Beiträge von Gott

    das Problem beim Anbauen ist das Strafmaß.. Paragraph 29a ist sozusagen das zweithärteste. Nach Mord ..


    fand ich ein bisschen übertrieben (mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe)


    Aber ja, Richterin hat mich gemocht.

    ja, was ich vorhin geschrieben habe muss ich revidieren:


    "zu Omnipotent kann ich nur sagen:
    was er sagt, stimmt nicht! Bezogen auf die Verfahrensfehler."


    müsste korrekt heißen: es stimmt schon aber nicht immer!


    In meinem Fall haben wir es als sinnvoller empfunden diese Verfahrenstaktik zu verwerfen obwohl mein Anwalt schon Bock darauf hatte..

    Bad Boy Buby
    warum? selber gucken!


    Winnetou 1-3
    Warum? Habe als Kind alle Karl May Bände verschlungen und mich menschlich am Idealbild Winnetou versucht zu orientieren. Meiner Meinung nach ist Winnetou ein sehr gut definierter Mensch den man sich als moralisches Vorbild für Dinge wie Freundschaft etc. nehmen sollte/könnte.

    2 Jahre auf Bewährung (1 Jahr 2 Monate Gefängsnisstrafe) nach §29a StGb
    + 360€ an einen gemeinnützigen Verein (in meinem Fall Kinderhilfe Leipzig E.V.). Gerichtskosten muss ich tragen.


    Davon abgesehen: habe ein sehr mildes Urteil aufgrund einer sehr guten Sozialprognose (gute Chancen im Beruf etc.) bekommen und musste versprechen mich selbstständig um Suchtberatung zu kümmern. Normalerweise hätte das Gericht die Suchtberatung angeordnet aber da ich ihnen gesagt habe, dass ich berufsbedingt wahrscheinlich bald nach Mannheim umziehen werde haben sie es für zu aufwendig deklariert mich zu überprüfen und mir nahegelegt ich solle doch vernünftigerweise selbst alles weitere Regeln.


    510g Nettogewicht, THC-Gehalt 55,5 g


    p.S. Bundesland: Sachsen

    Zitat

    Original von Karl von Cygnus


    N paar Leute, wie Jotta oder Pi (lächerlich) , rappen so ein bisschen dieses Eiine mit so intelligenten Wörtern was auch lyrisch ist und so.
    Plötzlich dackeln da alle hinterher und meinen: "ich versteh das ja, was die rappen, aber ihr seid zu dumm und daher bin ich besonders."
    Bei Rapfans häufig zu sehen, diese Borniertheit und auch bei rappers.in Reviews, wo auf einmal Sachen wie
    "Die Anzahl der so und so ist reziprok dazu und dazu und letzten Endes lässt sich konstatieren, dass alles suboptimalen Assoziationsketten folgt"


    [YOUTUBE]RsfTLiqlQBw[/YOUTUBE]

    Zitat

    Original von Schönfelder


    Andere zu Straftaten anstiften, ganz großes Kino.


    ich empfinde es nicht als Straftat. Eine Straftat ist für mich eine Tat die sträflich ist. Cannabiskonsum ist nix. Außer kriminalisiert.



    zu Omnipotent kann ich nur sagen:
    was er sagt, stimmt nicht! Bezogen auf die Verfahrensfehler.


    Wie gesagt wurde ich wegen Anbau verurteilt und dass es dazu kam war ein Verfahrensfehler. Meine Mutter und ich haben im selben Wohnhaus gewohnt, in verschiedenen Wohnungen. Der Gerichtsvollzieher hat unbefugt die falsche Wohnung (trotz korrekter Beschriftung der Klingelschilder) geöffnet. Daraufhin hat er die Box entdeckt > Polizei gerufen > ich wurde angeklagt.


    Ich habe viele viele Stunden mit meinem Anwalt und meiner Tante (Richterin am Oberlandesgericht) darüber geredet und wir sind dazu gekommen, dass man das Verfahren auf der Grundlage "Verfahrensfehler" nicht kippen kann. Habe mich daraufhin auch entschieden geständig zu sein und den Prozess zu beschleunigen um die Strafe zu mildern.


    Fakt ist jedenfalls: haben sie dich - haben sie dich!!


    Das was Omnipotent sagt könnt ihr euch ja mal in einem anderen Szenario vorstellen, Verkehrskontrolle. Sturzbesoffener Autofahrer. Ob der wohl weiterfahren und den Führerschein behalten darf?

    Zitat

    Original von Ko.lipz


    Breivik is halt 'nen kranker Psycho, der seine nationalistischen Wahnvorstellungen zum Anlass nimmt um seine narzistische Ader auszuleben.


    wie kommst du auf: "Wahnvorstellungen" ?


    Vielen Dank!

    das ist korrekt. und wäre mein zweiter tipp gewesen: immer eine Freundin haben die immer die Drogen trägt. Läuft bei mir auch so ähnlich!

    Zitat

    Original von Schönfelder


    Siehe meinen Beitrag weiter oben ...


    ich weiß, mir ist das mit Alkohol bekannt (bin seit über 1 Jahr nicht mehr im Besitz meines Führerscheins, habe die 2. MPU wegen Alkohol angeordnet bekommen).


    Aber es ist nicht so und vorallem: der grundlegendste Unterschied: von Cannabis wird man nicht zur Gefahr, wenn man läuft sollte niemand denken "oh der ist aber stoned".. außer man kifft gerade das erste mal. Demnach haben Polizisten keinen Grund vom stoned sein auf eine Fahruntüchtigkeit zu schließen. Alkohol ist ein ganz anderes Thema schon unter dem Aspekt des Suchtverhaltens.


    kleiner Tipp Killuminati:
    wahrscheinlich liegt es an deinem Aussehen? (zu Gangster, zu Hippiehaft?)
    Ich habe für mich beschlossen, wenn ich Gras holen gehe: nur noch mit Hemd und Aktentasche. Maximal eine Sonnenbrille (nur bei Sonne!). Ansonsten immer auf das Aussehen achten. Sehr wichtiger Indikator für die Polizei!


