Beiträge von Peniswurm

    Zitat

    Original von Rytality
    Bank anrufen und Lastschrift zurückgehen lassen. Den nächsten Schritt müssen die dann machen und dann müssen sie dir BELEGEN wofür sie dir Geld abgebucht haben. Wenn du wie du sagtest wirklich NICHTS mit dieser FIrma zu tun hast, werden sie nichts belegen können und du kannst die Sache abhaken oder Anzeige wegen Diebstahl erstatten.


    Wenns sich weiter hochschaukelt schreib mich an


    Richtig, Geld zurück Buchen lassen und Lastschrift für die Firma bei deinem Konto sperren.
    Sollten weitere Briefe kommen einfach Ignorieren!

    Zitat

    Original von majusi10
    soll das ein verkaufsangebot sein?


    Falls du Interesse hast ja warum nicht!
    Ansonsten nehm dir mein Post rein Informativ zu Herzen das du weißt welche Stifte geeignet sind. ;)

    Du solltest erstmal ohne Farbe malen!
    Aber wenn du unbedingt Skizzen mit Farbe füllen willst dann nehm "Copic" Stifte sind aber sehr teuer.
    Aber "Touch" Marker sind ebenfalls brauchbar und nicht so teuer wie Copic´s.
    Habe hier noch Touch Marker die fast Neu sind, damals fürs Studium gebraucht.
    Und zum moderaten preis, über 50% günstiger als im Laden.
    Touch/Copic Makrer sind halt gut da sie 2 Spitzen besitzen.

    Zitat

    Original von Dragon Fly
    lol was soll das ? wie soll ich den den thread nennen ?
    :D
    geile community ich verpiss mich hier CYA


    Wäre von vorteil beide Bilder sind nicht von dir erstellt worden, würde dein beitrag

    "nett
    ich geb mir mühe so was zu machen großes Grinsen
    dan kommt so was"


    editieren, sonst hast du schnellstens probleme mit dem Urheber! ;)

    Donald Duck, Lara Croft oder Miro Klose – ein den eigenen Nickname aufhübschendes Mini-Bild oder ein Avatar sind schnell im Netz veröffentlicht. Das kann böse Folgen haben, weiß Elke Wittich.


    Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.


    Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.


    Comicfiguren wie Donald Duck, Sportler wie Oliver Kahn, berühmte Kunstwerke wie Muncks Schrei oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.


    Öffentlich zugänglich


    Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare (oder kurz: Avas) öffentlich zugänglich gemacht werden. «So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.


    Genauso verboten ist es auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden», sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt im Gespräch mit der «Netzeitung».


    Ob ein urheberrechtlich geschütztes Ava zum Beispiel in einem frei zugänglichen oder geschlossenen Forum als Userporträt zum Einsatz kommt, ist unerheblich. «Der Begriff geschlossenes Forum bedeutet ja in aller Regel nicht, dass die Plattform nur vier oder fünf Leuten zugänglich ist», erklärt Kremer.


    Abmahnungen oder Anklage


    Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.


    Ein Auskunftsanspruch besteht allerdings nicht, so Kremer, Betreiber müssen Anwälten gegenüber keine Einzelheiten über ihre Kunden offenlegen.


    Erledigt wäre der Fall damit trotzdem nicht, denn eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. «Wie die Musikindustrie in den Filesharing-Fällen, würde auch in einem solchen Fall Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft kann dann ermitteln und beim Forenbetreiber versuchen, an die User-Daten zu kommen.»


    Nutzungsvereinbarungen


    Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran. Die meisten Anbieter versuchen, möglichen Ärger um etwaige Copyright- und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungsvereinbarungen zu vermeiden. Darin steht dann meist, dass Nutzer keine geschützten Inhalte veröffentlichen dürfen und bei Verstößen selber verantwortlich sind.


    Trotzdem kann der Betreiber in die so genannte Störungshaftung genommen werden, da er die Möglichkeit geschaffen hat, dass der User die Urheberrechtsverletzung begehen konnte. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Betreiber – beispielsweise eines Forums - wusste, dass ein Avatar widerrechtlich genutzt wurde oder nicht oder ob er die Verantwortung per Vertrag auf den User abschiebt.


    Az. 324 O 721/05


    Das in Internetkreisen viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 721/05) über die Verantwortlickeit von Forenbetreibern lässt sich nach Meinung von Kremer auch auf Copryright- und Urheberrechtsverletzungen anwenden.


    «Das Urteil sagt ganz klar, dass der Betreiber mit einem Forum eine Gefahrenquelle für Straftaten geschaffen hat, und wenn er diese Möglichkeit bietet, dann muss er deren Nutzung entweder überwachen, indem er sich bei jedem hochgeladenen Bild davon überzeugt, dass es legal verwendet wird oder er muss zum Beispiel Avatare eben ganz abschaffen.»


    Selbst die Verwendung von Bildern, die zum Beispiel bei Flickr mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie fei genutzt werden können, heruntergeladen wurden, kann zu Problemen führen. Denn gegen eine mögliche Klage des Urhebers schützt ein solcher Vermerk nicht. Deswegen sollte man, um wirklich sicher zu gehen, nur selbst erstellte Bilder als Avatare, Logos oder Illustration verwenden.


    Nachträgliche Bearbeitungen


    Auch nachträgliche Bearbeitungen bieten keinen Schutz vor juristischem Ärger. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zwar von Jedem nach Herzenslust verändert werden, die Veröffentlichung ist aber wieder nur dann statthaft, wenn der ursprüngliche Urheber zugestimmt hat.


    Gleiches gilt für Avatare etc., die aus mehreren Bildern zusammengesetzt wurden, theoretisch kann jeder einzelne Urheber gegen die Zurschaustellung eines solchen Kunstwerks klagen. Ausnahme: Die Verfremdung ist so stark, dass man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Ausgangsbild oder aus welchen Ausgangsbildern das neu entstandene Werk besteht.


    Aber dann kann man auch gleich ein eigenes Bild malen oder fotografieren.


    Quelle: http://www.netzeitung.de/internet/935297.html


    Wird ja immer schöner, dann muss man bald noch drauf aufpassen welche Wörter man benutzt! :rolleyes: