VBT: Regelwerk-Update #1

  • Lol? Meinst du das mit dem Regelwerk studieren? Das hab ich schon gemacht, also theoretisch hab ich nix falsch gemacht.


    "Frist für Juroren: 28.02.2015, 18 Uhr bis 05.03.2015", und jetzt guck mal ganz genau auf deine Uhr bitte, vielleicht fällt dir ja was auf.

  • Wenn man schon nicht Video- und Audioqualität bewerten (sehr wohl aber erwähnen?) darf:


    Was ist mit Kameraführung und Videobearbeitung an sich wie Schnitte oder zählt das unter "Nachbearbeitung"? Wie steht's dann mit Videoeffekten, also Filtern? Darf ich ein schönes, gut gedrehtes, kreatives Video jetzt nicht mehr werten als ein kreatives Video, das scheiße aussieht? Ist Filmtechnik ein Bewertungskriterium oder isses scheißegal, ob der Teilnehmer still vor einer Wand steht oder einmal um ihn herum gefilmt wird?
    Wie ist das jetzt, wenn einer druckvoller, mit mehr Stimmeinsatz rappt, seine Zeilen mir besser zu vermitteln weiß? Wenn der Gegner 'ne undeutliche Aussprache hat, durch die viel an Text untergeht und das Gesamtpaket dahingehend leidet?

  • Wenn man schon nicht Video- und Audioqualität bewerten (sehr wohl aber erwähnen?) darf:


    Was ist mit Kameraführung und Videobearbeitung an sich wie Schnitte oder zählt das unter "Nachbearbeitung"? Wie steht's dann mit Videoeffekten, also Filtern? Darf ich ein schönes, gut gedrehtes, kreatives Video jetzt nicht mehr werten als ein kreatives Video, das scheiße aussieht? Ist Filmtechnik ein Bewertungskriterium oder isses scheißegal, ob der Teilnehmer still vor einer Wand steht oder einmal um ihn herum gefilmt wird?
    Wie ist das jetzt, wenn einer druckvoller, mit mehr Stimmeinsatz rappt, seine Zeilen mir besser zu vermitteln weiß? Wenn der Gegner 'ne undeutliche Aussprache hat, durch die viel an Text untergeht und das Gesamtpaket dahingehend leidet?


    Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. Die Qualität des Videos und des Audios sind nicht komplett egal und dürfen/sollen selbstverständlich auch bewertet werden, es wird nur gesagt dass solchen Kriterien auf keinen Fall eine zu hohe Gewichtung gegeben werden darf. Es wurde früher immer gesagt, dass das Video im Endeffekt ca. 30% der Runde ausmacht, also nichts, was einem Rapper, der deutlich überlegen ist, den Punkt kosten sollte, aber trotzdem ein wesentlicher Bestandteil der Runde. Was genau du am Video besonders gut findest ist dann dir überlassen, ich persönlich finde kreative Videoideen letzten Endes viel wichtiger als die Auflösung der Runde, weswegen ich so etwas in meinen Bewertungen auch immer besonders positiv erwähne. Jede Art von Schnitten, Bildeffekten, Kamerafahrten und sonstigen After-Effects gehören dann natürlich auch zum Video. Bei der Tonqualität genauso, nur weil jemand eine sehr gute Mische hat ist seine Runde audiotechnisch natürlich nicht gleich überlegen, aber auf der anderen Seite können Lines, die aufgrund mieser Handy-Aufnahmequalität nicht verstanden werden, auch nicht bewertet werden.

  • Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. Die Qualität des Videos und des Audios sind nicht komplett egal und dürfen/sollen selbstverständlich auch bewertet werden, es wird nur gesagt dass solchen Kriterien auf keinen Fall eine zu hohe Gewichtung gegeben werden darf. Es wurde früher immer gesagt, dass das Video im Endeffekt ca. 30% der Runde ausmacht, also nichts, was einem Rapper, der deutlich überlegen ist, den Punkt kosten sollte, aber trotzdem ein wesentlicher Bestandteil der Runde. Was genau du am Video besonders gut findest ist dann dir überlassen, ich persönlich finde kreative Videoideen letzten Endes viel wichtiger als die Auflösung der Runde, weswegen ich so etwas in meinen Bewertungen auch immer besonders positiv erwähne. Jede Art von Schnitten, Bildeffekten, Kamerafahrten und sonstigen After-Effects gehören dann natürlich auch zum Video. Bei der Tonqualität genauso, nur weil jemand eine sehr gute Mische hat ist seine Runde audiotechnisch natürlich nicht gleich überlegen, aber auf der anderen Seite können Lines, die aufgrund mieser Handy-Aufnahmequalität nicht verstanden werden, auch nicht bewertet werden.


