Ganz klar an Mooon, alleine schon wegen der Lebensfreude Line.
Beiträge von EnV`
-
-
Zitat
Original von Crystal Math
Steasy hat auf nem Pokemon Beat was gekickt? bei Machmut kann ichs mir vorstellen. Aber Steasy?und ich glaube Duzoe hat noch dieses 2009 Battlen drauf oder so :o
ich meine neben Spliff und AKFOne und so gehört er ja schon zur alten garde, oder?
Nikiz hat im 32tel gegen Steasy letztes Jahr nen Pokemon beat gepickt.Ich finde die angeschlagene Stimme von Duzoe irgendwie noch geiler,vor allem in der Hook
-
Alligatoah einfach einer super vielseitiger Künstler, zeigt er bei den unplugged Sachen auch.
-
Hendrik besser, ganz einfach.
-
Schwere Entscheidung, finde Dimas Ansatz ist ganz interessant aber fürs Ohr ists nicht gerade . Füffis Punches dafür eher naja, wollte das Battle nicht bewerten wollen.
-
James cook besser.
-
mooon textlich weit vorne.
-
Müsste reichen.
-
-
Jede Runde immer wieder dope !
-
Lustig was hier manche erwarten, welchen Gegnerbezug ?
Diesen Gegnerbezug , oder diesen ?Ich finde Komas Heransgehensweise genau so richtig, wie die von anderen Rappern die alle diesen Gegnerbezug am Start haben, ist für mich kein wirklich aussagekräftiges Bewertungskriterium. Manche haben mehr Angriffsfläche, andere weniger und wer will denn bitte jedes mal die gleichen Lines gegen nen Rapper hören, macht die Runden im Turnierverlauf jetzt auch nicht wirklich interessanter sondern rotzlangweilig.
-
Die Haterei ist teilweise echt schlimm, finde Hendrik cool, Interview geht klar,beim Interviewer ist die Kritik aber angebracht
-
Dope, fand schon die letzte Runde richtig fresh gerappt, ich hoffe mal dass es hier langt, weiter so.
-
Zitat
Original von Tizzy
super und dafür j.c. geopfert
+ Beyla -
Haha echt genial
-
Ganz cool, mal gucken ob es Weekend gelingt, mit seinem Album noch weiter nach oben zu klettern kann als Esta und BBB
-
Schlimm wenn die Jury nicht nen guten von nem Std. Rapper unterscheiden kann, vor allem was die Bewertung flow angeht, unglaublich.
-
SMOKE TÜÜÜÜ !!! :smoke:
-
Zitat
Original von kaziko
Das man hier mit Gesetzen argumentiert ist sinnlos. Weiß gar nicht wann ich zu letzt Nachrichten gelesen habe, ohne das Staaten, Politiker, Bankiere & Reiche auf Gesetze gepfiffen haben und das keine Folgen gehabt haben.Heute z.B. Angela Merkel und Politiker verstoßen stark gegen das Grundgesetz § 10 BND und NSA
Deutschland und die UdSER
Wär noch an Demokratie, Gerechtigkeit und Gewaltenteilung in Deutschland glaubt ist naiv und ein Wähler der etablierten Parteien.
Ich gebe dir insoweit recht dass es vor allem bei Vorschriften von Verfassungsrang und Eu-Recht sich die Regierungen sowohl was Euro Krise und auch jetzt Prism und co viel herausgenommen haben, aber was hat das jetzt mit diesem Fall hier zu tun ? Nichts.
Kein Bundesverfassungsrichter in Deutschland wird sich dafür rühmen, dass er dazu beigetragen hat, dass die ganze Euro Zone wegen seiner Entscheidung den Bach runtergeht. Und anscheinend gibt es sogar Geheimvereinbarungen seit der Nachkriegszeit, dass die USA durch Artikel 10 GG nicht daran gehindert wird bei uns geheimdienstlich abzuhören etc. wie sie wollen. Das ist dann eher ein kollektives Versagen der Politiker.@ Lowcut: Klar, probieren kann man das aber wie willst du sowas verhindern ? Um dich wirklich loszuwerden muss dich der Vermieter rausklagen, eine unwirksame Kündigung bringt da nichts.
-
Man kann dem guten Mann nur empfehlen sich irgendwie einen Anwalt zu nehmen, evtl. könnte hier mal die Tabaklobby einen springen lassen. Die Meinung des Richters hier ist ganz interessant (und vor allem exklusiv) aber steht hier eindeutig der herrschenden Meinung sowohl als auch der Rechtsprechung entgegen,z.B.
ZitatQualmen in den „eigenen vier Wänden“ ist erlaubt. Es ist als Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, gestattet (Landgericht Köln, Az. 9 S 188/98, LG Paderborn, Az. 1 S 2/00)
Um was es hier geht scheint ja ganz klar zu sein, der Mieter soll raus, damit die Wohnung teurer weitervermietet werden kann. Man kann davon ausgehen, dass der vor 40 Jahren abgeschlossene Mietvertrag sicherlich nicht dem aktuellen Marktniveau entspricht, auch sehr verwunderlich das nach so einem langen Zeitraum das auf einmal zum Thema wird. Egal ob Berufungs/ oder Revisionsinstanz wird ein solches Urteil, dass unter diesem Tenor gesprochen wird auf jeden Fall kassieren.
Und die Behauptung, ein Vermieter könnte einfach eine Kündigung ohne Grund aussprechen entspricht nicht der Wahrheit. Es bedarf entweder eines wichtigen Grundes
(§ 543 BGB) der ein Festhalten am Mietvertrag dem Vermieter nicht weiter zugemutet werden kann (in diesem Fall bei der Vorgeschichte quasi nicht möglich so wirksam kündigen zu können.) oder der Vermieter muss ordentlich kündigen (§ 573 BGB), Gründe wären dafür z.B. Eigenbedarf (hier nicht einschlägig)oder die Verletzung vertraglicher Pflichten was hier als Grund genommen worden ist denke ich mal. Jedoch hat der BGH erst kürzlich festgestellt, dass Rauchen in der Wohnung egal ob normal oder exzessiv zulässig ist, somit kommt so eine Verletzung faktisch nicht in Betracht. ( BGH NJW 2008, 1439)