Ja, ob sie ermächtigt oder nicht, oder wie sie das Gedicht fand, ist aber keine Frage einer politischen Ausrichtung, sondern von juristischen Vorgaben und Einschätzungen.
Jein. Es stimmt zwar, dass juristische Vorgaben die Entscheidung beeinflussen bzw. in ihrer Freiheit einschränken, aber trotzdem hat die Bundesregierung hierbei noch einen politischen Entscheidungsspielraum. Dass die politische Entscheidung der Bundesregierung dann wiederum Inhalt juristischer Einschätzungen wird ändert daran ja erstmal nichts.
Ich denke aber, dass es für die Bundesregierung letztlich "einfacher" sein wird, die Ermächtigung zu verweigern, da sie dabei trotzdem die Meinung vertreten kann, dass sie das Delikt für strafbar hält - und damit aus der Zwickmühle kommt.
Hierzu vor allem http://verfassungsblog.de/erla…er-causa-jan-boehmermann/