Türkei + Böhmermann

  • erdogan hält übrigens gender-studies für unsinn und findet jede muslimische frau sollte mindestens 3 kinder haben, an wen erinnert mich das bloß?


    hitler?!!


    //e: der beitrag verfehlt seine wirkung. ich wollte es in all caps posten. leider lässt das forum das nicht zu

  • hitler?!!


    //e: der beitrag verfehlt seine wirkung. ich wollte es in all caps posten. leider lässt das forum das nicht zu


    Eigentlich meine ich damit die AfD und jede andere populistische Anti-Islam Partei. Aber auch gut.

    "Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen....sie brauchen nur ein paar Waffen" [I]Longinus[/I]
  • Ich denke, dass Böhmermann die Linie klar überschritten hat. Ich erinnere an vergangene Tage unter dem prestigereichen Politiker F.J. Strauss, welcher sich nicht diffamieren ließ und erfolgreich gegen die Beleidigung seiner Person klagte. Dieser Präzedenzfall aus der Vergangenheit sollte bestätigen, dass Äußerungen wie " Am liebsten mag er Ziegen ficken" über Satire hinausgehen. Politiker sind Repräsentanten des Volkes und daher ist es nur fair, dass diese die gleichen Rechte besitzen wie übrige Bürger. Darunter fällt auch das Recht auf Klagbarkeit.
    Daher frage ich euch: Haben Politiker keinen Rechtsanspruch? Sind sie Bürger zweiter Klasse? Sind Volksvertreter geradezu Freiwild?
    Wenn Autoritäten nicht mehr respektiert werden, ist dies der erste Schritt zur Anarchie. Darum leiste ich einen Beitrag für die zukünftige Sicherheit aller Bürger und zur Erhaltung des Staates, wenn ich fordere:
    Lasst Böhmermann nicht straffrei davonkommen.

  • Präzedenzfall aus der Vergangenheit sollte bestätigen, dass Äußerungen wie " Am liebsten mag er Ziegen ficken" über Satire hinausgehen. Politiker sind Repräsentanten des Volkes und daher ist es nur fair, dass diese die gleichen Rechte besitzen wie übrige Bürger


    Nein, sie besitzen nicht die gleichen Rechte. Majestätsbeleidigung wird härter bestraft. Übrigens hat er Dinge aufgezählt, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt werden. Wenn ich sage: "Ich darf nicht sagen, schiegfried fickt Ziegen", dann sage ich nicht, dass schiegfried Ziegen fickt. Ob es sich trotzdem um Beleidigung handelt, muss nun ein Gericht entscheiden, aber ich denke Böhmermann wird straflos wegkommen.

  • Dieser Präzedenzfall aus der Vergangenheit sollte bestätigen, dass Äußerungen wie " Am liebsten mag er Ziegen ficken" über Satire hinausgehen.


    Da gebe ich dir Recht! Jetzt glaubt jeder Mensch auf der Welt, dass Erdogan gerne Ziegen fickt, weil die Äußerung ja absolut ernst gemeint war und auch im Kontext gesehen unbedingt wörtlich gesehen werden muss. Jeder, der "Am liebsten mag er Ziegen ficken" und ähnliche übertriebene Aussagen (noch dazu in diesem Zusammenhang) ernsthaft als ernst gemeinte Beleidung begreift, hat meiner Meinung nach den Schuss nicht gehört.


    Auf das Thema Majestätsbeleidigung wurde hier ja ebenfalls schon eingegangen... Schön, dass durch Böhmermanns Aktion auch dieses Thema mal etwas Aufmerksamkeit bekommt.

  • Man stelle sich vor, wie wohl die internationalen Reaktionen wäre, wenn Merkel letztes Jahr jede einzelne griechische/englische/... Zeitung mit Hitler/SS-Montage verklagt hätte.
    Finde die Frage nach Bestrafung allgemein indiskutabel, die Aktion hingegen ist entlarvend.

    [align=center]"[U][I]Es ist ja relativ bekannt, dass Hip Hop nicht so schwer zu machen und meistens nicht so anspruchsvoll ist.[/I][/U]" - JAW[/align]
  • Bei schiegfried bin ich mir nie sicher ob er dass immer ernst meint, wenn ja du hast richtig einen an der Waffel.
    Klar war das Gedicht unter der Gürtellinie, aber im Kontext gesehen fand ich es super.
    Bin froh dass ich die Sendung gesehen habe, findet man ja so nicht mehr.

