Deutschraps neuester Kommerz-Tiefpunkt

  • Album ist trotzdem übertrieben gut, darauf kommt es im Endeffekt an. Das das jetzt ebenfalls gehatet wird, nur weil die Leute vom Boxinhalt enttäuscht sind und nicht differenzieren können find ich schon ein wenig schade. Aber im Endeffekt läuft es auf Dauerschleife und ich muss schon sagen, dass es sowas Soundtechnisch in Deutschland noch nicht auf diesem Niveau gab.

    [quote='Whitie','https://forum.rappers.in/index.php?thread/&postID=5743136#post5743136'][B]naja.. du rappst einfach wie ne schlaftablette[/B].[/QUOTE] [quote='Whitie','https://forum.rappers.in/index.php?thread/&postID=5759599#post5759599']nichts für ungut, aber ich finde mein zitat in deiner signatur nicht schön.[/QUOTE]
  • Hab ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht. Strafrechtlich würde mich sehr wundern, aber es kann durchaus sein, dass die Käufer das Rechtsgeschäft wirksamen anfechten (§119 II BGB) oder zumindest zurücktreten können (§323 I, II iVm §346 I BGB). Als Grund könnten auch die Sittenwidrigkeit aus §138 oder §242 BGB gelten. Aber da würde ich mich nicht drauf festnageln lassen, hat ja andererseits auch was mit Privatautonomie zu tun. Kenne dazu definitiv kein Urteil und ob diese Generalklauseln auch bei diesem krassen Missverhältnis angewandt werden. Also eher strittig, aber durchaus ne interessante Frage, wie es wäre, wenn da mal ein paar Fans auf Rückerstattung des Kaufpreises o.Ä. klagen würden.


    Ab Gefahrenübergang (also Übergabe der Box) sind die Regeln der Anfechtung ausgeschlossen. Gewährleistungsrecht des Kaufrechts ist vorrangig. Problematisch ist, dass letztendlich lediglich vereinbart wurde, dass ein Textilprodukt übereignet wird und eine konkrete Beschaffenheit nicht vereinbart wurde. Bezweifle, dass man da einen Sachmangel annehmen kann. Für einen Wucher nach 138 II reichts wohl auch nicht aus.
    Strafbarer Betrug ist natürlich Schwachsinn. Aber soweit ich weiß hat man doch, wenn man die Box auf Amazon bestellt ohnehin ein Widerrufsrecht und davon haben doch auch schon einige Gebrauch gemacht. Also angeblich haben wieder sehr viele die Box zurückgeschickt.

  • Hab ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht. Strafrechtlich würde mich sehr wundern, aber es kann durchaus sein, dass die Käufer das Rechtsgeschäft wirksamen anfechten (§119 II BGB) oder zumindest zurücktreten können (§323 I, II iVm §346 I BGB). Als Grund könnten auch die Sittenwidrigkeit aus §138 oder §242 BGB gelten. Aber da würde ich mich nicht drauf festnageln lassen, hat ja andererseits auch was mit Privatautonomie zu tun. Kenne dazu definitiv kein Urteil und ob diese Generalklauseln auch bei diesem krassen Missverhältnis angewandt werden. Also eher strittig, aber durchaus ne interessante Frage, wie es wäre, wenn da mal ein paar Fans auf Rückerstattung des Kaufpreises o.Ä. klagen würden.


    anfechtung han i auch gelernt im 2. semester B)

  • Der Artikel kommt aber locker 3 Jahre zu spät :D
    So gut wie jede Box war bisher Schund. Tatsächlich die besten waren bisher von Bushido mit den Vinyls, Casper mit nem eigenen Fotoalbum und das wars schon fast. Bei den Fruit of the Loom Shirts damals hat sich irgendwie auch niemand beschwert, die kosten im EK auch nur zwischen 3 und 5 Euro.


    Eine Box sollte Inhalte am besten ergänzend zur Musik haben und wenn es Kleidung ist, dann eigens für diese Box designt und natürlich hübsch. Die letzte Shindybox hatte ja wenigstens ein Textbuch, das war tatsächlich noch sehr schön.

