Was kann ein 18-jähriger Vorbestrafter so ungefähr erwarten als Urteil beziehungsweise in welchem Bereich wird sich das abspielen?
Und was ist schlimmer: schwere oder gefährliche Körperverletzung?
Geht nicht um mich, nur um so ´nen dummen Hurensohn.
Was kann ein 18-jähriger Vorbestrafter so ungefähr erwarten als Urteil beziehungsweise in welchem Bereich wird sich das abspielen?
Und was ist schlimmer: schwere oder gefährliche Körperverletzung?
Geht nicht um mich, nur um so ´nen dummen Hurensohn.
n anwalt ma fragen wär dumm. hier sind auch recht viele jurastudenten hab ich gehört
ZitatOriginal von Toomb
n anwalt ma fragen wär dumm. hier sind auch recht viele jurastudenten hab ich gehört
nein hier sind genug harte die soen urteil schon mehrfach bekommen haben
Vielleicht wissen aber paar (aus Erfahrungen) Bescheid.
kommt immer auf den sachverhalt an,aber ich meine kann von sozialstunden bis hin zur haftstrafe gehen wie lange genau usw. k.p. Würde mich aber auch noch mal Interessieren^^
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Wenn man Vorbestraft ist, bekommt man ne höhere Strafe, z.B. dann bis zu 10 Jahren.
ZitatOriginal von Sinjo
nein hier sind genug harte die soen urteil schon mehrfach bekommen haben
recht hast du^^
Also ich bin 15 und hatte ne Boxxerei und habe jemanden geschlagen (jedoch hat er mich als erstes geschlagen) dann hab ich den zu boden geboxxt und hab noch so 4-5 mal getreten sobald du jemanden auf den BODEN trittst wird aus ner Körperverletzung eine gefährliche ( zu deiner frage schwere ist schlimmer als gefährliche wie snez schon postete) ich habe ihm das jochbein gebrochen durch ein tritt ins gesicht dadurch hatte er dann ein schädelhirntrauma und er braucht jetzt ne brille das urteil ist noch nicht gefällt es ist aber zum GLÜCK zum Täter Opfer ausgleich gekommen das bedeutet man setzt sich zusammen und redet darüber (am besten wenne dich entschuldigst oder dein kollege) und dann darf das Opfer aussuchen ob du Sozialstunden machst usw wenn aber das Opfer nicht zum Gesprächsttermin erscheint muss du nur 10 Sozialstunden machen
Mehr kann ich auch nicht sagen hoffe das hat geholfen
also der Täter den du beschrieben hast kommt sehr warscheinlich mehr oder weniger hinter gitter.
ZitatOriginal von sensemann12
also der Täter den du beschrieben hast kommt sehr warscheinlich mehr oder weniger hinter gitter.
Jenach Vorstrafenregister würde ich sagen
10 euro und 1 mal parkbank abwischen,normale deutsche strafen
<<<macht sich gerade mal derbste ins hemd,wenn ich so über KV lese was so alles auf einem zu kommen kann :zeter:
ZitatOriginal von GeeNaro
Also ich bin 15 und hatte ne Boxxerei und habe jemanden geschlagen (jedoch hat er mich als erstes geschlagen) dann hab ich den zu boden geboxxt und hab noch so 4-5 mal getreten sobald du jemanden auf den BODEN trittst wird aus ner Körperverletzung eine gefährliche ( zu deiner frage schwere ist schlimmer als gefährliche wie snez schon postete) ich habe ihm das jochbein gebrochen durch ein tritt ins gesicht dadurch hatte er dann ein schädelhirntrauma und er braucht jetzt ne brille das urteil ist noch nicht gefällt es ist aber zum GLÜCK zum Täter Opfer ausgleich gekommen das bedeutet man setzt sich zusammen und redet darüber (am besten wenne dich entschuldigst oder dein kollege) und dann darf das Opfer aussuchen ob du Sozialstunden machst usw wenn aber das Opfer nicht zum Gesprächsttermin erscheint muss du nur 10 Sozialstunden machen
Mehr kann ich auch nicht sagen hoffe das hat geholfen
Okee...
Aber ne, es geht nicht um mich, noch um irgendjemanden, auf den ich in irgendeiner Weise gut zu srpechen bin^^
ZitatOriginal von SektionProleten
<<<macht sich gerade mal derbste ins hemd,wenn ich so über KV lese was so alles auf einem zu kommen kann :zeter:
Ja, halt dein dummes Maul, Hurensohn, will keiner wissen.
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