Opfer rüber und BAM! haut aus dem nichts mit voller Wucht von hinten zu.
Da könnte man dann schon sagen, dass es eigentlich nicht aus dem Affekt heraus geschehen ist, sondern er ausreichend Zeit hatte sich zu beruhigen und die Tat aus Rache für ein paar böse Worte geschehen ist.
Ob das nun so war und ob das ein Richter auch so sehen würde ist natürlich fraglich, aber wenn der Staatsanwalt erstmal vom schlimmsten ausgeht und folgich mit einer Mordanklage beginnt ist das schon verständlich.
Affekthandlungen dauern aber auch länger als drei Sekunden.
ZitatOriginal von DerDerp
Affekthandlungen dauern aber auch länger als drei Sekunden.
Wie lang sie genau dauern steht aber nicht im Gesetzbuch, sondern liegt im Ermessen des Gerichts.
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