  • Ab Gefahrenübergang (also Übergabe der Box) sind die Regeln der Anfechtung ausgeschlossen. Gewährleistungsrecht des Kaufrechts ist vorrangig. Problematisch ist, dass letztendlich lediglich vereinbart wurde, dass ein Textilprodukt übereignet wird und eine konkrete Beschaffenheit nicht vereinbart wurde. Bezweifle, dass man da einen Sachmangel annehmen kann. Für einen Wucher nach 138 II reichts wohl auch nicht aus.
    Strafbarer Betrug ist natürlich Schwachsinn. Aber soweit ich weiß hat man doch, wenn man die Box auf Amazon bestellt ohnehin ein Widerrufsrecht und davon haben doch auch schon einige Gebrauch gemacht. Also angeblich haben wieder sehr viele die Box zurückgeschickt.


    Ja, notfalls Widerruf. Aber nein, beim Gefahrübergang gehts nicht um Anfechtungsgründe etc., da gehts lediglich ums Verschulden (276 BGB), meistens bei Unmöglichkeit 275, also wenn die Sache bspw. kaputt geht, wer ab wann dafür verantwortlich ist. Ausserdem ists hier ne Gattungsschuld, also eh relativ egal, außer bei ein paar Ausnahmen. Mir ging es hier nur um dieses krasse Missverhältnis zwischen dem, was man als Käufer mindestens hätte erwarten können und dem, was er bekommen hat. Da müsste man mal in der Rspr. des BGH nachforschen, ob sowas schon mal über den 138 gelöst wurde oder ob der da keine Anwendung findet. Halte es lediglich nicht für ausgeschlossen!
    Ansonsten hast Du natürlich Recht, über den Widerruf geht das in der Regel, ich wollte halt hier nur mal in den Raum stellen, ob das schon sittenwidrig oder Wucher ist, aber da müsste man einfach mal in der Literatur und Rspr. gucken.

    [indent]It ain't about who did it first, it's about who did it right.[/indent]

  • Aber nein, beim Gefahrübergang gehts nicht um Anfechtungsgründe etc., da gehts lediglich ums Verschulden (


    Doch ab Gefahrenübergang (bei einem Kaufvertrag) ist die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum ausgeschlossen, weil die Gewährleistungsrechte des Kaufrechts spezieller sind und deshalb vorrangig anzuwenden sind ;) Aber ist ja jetzt auch egal, müssen hier nicht über Jura diskutieren.


    Würde mich aber auch mal interessieren wie viele Boxen letztendlich wieder zurückgeschickt wurden.

  • Doch ab Gefahrenübergang (bei einem Kaufvertrag) ist die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum ausgeschlossen, weil die Gewährleistungsrechte des Kaufrechts spezieller sind und deshalb vorrangig anzuwenden sind ;) Aber ist ja jetzt auch egal, müssen hier nicht über Jura diskutieren.


    Würde mich aber auch mal interessieren wie viele Boxen letztendlich wieder zurückgeschickt wurden.


    Wegen Eigenschaftsirrtum, aber schau mal in den 123.
    Aber ja, hast natürlich Recht, n 119 II kommt nicht infrage, es war ja auch einfach nur als Frage in den Raum gestellt, Mängelgewährleistungsrechte in diesem Fall lex Specialis. Du weißt ja, worum es mir grundsätzlich ging. Ein Zwinkersmiley ist dann einfach keine Maßnahme.

    [indent]It ain't about who did it first, it's about who did it right.[/indent]

    Einmal editiert, zuletzt von Max ()

  • Ja wegen Eigenschaftsirrtum, aber schau mal in den 123.


    Inwiefern wurden die Käufer der Box getäuscht (Hervorrufen eines Irrtums) ? Denen wurde ein Textilprodukt versprochen und das haben sie auch bekommen. Das Problem an der ganzen Sache ist halt einfach, dass die sich darauf eingelassen haben die Box zu kaufen ohne zu wissen was darin enthalten ist. Die haben sich damit auch auf das Risiko eingelassen keine marktgerechte Gegenleistung für den gezahlen Kaufpreis zu bekommen. Natürlich war das einfach eine ziemlich dreiste Aktion von Shindy, da er das Textilprodukt vorher so extrem angepriesen hat, aber ich habe beim Schauen der Blogs auch schon die Augen verdreht bzw. gewissermaßen erwartet, dass da eine Enttäuschung vorprogrammiert ist.
    Denke der Wert der Box bemisst sich immer noch so auf knapp über 20€, also doch noch etwas mehr als die Hälfte des Gesamtkaufpreises. Ein krasses Missverhältnis im Sinne des § 138 II liegt glaube ich auch erst vor, wenn die Leistung (der Kaufpreis) doppelt so viel wert wie die Gegenleistung ist. [MENTION=315869]Max[/MENTION] der Zwinkersmiley sollte nicht so rüberkommen als wolle ich dich belehren oder so.

