hab mal gehört das man das mic generell immer nach dem benutzen wegpacken soll wegen dem hausstaub der wäre nicht all zu gut für das mic wen mans länger stehen lässt
Beiträge von SupBeats
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loooooooooooooooooooooooooos kommt chatten :motz: :motz: :motz: :motz:
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Miroslav Philharmonik
Kore 2
East West Complete Composer Collection
alles empfehlenswert :] :] :] -
Zitat
Original von sick_records
also ich hab mir mal diedemo version runtergeladen aber in audition 3.0 kommt so ne meldung " einige ausgewählte plug-ins sind vst-instrumente, die bei der audioverarbeitung nicht unterstützt werden. sie können diese plug-ins für midi-sequencingin der multi track ansicht über den vsti-plug-in-manager im sequencer bereich aktivieren. ok ich hab dann ne midi spur geöffnet und das autotune gefunden aber im sequencer steht dan autotune evo nicht unterstützt was mach ich falsch? :wall:mir geht es genause hab auch adobe audition 3.0
i neeeeeeeeeeeed help -
Zitat
Original von still2High
cooles teil...ich hatte nach 2 - 5 min kein bock mehrgenauso siehts aus
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hast vergessen das das copyright unter dem R rauszuschneiden
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Zitat
Original von SlySer
Könntest du sowas auch für mich malen? :D:DSo mal als frage?
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GEGENVOTE WÄRE NETT
http://www.rappers.in/track-184921.htmlkannste das auch für mich? :king:
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fettes teil hab nix dran auszusetzen griegst ne 10
gegenvote wäre nice
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Original von JaBoOn
ich find American Pie lustig.ich auch
hip hop hood ist auch ganz lustig oder kaufhauscop
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echt geil griegst ne 9 von mir gegenvote wäre fett
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http://www.thomann.de/de/ik_mu…miroslav_philharmonik.htm
http://www.thomann.de/de/east_…orchestra_gold_plugin.htm
beides sehr zu empfehlen besonders Philharmonik
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hört sich schonmal nicht schlecht an freu mich schon auf de track :]
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Die Straftatbestände, hauptsächlich geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), beschreiben bestimmte Handlungen und stellen diese unter Strafe. Wer also beispielsweise einen anderen Menschen ins Gesicht schlägt, verwirklicht den Tatbestand einer Körperverletzung. Nach § 223 StGB ist hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.
Steht dem Täter aber ein Rechtfertigungsgrund zur Seite, so führt dies dazu, dass die an sich strafbare Handlung mangels Rechtswidrigkeit straflos bleibt. Rechtfertigungsgründe sind hauptsächlich die Notwehr nach § 32 StGB und der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. Wegen der Komplexität der Rechtfertigungsgründe soll hier lediglich auf die Grundzüge Notwehr eingegangen werden.
Notwehr ist nach der Definition des § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
Um einen Angriff durch Notwehr abwehren zu dürfen, muss der Angriff unmittelbar bevorstehen oder noch andauern. Holt der Angreifer zum Schlag aus, steht der Angriff unmittelbar bevor, schlägt der Angreifer bereits zu, dauert der Angriff an. Nach Beendigung des Angriffs, wenn der Angreifer sich z. B. von seinem Opfer abwendet oder entfernt, ist eine Gegenwehr nicht mehr durch Notwehr gerechtfertigt. Spätere „Abwehrhandlungen“ stellen in der Regel einen Racheakt oder Selbstjustiz dar, die nicht durch Notwehr gedeckt werden.
Vom Angegriffenen wird des Weiteren ein Notwehrwille verlangt. Die Abwehrhandlung hat folglich in dem Willen zu erfolgen, sich gegen den Angriff verteidigen zu wollen. Wird z. B. nur zurückgeschlagen, um eine Schlägerei zu provozieren, liegt keine Notwehr vor.
Die häufige Frage „Wie genau darf ich mich denn gegen einen Angreifer wehren?“ kann nur mit der anwaltstypischen Floskel „Das kommt ganz drauf an.“ beantwortet werden. Welche Abwehrhandlung gerade durch Notwehr gedeckt ist, hängt ganz vom Einzelfall ab. Grundsätzlich muss die Notwehrhandlung erforderlich und geeignet sein, um den Angriff sofort zu beenden. Die Abwehr hat dabei im Verhältnis zum Angriff zu erfolgen.
Ein Messerstich gegen einen körperlich unterlegenen Angreifer, der lediglich zur Ohrfeige ausholt, dürfte regelmäßig als überzogen zu betrachten sein, wenn der Verteidigende den Angreifer auch einfach hätte festhalten können, um ihn von der Ohrfeige abzuhalten. Auch ist es regelmäßig nicht erlaubt, wahllos um sich zu schießen. Aufgrund der sich hier stellenden Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen erlaubter und nicht mehr erlaubter Notwehrhandlung, ist es ratsam, sich im Fall der Fälle anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
fürs nächste mal :]