Unfall, Veranstaltung verpasst - Anspruch?

  • Ich stelle meine Frage mal auf "Gut Glück", vielleicht hat einer ja sowas schon erlebt bzw. mal was gehört. - Diese Frage kam bei mir eben spontan auf - auch, da in Hamburg sehr sehr viele Idioten rumfahren! =)


    Ich fahre nachher mit 3 Freunden zum Eishockeyspiel der Hamburg Freezers. Nehmen wir mal an, jemand fährt mir mit hoher Geschwindigkeit ins Auto, weil er gepennt hat. - Es entsteht kein Personenschaden!


    Durch das Warten auf die Polizei, die Aufnahme des Unfalls usw. verpassen wir 4 unser Spiel.


    Hat man einen Anspruch auf das Erstatten der Kartenkosten des Unfallgegners oder bleiben wir auf den Kosten sitzen?

  • wenn dir jemand mit hoher geschwindigkeit reinfährt, ist ja mal wichtiger was mit den behandlungskosten der verletzten ist oder? ist das eishockeyspiel dann nicht ein absoluter nebenkriegsschauplatz? also echt :rolleyes:

  • Nein, auf den Kosten bleibst du sitzen. Im Endeffekt trifft den Veranstalter keine Schuld, dass du den Termin nicht wahrnehmen konntest. Auch eine Versicherung wird dir sowas nicht ersetzen, da der 'Schaden' ja nicht direkt durch den Unfall entstanden ist.

  • Zitat

    Original von Nonnos
    Nein, auf den Kosten bleibst du sitzen. Im Endeffekt trifft den Veranstalter keine Schuld, dass du den Termin nicht wahrnehmen konntest. Auch eine Versicherung wird dir sowas nicht ersetzen, da der 'Schaden' ja nicht direkt durch den Unfall entstanden ist.


    Der Veranstalter hat nichts damit zu tun, das ist richtig.
    Die Frage war, ob ich den Unfallverursacher dafür haftbar machen kann und er somit die Kosten erstatten muss, da wir durch seinen verursachten Unfall das Spiel verpassen.

  • Gleiches Prinzip wie bei der Versicherung: Der Schaden ist nicht direkt durch den Unfall entstanden.
    Nehmen wir an, du würdest durch den Unfall einen Flug verpassen und müsstest einen späteren Flieger darum nehmen. Da du geschäftlich unterwegs bist, schlägt sich diese Verspätung negativ auf den Geschäftspartner aus und der angestrebte Deal platzt, what ever. Diesen Nachteil kannst du auch nicht einklagen, ist das gleiche Prinzip, wenn auch hart zugespitzt.

  • entstandene sach- und personenschäden können eingefordert werden, so auch verdienstverluste im falle von selbständigkeit, von sowas wie preise von veranstaltungskarten zurückbekommen hab ich noch nie gehört.


    edit: @ nonnos, doch genau solche verdienstverluste kannst du einfordern.

  • Zitat

    Original von Zac
    entstandene sach- und personenschäden können eingefordert werden, so auch verdienstverluste im falle von selbständigkeit, von sowas wie preise von veranstaltungskarten zurückbekommen hab ich noch nie gehört.


    Verdienstverluste aber nur in Form von temporärer Berufsunfähigkeit oder?

  • Zitat

    Original von Nonnos


    Verdienstverluste aber nur in Form von temporärer Berufsunfähigkeit oder?


    da natürlich in einfacherer form.
    möchtest du einen verdienstverlust einfordern, wenn gar nicht klar ist ob überhaupt ein deal hätte zustande kommen können klappt das natürlich nicht. platzt ein fester auftrag, den du schon quasi in der tasche hattest weil du das übergabegespräch durch den unfall verpasst hast, kannst du das geltend machen. ansonsten bist du halt in der beweispflicht und dann wirds schwer.

  • Ich habe die Frage vorher gegoogelt und nur eine mit verpasstem Flug gefunden. Da hieß es, dass der, der den Flieger verpasst hat, auf den Kosten sitzen bleibt. Der Mann fuhr allerdings in einem Bus, der in einen Unfall verwickelt wurde.

  • Zitat

    Original von Zac


    da natürlich in einfacherer form.
    möchtest du einen verdienstverlust einfordern, wenn gar nicht klar ist ob überhaupt ein deal hätte zustande kommen können klappt das natürlich nicht. platzt ein fester auftrag, den du schon quasi in der tasche hattest weil du das übergabegespräch durch den unfall verpasst hast, kannst du das geltend machen. ansonsten bist du halt in der beweispflicht und dann wirds schwer.


    Mit welcher Begründung könnte man das einklagen? Ich nehme an, nur wenn der Verursacher auch 100% Schuldzusprache bekommt. Diese Einforderungen in zweiter oder dritter Ebene finde ich ziemlich windig. Theoretisch gesehen müsste doch der Verursacher dann für alles belangbar sein, das im Endeffekt negativ aus dem Unfall resultiert. Die Verkettung wäre demnach endlos.
    Interessantes Gedankenexperiment, btw.

  • Zitat

    Original von Nonnos


    Mit welcher Begründung könnte man das einklagen? Ich nehme an, nur wenn der Verursacher auch 100% Schuldzusprache bekommt. Diese Einforderungen in zweiter oder dritter Ebene finde ich ziemlich windig. Theoretisch gesehen müsste doch der Verursacher dann für alles belangbar sein, das im Endeffekt negativ aus dem Unfall resultiert. Die Verkettung wäre demnach endlos.
    Interessantes Gedankenexperiment, btw.


    ich bin kein jurist, ich weiß also nicht wie man was begründen kann. aber von der reinen kopflogik her, die jedoch in der jura einfach keine gültigkeit hat das muss klar sein, geht das natürlich nur wenn du keine teilschuld hast.

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