  • Jo, kann ich weitestgehend unterschreiben, steht ja so auch im Artikel.


    Wie gesagt, so nen konkreten Grenzwert kenne ich nicht, da müsste man halt mal nachforschen.

    [indent]It ain't about who did it first, it's about who did it right.[/indent]

  • Nur 187 macht stabile Boxen mit qualitativer Ware.

    Zitat


    Redest du pazifistisch Verblendet reiben sich Faschisten die Hände.
    Und die Frage ist nicht warum ich vermummt bin,
    die Frage ist warum bist du's nicht du Dummchen?

  • Nur 187 macht stabile Boxen mit qualitativer Ware.


    Wobei die kommende PaP-Gold-Box auf ähnlich niedrigem Niveau ist. Nicht wegen des Inhalts, eher weil man sich das Album nochmal holen muss, um die 3 EPs zu bekommen (sofern ich es richtig verstanden habe, dass die nur in der Box erhältlich sind)

  • Wobei die kommende PaP-Gold-Box auf ähnlich niedrigem Niveau ist. Nicht wegen des Inhalts, eher weil man sich das Album nochmal holen muss, um die 3 EPs zu bekommen (sofern ich es richtig verstanden habe, dass die nur in der Box erhältlich sind)


    PaP fand ich echt scheiße vom Inhalt her, die neue Box könnte interessanter werden wegen dem Kalender und der Mütze. Aber wenn ich zb an Obstand und das Handtuch mit Tasche denke oder Ebbe und Flut mit Mütze und Schal, muss ich sagen dass es bis jetzt die besten Inhalte waren. Hab die Mütze seit 1 Jahr und trage die regelmäßig und da ist noch nicht dran, das Logo ist auch gut aufgestickt.

    Zitat


    Redest du pazifistisch Verblendet reiben sich Faschisten die Hände.
    Und die Frage ist nicht warum ich vermummt bin,
    die Frage ist warum bist du's nicht du Dummchen?

  • Ich liebe eure Redaktions-Rants. :D

    [quote='loyal131294','https://forum.rappers.in/index.php?thread/&postID=5983982#post5983982']Up, was denkst du eigentlich, wer du bist?[/QUOTE] [quote='MA der Don','https://forum.rappers.in/index.php?thread/&postID=6222701#post6222701']Willst du mich verarschen @Up?[/QUOTE]
  • Wer hätte gedacht dass ein Rapper, dessen Zielgruppes Lebensinhalt daraus besteht rote Schuhe zu sammeln und jeden ohne Lederjacke als Untermenschen zu denunzieren, profitgierig ist? Empörter Ausruf!

    "Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen....sie brauchen nur ein paar Waffen" [I]Longinus[/I]
  • Die meisten Boxen sind echt Mist. Seit der komplett peinlichen "Achter-Tag-Box" von Genetikk bin da eh vorsichtig. Kauf mir vlt eine Box im Jahr und dann meistens nur von Prinz Pi weil das eben meine Lieblingskünstler ist. Da Unterstützt man halt mal, ansonsten lass ich die Finger von so was. Im Grunde zahlst du als Fan immer drauf und kriegst billig produzierten Schrott für 40-50€. Ab und an mal ne coole Cap, Köpfhörer oder nen Grinder (was ja im Grunde schon originell im Vergleich zum Rest ist).


    Hab jetzt auf Facebook und Youtube aber schon so viele Kommentare von pubertierenden Kids gelesen, die den "geilen" Rucksack bis auf den Tod verteidigen.... sogar wenn sie abgezockt werden, sehen sies nicht und huldigen immer noch ihrem Großmeister Shindy :krueppel:


    Album ist gut, hat damit aber wenig zu tun...

  • Habe mich gerade an die Azad Box erinnert, war ja auch richtig schlecht mit den Löchern in dieser komisch deformierten Sturmhaube

    Zitat


    Redest du pazifistisch Verblendet reiben sich Faschisten die Hände.
    Und die Frage ist nicht warum ich vermummt bin,
    die Frage ist warum bist du's nicht du Dummchen?

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