    > nur die intellektuelle Bodenschicht trägt zum Beispiel dreads und kifft oder rastas. Ein Bankräuber geht ja auch nicht von Zuhause mit Maske los.. < bezieht sich auf jegliches Aussehen, das auf Konsumverhalten hindeutet.


    p.s. Walther (Heisenberg) von Breaking Bad macht das ganz richtig, immer umziehen damit nix nach gras riechen kann etc. Sehr wichtig!

    Zitat

    Original von Killuminati
    Gott :


    Bei mir war das gestern so , dass ich erst mal angestupst wurde , weil ich kopfhörer an hatte und ich sie nicht gehört habe . dann meinten sie dass sie mich untersuchen MÜSSEN !!! dann die standardfragen , wie : "schon mal was mit drogen zu tun gehabt ? haben sie irgendwelche waffen bei sich" usw. dann hat er mir mein cap genommen , ohne zu fragen und durchsucht die innenseite ... nach der durchsuchung gibt er mir ihn wieder , aber nicht so wie er ihn genommen hat ... in meiner jacke hatte ich n usb-stick , noch originalverpackt und der spast fragt mich eiskalt wo der kassenzettel dazu ist haha ... hab ihn rausgeholt und vorgezeigt ...


    ausser dem führerschein können sie mir doch gar nichts machen oder nicht , wenn ich cannabis konsumiert hab ... der konsum ist ja legal ... oder was meint ihr ?


    klingt komisch, wenn du irgendwas hast (Name, Nummernschild oder andere konkrete Angaben) würde ich mal zum Polizeipräsidium deiner Stadt gehen und Beschwerde einreichen. Im Notfall dagegen Klagen. (Kostenfrage?)


    Eigentlich können Sie deinem Führerschein nichts, wenn du zu Fuß unterwegs bist. Der Grundsatz: "wer kifft und läuft fährt auch stoned" kann niemals richtig sein.
    Das würde bedeuten, dass jeder der irgendwann Alkohol trinkt IMMER damit rechnen muss, dass die Polizei kommt und sagt: "Entschuldigung, sie sitzen hier und trinken (legal) alkohol da fahren sie bestimmt auch besoffen, Führerschein nehmen wir direkt mit" ... das ist totaler Blödsinn.


    Was du geschildert hast klingt schon bisschen grob aber naja..
    Wie gesagt bin auf Bewährung wegen BTM und als sie mich kontrolliert haben war ich komplett stoned (augen ferrarirot) Polizist: haben sie konsumiert? ich: ja aber ich bin dabei es mir abzugewöhnen (bin ich nicht, musste ich sagen weil ich der Richterin versprochen habe mich selbstständig um Suchtberatung zu kümmern) Polizist: haben sie was dabei? ich: nein


    Thema erledigt..

    Zitat

    Original von Killuminati
    yo leute ,
    ich wollte mal fragen wie das eigentlich mit unserem guten alten freund cannabis ausschaut ...


    Nehmen wir an ich habe Cannabis konsumiert ... Ist 2-3 Stunden her ... Auf dem Weg nach Hause treffe ich die Bullen und sie machen ne Kontrolle . Dürfen die bei mir Urin- oder Bluttests durchführen , obwohl ich als Fußgänger unterwegs bin ? Kann meinem Lappen was passieren ?


    nur mal so, ich bin auf Bewährung (wegen BTM) und wurde gestern von der Bereitschaftspolizei angehalten und meine Personalien kontrolliert.


    War erstmal total überrascht als ein dunkelblauer Passat mit dem Kennzeichen L:OO 5452 vor mir reinzieht und parkt.


    "Hallo Bereitschaftspolizei, Personenkontrolle, dürfte ich mal bitte ihren Ausweis sehen?"


    hatte glücklicherweise nichts dabei aber bin ein bisschen ins Schwitzen gekommen.


    Jedenfalls: Personalien dürfen sie NUR dann kontrollieren wenn ein BEGRÜNDETER VERDACHT vorliegt. Nicht einfach so.


    Ich habe den Leuten gesagt, auf die Frage: "hatten sie schonmal mit der Polizei zu tun?", dass ich vor 2 Monaten verurteilt wurde. Daraufhin durften sie, weil sie einen Grund hatten, meine Taschen kontrollieren.


    Einfach so dich kontrollieren, wenn du irgendwo langläufst dürfen sie nicht, schon gar nicht den Urin oder das Blut!


    p.s. was Bomp sagt entspricht absolut nicht meinem Wissensstand!! Ich stimme ihm nicht zu!


    p.s.s. das gleiche gilt auch für Hausdurchsuchungen!! NUR MIT BEGRÜNDETEM Verdacht & DURCHSUCHUNGSBEFEHL! In Allen anderen Situationen: schickt sie nachhause!

    "es gibt keinen Zufall", hast du das von deinen oberschlauen Kollegen nicht gelernt?


    demnach: desto genauer man plant, kann man trotzdem nicht alle eventualitäten vorhersehen und der Plan dennoch zunichte gemacht werden..

    wer nike trägt ist schwul


    oder Rapweisheiten


    "Auf Partys darfs n Joint sein es sei denn ich krieg die Bong
    rein wenn nich is scheissegal Alkohol macht auch normal"


    "Tut mir Leid wenn’s dich schockiert, aber alle Frauen sind Schlampen, deine Mutter, deine Oma, deine Freundin, deine Tanten"