    "Ich bin wie schlechte Hundebsitzer man, ich hab immer etwas auszusetzen"

  • Naja also ich bin ja auch pro-Böhmi aber man sollte sich eigentlich schon darüber einig sein, dass er klar gegen geltendes Recht verstoßen hat. Das ist aber garnicht die Frage, die Frage ist, inwiefern a) dieser Paragraph 103 StGB noch zeitgemäß ist und ob b) etwas auch eine Beleidigung sein kann wenn man es halt nicht ernst meint. Und darüber müssen dann die Gerichte entscheiden.

    "Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen....sie brauchen nur ein paar Waffen" [I]Longinus[/I]
  • aber man sollte sich eigentlich schon darüber einig sein, dass er klar gegen geltendes Recht verstoßen hat.


    Das sehe ich ehrlich gesagt anders. Würde das Gedicht für sich stehen, dann ja, zur Einordnung ist aber rechtlich auch immer der Kontext relevant und der ist relativ klar satirisch. Deshalb sehe ich das weder als Verstoß gegen §103 StGB, noch als Beleidigung. Im Endeffekt kann mans natürlich in beide Richtungen drehen bzw. dahingehend argumentieren. Klar finde ich das aber ganz und gar nicht.

  • Das sehe ich ehrlich gesagt anders. Würde das Gedicht für sich stehen, dann ja, zur Einordnung ist aber rechtlich auch immer der Kontext relevant und der ist relativ klar satirisch. Deshalb sehe ich das weder als Verstoß gegen §103 StGB, noch als Beleidigung. Im Endeffekt kann mans natürlich in beide Richtungen drehen bzw. dahingehend argumentieren. Klar finde ich das aber ganz und gar nicht.


    Es ist scheiß egal ob es satirisch ist, es kann trotzdem klar gegen beide genannten Paragraphen verstoßen und zeitgleich Satire sein.und laut Paragraph 5 Absatz 2 GG muss sich halt selbst die Kunstfreiheit unter die Satire fällt an geltendes Recht halten.

    "Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen....sie brauchen nur ein paar Waffen" [I]Longinus[/I]
  • Es ist scheiß egal ob es satirisch ist


    Nein, das ist nicht richtig.


    es kann trotzdem klar gegen beide genannten Paragraphen verstoßen und zeitgleich Satire sein.und laut Paragraph 5 Absatz 2 GG muss sich halt selbst die Kunstfreiheit unter die Satire fällt an geltendes Recht halten.


    Ja, kann es, aber ich sagte ja bereits, dass man hier in beide Richtungen argumentieren kann.

  • Nein, das ist nicht richtig.


    Dann zeig mir mal den Paragraphen der deine Aussage stützt.
    Ich weiß ja was du meinst, so menschlich/moralisch gesehen ist es nicht egal, juristisch aber eigentlich schon. Zumindest in bisheriger Auslegung. Diese kann ja geändert werden, dafür sind Gerichte da.

    "Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen....sie brauchen nur ein paar Waffen" [I]Longinus[/I]
  • Dann zeig mir mal den Paragraphen der deine Aussage stützt.
    Ich weiß ja was du meinst, so menschlich/moralisch gesehen ist es nicht egal, juristisch aber eigentlich schon. Zumindest in bisheriger Auslegung. Diese kann ja geändert werden, dafür sind Gerichte da.


    Habe jetzt eigtl. nicht groß Lust Quellen zu suchen, aber gut. Ich hab mich aber aus Interesse über diverse Ansichten von Juristen zu dem Thema informiert und die gehen doch sehr weit auseinander in der Frage, ob da jetzt die Grenzen der Satire überschritten sind. Der gerichtliche Vertreter Erdogans, von Sprenger, bspw. für deine Ansicht. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt aber auf Youtube zB. in recht einfacher Form eine ähnliche Interpretation zu meiner. Dazwischen gibt es auch noch genügend publik gemachte Ansichten, die musst du dann aber mal selbst raussuchen.
    Paragraphen bieten nun mal meistens einen gewissen Spielraum in der Auslegung, da sie nicht immer präzise auf die reale Situuation anwendbar sind. Deshalb meine ich auch, dass du Unrecht hast, wenn du von einer klaren Sache sprichst.

  • juristisch aber eigentlich schon.


