Darüber, dass Bu***dos Anwalt fleißig dabei ist, in seinem Auftrag und im großem Stil Abmahnungen an Ebay- und Tauschbörsennutzer zu senden, haben wir ja schon berichtet.
( http://www.rappers.in/Abmahnun…A%2A%2Ado-49_special.html )
Normalerweise vergehen Jahre, bis eine Verhandlung wegen Raubkopierens geführt wird - zum Glück der Internetnutzer. Nicht so in diesem Fall.
Bu***dos Anwälte haben mithilfe einer einstweiligen Verfügung ein gerichtliches Eilverfahren gegen drei Tauschbörsennutzer erwirkt. Angeblich wurde mit der IP-Adresse das illegale Verteilen der Tracks bewiesen.
Kurios ist, dass sich eine der beschuldigten Familien zum besagten Zeitpunkt nachweislich gar nicht zu Hause aufgehalten hatte, ein beschuldigter Rentner konnte glaubhaft versichern, Bu***do überhaupt nicht zu kennen.
Von diesen Argumenten blieben Bu***dos Anwälte jedoch unbeeindruckt. Die Beschuldigten hätten sicher stellen müssen, dass niemand Ihre Computer während ihrer Abwesenheit mitverwende.
Eine Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichtes wird für den 16. Juli erwartet.
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