• Ich bin so ein idiot:
    Ich hab mir neue hardware bestellt..aber da ist ein Mainboard welches quad core cpus nicht unterstützt nun hatt mir der händler angeboten das ich die hardware annehme und nur das mainboard zurückschickeu nd dann bekomme ich das andere mainboard. Da mir das aber zu umständlich ist könnte ich eventuell das bezahlen per nachnahme verweigern und anschließend mir das selbe setup im internet neubestellen und dann hätt ich alles. Also mach ich mich nicht strafbar wenn ich es an der tür nicht zahle oder ?


    yüar

  • Nachname


    ne sag einfach du hast kein geld oder mach nich auf dann gehts wieder zurück, sollte eig hinhauen


    edit: 7 tage isses auf der post

  • Ich mein die Versandkosten musste bezahlen, die Ware nicht.
    Storniers doch einfach, meien Güte :rolleyes:


    Oder geb dem Postboten einen Penisslap :chu:

  • Zitat

    Original von Mr. Pipeline
    Ja und das ist doch scheisse für den händler einfach so versandskosten in den wind geworfen zu haben das MUSS doch ein nachspiel haben oder?


    vlt is das durch die nachnaHme kosten geregelt hab ich mich auch schon immer gefragt, aber generell hat man doch ein rückgaberecht oder?

  • VII. Rückgaberecht


    Ihnen als Verbraucher steht ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB zu. Sie dürfen die gelieferte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Frist beginnt frühstens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) erklären. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen ist zu richten an: hardwareversand.de GmbH, Gewerbepark Möhnesee, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.



    DAS HEISST WENN ICH ES ERST GARRNICHT ANNEHME IST DAS DOCH DAS SELBE WIE RÜCKSENDUNG ODER

  • du hast jetzt das Recht durchgelesen, ABER wenn du den Vertragsbestimmungen (AGB) des Ladens zustimmst (machst du automatisch mit dem Kauf), können Teile des Gesetzes abgewandelt werden ;)


    Les dir die AGBs von dem LAden vor.


    Oder ist der Text aus den AGB? :D

  • Zitat

    Original von KSP
    du hast jetzt das Recht durchgelesen, ABER wenn du den Vertragsbestimmungen (AGB) des Ladens zustimmst (machst du automatisch mit dem Kauf), können Teile des Gesetzes abgewandelt werden ;)


    Les dir die AGBs von dem LAden vor.


    Oder ist der Text aus den AGB? :D


    das meinte einer in einem anderen forum:
    Nein, "strafbar" machst du dich sicher nicht. freundlich
    Dir werden vermutlich nur die Versandkosten und ggf. eine Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt, wenn du die Annahme verweigerst. Wirklich einfacher machst du es dir damit nicht.



    HILFE!!!!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!