    Nein. Es gibt juristisch einen großen Unterschied zwischen der Aussage "Du bist ein Arschloch" und "ich könnte jetzt sagen, du bist ein Arschloch, aber das wäre Beleidigung". Auch die Frage "Ist FrancoPhobia ein Arschloch?" bietet schon eine Schutzfunktion, wobei dann bei Gericht gestritten werden kann, ob es sich um eine klare Implikation handelt. Das größte Problem sehe ich in der Länge des Gedichts, denn zum Zweck hätte auch ein Beispiel gereicht und so kann man ihm eine Beleidigung unter dem Deckmantel der Satire unterstellen. Vor dem Gericht gilt trotzdem in dubio pro reo und da hat es sich mit seinen Worten vor dem Gedicht relativ gut abgesichert.

  • Gibt doch sicher ein paar Präzedenzfälle, an denen sich im Vorhinein seine Anwälte orientiert und ihn abgesichert haben. Das, was er gemacht hat, ist ja jetzt nichts so Komplexes und Exotisches, schätze ich mal, als dass man sich da hätte groß verpokern können.

    Diskriminierung ist nicht cool, du Spast. Diskriminierung ist behindert. #freekani #liebefürleroy
  • Nein. Es gibt juristisch einen großen Unterschied zwischen der Aussage "Du bist ein Arschloch" und "ich könnte jetzt sagen, du bist ein Arschloch, aber das wäre Beleidigung". Auch die Frage "Ist FrancoPhobia ein Arschloch?" bietet schon eine Schutzfunktion, wobei dann bei Gericht gestritten werden kann, ob es sich um eine klare Implikation handelt. Das größte Problem sehe ich in der Länge des Gedichts, denn zum Zweck hätte auch ein Beispiel gereicht und so kann man ihm eine Beleidigung unter dem Deckmantel der Satire unterstellen. Vor dem Gericht gilt trotzdem in dubio pro reo und da hat es sich mit seinen Worten vor dem Gedicht relativ gut abgesichert.


    Quelle?
    Der Tatbestand der Beleidigung hat folgende Vorraussetzungen: Beleidigende Aussage (Erdogan fickt Kinder und Ziegen, stinkt etc.), Vorsatz ("Das hier wäre Schmähkritik und das ist verboten", klarer Vorsatz und bewusste Handlung) und dass sich der Betroffene tatsächlich beleidigt fühlt (durch die Anklage eigentlich immer gegeben).


    Desweiteren:
    Bei öffentlicher Kritik gilt das Gebot der Meinungsfreiheit außer es handelt sich um Schmähkritik


    Beide Angaben aus Wikipedia.
    Der Diskurs sollte nicht sein ob Böhmermann wen beleidigt hat sondern inwiefern man die Gesetze anders auslegen sollte oder ob man sie nicht sogar abschaffen sollte (StGB 103 zB)

    "Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen....sie brauchen nur ein paar Waffen" [I]Longinus[/I]
  • Quelle?
    Der Tatbestand der Beleidigung hat folgende Vorraussetzungen: Beleidigende Aussage (Erdogan fickt Kinder und Ziegen, stinkt etc.), Vorsatz ("Das hier wäre Schmähkritik und das ist verboten", klarer Vorsatz und bewusste Handlung) und dass sich der Betroffene tatsächlich beleidigt fühlt (durch die Anklage eigentlich immer gegeben).


    Ich habe meine Aussage doch ganz klar begründet. Das Gedicht ist natürlich eine Beleidigung, aber dabei handelte es sich nicht um eine Meinungsäußerung, wie er es auch klar gesagt hat. Der Vorsatz ist zu zeigen, was Schmähkritik ist und eben nicht die Beleidigung. Was glaubst du denn, warum bestimmte Zeitungen in ihre Überschrift ein Fragezeichen packen? Damit sie rechtlich abgesichert sind. Böhmermann muss eine beleidigende Absicht nachgewiesen werden und da reicht es eben nicht, wenn der Betroffene sich beleidigt fühlt. Der fühlt sich ja schon von Dingen beleidigt, die nur als weichgespülte Satire bezeichnet werden kann(bezogen auf Extra3), das hat aber keine Relevanz. Die Klage finde ich trotzdem sehr gut, denn es ist sein Recht und ich habe genug Vertrauen in unsere Judikative, die aus meiner Sicht deutlich korrekter agiert als unsere Exekutive und Legislative.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!