Beiträge von Aelis

    "Sogar die Essensversorgung ist hier sehr gut. Buschi, lass mich noch mal in die Bratwurst beißen, sag du mal was."


    "Oh man, das sind doch alles Profis. Wenn er den nicht reinmacht, nehmt ihn raus, dann macht ihn der Busfahrer rein!"


    oder wenn man einmal einen Schuss auf's Tor kriegt und der Torwart hält "Unfassbar! er hat ihn gehalten! Es ist doch ein Torwart!"

    Finde den 3. einfach nur peinlich, aber scheint wohl in Mode zu sein Designermarken zu verschandeln... nach Yves saint Laurent jetzt auch noch Burberry ... wo wird das alles hinführen =/

    Nein, das Strafgesetztbuch sagt klar und deutlich




    § 211 Mord


    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.


    (2) Mörder ist, wer


    1. aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,


    2. mittels eines Bierkruges


    einen Menschen tötet.

    Zitat

    Original von Jaber93
    Ich habe gegen ihn keine Anzeige bisher gemacht,da ich bei der Polizei keine Aussage gemacht habe.Es gibt auch zum Glück denk ich keine Zeugen. Das einzige Problem,als doie polizei direkt danach bei mir war,hab ich alles zugegeben,ich hoffe aber das man das nicht als Nachweis zählen kann,da es ja evtl nicht dokumentiert wurde und es nur mündlich war.
    Gegen den Typen hab ich aber bereits 2 andere Anzeigen wegen KV gemacht,die schon vorher passiert waren,wo ich das "Opfer" war.
    Von meiner Freundin,bekam er auch einige,untere anderem wegen KV,Einbruch,Nachstellung,Körperverletzung usw.
    Er ist schon mehrfach vorbestraft ,hatte schon Bewährung usw.


    Hmm scheiße. Die Polizisten können vor Gericht als Zeugen vernommen werden und aussagen, dass du den Vorwurf eingeräumt hast. Sieht vor Gericht dann auch scheiße aus wenn du mit dem geschädigten in der Vergangenheit schon Probleme hattest...


    Wenn du dich in der Hauptverhandlung einigermaßen schlau anstellst kannst du durch ein durch Reue getragenes Geständnis eventuell einen Deal mit dem Staatsanwalt machen.
    Vielleicht erreichst du was in Richtung Mindeststrafe :thumbup:

    Zitat

    Original von Jaber93
    Na denn bleibt ja nichts anderes über als ne Freiheitsstrafe,oder?
    Vorbestraft bin ich nicht und der Typ ist auf mich mit nem Baseballschläger los gegangen,nachdem ich einen Stein an sein Fenster schmiss.


    so siehts aus, denn:


    Zitat

    § 224 StGB


    (1) Wer die Körperverletzung
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Wird aber bestimmt zur Bewährung ausgesetzt und du bekommst eventuell noch paar Auflagen.


    Wird denn gegen deinen "Gegner" auch ermittelt wegen versuchter gefährlicher KV? Immerhin ist er nach deiner Aussage mit einem Baseballschläger auf dich los gegangen.


    Hast du eine Aussage bei der Polizei gemacht?

    Haha ja normal, wenn man schon so nen hammer body hat wie ich dann kann man ihn auch ruhig mal betonen und der Pelzkragen omqqq *__*


    Ne Spaß beiseite, die Jacke ist doch nicht tailliert und der Pelzkragen ist total hässlich


    Zitat

    Original von Jaber93
    Krass,die Anzeige kann ohne Verhandlung einfach "erledigt" werden?
    Geil ... bei mir hat das Opfer ja "nur" eine Platzwunde am Kopf,nur weil ne Waffe im Spiel war,siehts dann schon scheiße aus. Wäre mit 1000€ Schmerzensgeld sehr zufrieden


    Eine Platzwunde am Kopf ist schon recht heftig und "nur" mit ner Geldstrafe bei gefährlicher KV wirst du nicht davon kommen. Um ne Freiheitsstrafe die dann zur Bewährung ausgesetzt wird und nen Eintrag ins BZR wirst du wahrscheinlich nicht drum herum kommen.


    Was danach noch zivilrechtlich auf dich zu kommt kann man schlecht sagen. Wenn der Kerl im Krankenhaus war will seine Krankenkasse aber bestimmt Geld für die Behandlung und Schmerzensgeld kann sehr hoch ausfallen. Dann kommen da noch die Kosten des Verfahrens zu usw. wird auf jeden Fall teuer

    Naja bin kein Rechtsexperte ich würd auch nicht wissen was ich da schreiben soll. Was gab es denn für ein "Bild - Bushido" Battle was rechtliche Relevanz hatte? Ist doch immer das gleiche und mehr als Unterlassungsklagen kommen da ja auch nicht bei rum..