Zitat
Original von djxcz
Nein. Das deutsche Notwehrrecht dient dem Opferschutz und das ist auch gut so. Entweder ich darf mich wehren oder nicht. Und wenn ich mich wehren darf, darf ich das Mittel wählen, bei dem ich mir sicher bin, dass es den Angriff endgültig beendet. Alles andere ist unzumutbar. Wenn das nicht so wäre, kämen auch Frauen in den Knast die jemanden (ausversehen) umbringen, der sie vergewaltigen will. Nur ein Beispiel.
Ist ja auch so. Ansonsten würde hier ja Anarchie herschen. Ey, der beleidigt meiner Ehre, um den Angriff abzuwenden steche ich ihn einfach mal ab.
Die Entscheidung war halt jetzt in diesem einem Fall bei diesem einem Richter so, heißt aber mit Sicherheit nicht, dass wenn du die exakt selbe Situation durchlebst die Entscheidung so ausfallen wird.
Auch wissen wir ja nicht was die Zeugen ausgesagt/gesehen haben, in welchem Zustand der Mann war, in welchem Tonfall er gesprochen hat.
Die nächste Frage: Wieso hat sie geworfen? In der Disko muss er ja sehr nah gekommen sein weil wegen laut. Hat er sich wieder weg bewegt? Ist sie nach hinten gegangen und hat dann geworfen? Wäre keine Security erreicbar gewesen wenn sie sich weit genug entfernen kann um zu werfen. Das ganze ist schwer schwammig und aus den gegebenen Informationen eine Fehlentscheidung gewesen. Aber eben nur mit den gegebenen Informationen!