Beiträge von WKM

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    Original von DjDengio
    diestimme rechtschreibfails auf höchstem niveau, schade dadurch schwindet die qualität der beiträge :)



    das einzige was mich aufregt ist das viele nicht soo gutes deutsch sprechen..
    sodas der name nicht wirklich richtig ist


    Wieso? Die reden doch eh Denglisch in der Sendung. ?(


    Achja RechtschreibFAILs mindern die Qualität eines Beitrages?! Hahaha...


    Ja schon gegen solche sag ich nix.
    Also das war jetz ne absichtliche Übertreibung, damit sich möglichst viele über mich aufregen. Ich wollte ein bisschen Hass schüren. :kaputt:


    Also die Produktion is an sich vom Prinzip her missgeburtig mein ich, also es is ja nich drauf ausgelegt irgendwelchen Undergroundkünstlern zu helfen sondern die wollen halt möglichst gut vermarktbare Leute finden.
    Das is missgeburtig.
    Die Jury is teilweise auch missgeburtig und inkompetent und naja die die da mitmachen sind zum Großteil eben auch Missgeburten.
    Und die Zuschauer sind auch irgendwie fast alle Missgeburten.
    Diese klatschenden Affen nerven mich einfach.


    Also es is ein 90%iger Missgeburtenfaktor (wie bei rappers.in und ich treib mich da trotzdem rum).


    Was willst du von Leuten erwarten die denken Lunchables würden Salami und Käse beinhalten? :suspekt:

    Unterhaltungsfaktor is relativ groß aber es ist trotzdem eine Missgeburtenproduktion für Missgeburten von Missgeburten über Missgeburten mit Missgeburten.

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    Original von Zac
    Die Rechtslage ist: Ohne Erlaubnis sämtlicher Urheber und Leistungsschutzberechtigten einer Aufnahme darf man einen Song mit einem Sample dieser nicht veröffentlichen. Einzuholen sind Nutzungsrechte, die die Verwertung, Bearbeitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung erlauben.
    In der Praxis, solange du kein Geld damit machst, passiert tatsächlich in aller Regel nichts.
    Das Thema Samplebeats auf rappers.in sieht wie folgt aus: Es gab hier mal eine Beatsecurity, die hauptsächlich dafür zuständig war, Samplebeats zu löschen, jedoch gibt es diese nicht mehr ;)


    Dennoch ist Aufforderung zu einer Straftat ebenfalls rechtswidrig, was einige User in diesem Thread allerdings scheinbar nicht wissen. ^^

    Also ich hab schon davon gehört, dass Leute, die auf ihrer Homepage urheberrechtsgeschütztes Material angeboten haben, dafür verklagt wurden und mussten eine Geldstrafe zahlen, die genaueren Umstände sind mir aber unbekannt.


    @ Hamster: Youtube kontrolliert da nich so genau. Bei Coversongs gibts da Sonderregelungen, wo dann Lizenzgebühren an die Originalkünstler gezahlt werden müssen, wobei ich da jetz nich genau weiss wie das abläuft.

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    Original von NicoGlyzerin



    jo sollte dich ja auch nich angreifen.. aber komm dem netten beatproducer nicht gleich mit iwelchen fakten und rechtslagen sondern sag ihm : nein darfst du eigentlich nicht aber interessiert auch keinen wenn du es unkommernziell machst.. und jut is


    Ach ja Fakten sind im Falle einer Rechtsverletzung ja unwichtig. Vorallem, wenn er danach fragt und mir dann auch nich glaubt.
    Also ich sag mal so ne Antwort ohne Argumente bzw. Belege is einfach nich wirklich sinnvoll.
    Ob er letzten Endes Samplebeats macht is mir wurscht, is doch seine Sache, ich hab nur auf die Frage geantwortet ich muss da niemandem meine Meinung aufdrücken ob man das jetz machen sollte oder nicht.

    Ich sag doch nur was die Rechtslage is.


    Dass wahrscheinlich nichts gross passiert wenn er nen Samplebeat hochläd is mir auch klar aber es KÖNNTE durchaus was passieren, wenn sich mal jemand dahinterklemmen würde.
    Ich hab auf die Frage geantwortet und ihr denkt nich nach und labert alle nur dumme Scheisse und fühlt euch angegriffen wenn man sagt das is rechtswidrig.

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    5. Der Künstler sichert verbindlich zu, dass er a) alle eingegebenen Texte (auch Texte von Musikstücken), Fotos und sonstige Materialien nicht jugendgefährdend oder rassistisch gestaltet; b) keine Viren oder andere zerstörerische Funktionen über rappers.in verbreiten wird; c) einziger Inhaber der darauf liegender Rechte (Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte) der zur Veröffentlichung von ihm bereitgestellten Musikstücke, Bilder und sonstigem Material sowie Teile derselben ist; d) falls er nicht einziger Urheber der im Rahmen des gedanklichen Inhalts der zur Verfügung gestellten Werke (Texte, Musik, Bilder etc.) ist, berechtigt ist, über die Rechte der weiteren Rechteinhaber, Mitberechtigten und sonstigen Mitwirkenden bindend zu verfügen. Der Künstler ist verpflichtet, andere Rechteinhaber unaufgefordert zu benennen und auf Verlangen von rappers.in die Ermächtigung nachzuweisen. e) uneingeschränkt über die rappers.in eingeräumten Rechte verfügen kann, er insbesondere diese Rechte noch nicht an Dritte auf ausschließlicher Basis vergeben hat und dass insbesondere seine Werke frei von Verwertungsrechten (GEMA, GVL etc.) sind und weder Texter noch Komponisten GEMA-Mitglieder sind; f) mit der Herstellung sowie Verbreitung des Werks nicht gegen geltendes Recht verstößt und seine Werke frei sind von jeglichen Rechten Dritter, die die Einspeisung und Verbreitung durch rappers.in beeinträchtigen; g) bei Verstößen gegen solches geltendes Recht sowie Rechten Dritter an einem Werk, berechtigte Ansprüche Dritter hieraus vollumfänglich übernimmt; h) sollten Rechte Dritter geltend gemacht werden, er sich bereit erklärt, rappers.in von sämtlichen Schadensersatzforderungen Dritter, einschließlich daraus resultierender Verfahrenskosten wie etwa Abmahnkosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren freizuhalten; i) über jede zukünftige Änderung bei den Punkten 5. c) bis f) sofort schriftlich rappers.in benachrichtigt.


    Quelle: AGB rappers.in http://www.rappers.in/agb.php

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    Original von Razor-t
    Rappers.in hat da ganz komische Regelungen.
    Normalerweise steht in der FAQ, das Samplebeats verboten sind hochzuladen. Aber widerrum andere Beats haben ein erkennbar geklautes Sample und werden trotzdem nicht gelöscht...


    Haste die AGBs schonmal gelesen?

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    Original von Jim Krone
    Wkm der Urheberrecht. greift doch nur wenn man damit Publiziert? Also Geld verdient.. bzw. Werbung macht etc. pp
    Man darf doch seine eigene Interpretation zu einem Song machne in dem man ihn Covert ohne was davon zu haben.


    ( soweit ich weiß)


    Ich kann mich irren und lasse mich gerne belehren^^


    Das Hochladen auf rappers.in ist eine Publikation.


    Lest euch einfach das deutsche Urheberrecht durch, bevor ihr irgendwelche Sachen behauptet.