    Ja ich weiß, wie das hier vorher gehandhabt wurde und ich fand's früher immer extremst vage, was denn jetzt einfließt und was nicht und weiß der Herr was. Bin bei Gott keiner, der dann solche "Gesetze" wörtlich auslegt (ich weiß dass das nicht immer so einfach ist lol), aber wenn da steht "Auch hierbei gilt, dass der Rap und das Gefilmte selbst sowie die jeweiligen Nachbearbeitungen zu bewerten sind, und nicht wie gut Mikrofon und Mischpult sind oder wie hochauflösend die Kamera ist.", dann wirft das für mich eben schon Fragen auf, weil das mal 'ne Aussage ist. Ich meldete mich ja extra noch mal zu Wort, weil ich eben nicht ganz wusste, inwieweit das Ganze anzuwenden sei. Dass die Audio- und Videoqualität kein Bewertungsfaktor sein sollen, das ist klar und entspricht meiner Auffassung, aber für mich sind das dann eben nur Audio- und Videoqualität, sprich welche Kamera und welches Mikrofon wird hier benutzt. Ansonsten ist man da zu festgefahren, find ich. Dieses Videobattleding ist einfach zu vielfältig, als dass man "nur den Inhalt des Videos" bewerten solle, sprich was der vor der Cam da macht. Mir fehlt da noch das "wie es gemacht wird"
    Und Audioquali ungleich fetter Sound sollte ja klar sein.

  • "Frist für Juroren: 28.02.2015, 18 Uhr bis 05.03.2015", und jetzt guck mal ganz genau auf deine Uhr bitte, vielleicht fällt dir ja was auf.


    Lol, Sorry für die Dummheit xD Ich war voll durch als ich das geschrieben hab :D

    Wer Moneyboy nicht kennt liegt nicht im Trend. Wer Moneyboy nicht mag liegt schon bald im Sarg. Du bist whack, du keck! :wall:
  • [MENTION=210]Cr0c[/MENTION]: Warte, wenn man also so ne Screenshotscheiße sieht, darf man das selbst nicht negativ werten (also bestrafen) sondern in der Bewertung einfach als nicht existent verwerten oder wie? Seh ich nicht ein. Wenn jemand so ne kacke bringt antworte ich auch damit, dass ich es als peinlich empfinde so ne kacke alös Front zu benutzen und das dadurch negativ in meine Bewertung aufnehme.

    all y'all records sound the same
    I'm sick of that fake thug, R&B-rap scenario, all day on the radio
    Same scenes in the video, monotonous material

    Einmal editiert, zuletzt von Prometheus ()

  • Ganz ehrlich. Wenn gefakte Screenshots in Runden auftauchen, dann feiert es doch der Großteil der bisherigen Jury.
    "Boooha, Gegnerbezug - KRASS!"
    Obwohl sogar gesagt wurde, dass der Fokus nicht auf den Gegnerbezug an sich stehen sollte, was es aber bei seeeeehr vielen Juroren der Fall war, was man vor allem bei den behinderten Votes gesehen hat.
    Und da sowas anscheinend ja nicht mit bewertet werden darf, werden dann die meisten Bewertungen in so einem Fall einfach nicht gültig. D.h. dass der ganze Terminplan wieder über Bord geworfen werden kann.

  • @ Cr0c: Warte, wenn man also so ne Screenshotscheiße sieht, darf man das selbst nicht negativ werten (also bestrafen) sondern in der Bewertung einfach als nicht existent verwerten oder wie? Seh ich nicht ein. Wenn jemand so ne kacke bringt antworte ich auch damit, dass ich es als peinlich empfinde so ne kacke alös Front zu benutzen und das dadurch negativ in meine Bewertung aufnehme.


    Genau das. So etwas puncht einfach nicht und zieht den Gesamteindruck erheblich runter. Das kann ich bei der Bewertung doch nicht einfach unberücksichtigt lassen.

  • Ja ich weiß, wie das hier vorher gehandhabt wurde und ich fand's früher immer extremst vage, was denn jetzt einfließt und was nicht und weiß der Herr was. Bin bei Gott keiner, der dann solche "Gesetze" wörtlich auslegt (ich weiß dass das nicht immer so einfach ist lol), aber wenn da steht "Auch hierbei gilt, dass der Rap und das Gefilmte selbst sowie die jeweiligen Nachbearbeitungen zu bewerten sind, und nicht wie gut Mikrofon und Mischpult sind oder wie hochauflösend die Kamera ist.", dann wirft das für mich eben schon Fragen auf, weil das mal 'ne Aussage ist. Ich meldete mich ja extra noch mal zu Wort, weil ich eben nicht ganz wusste, inwieweit das Ganze anzuwenden sei. Dass die Audio- und Videoqualität kein Bewertungsfaktor sein sollen, das ist klar und entspricht meiner Auffassung, aber für mich sind das dann eben nur Audio- und Videoqualität, sprich welche Kamera und welches Mikrofon wird hier benutzt. Ansonsten ist man da zu festgefahren, find ich. Dieses Videobattleding ist einfach zu vielfältig, als dass man "nur den Inhalt des Videos" bewerten solle, sprich was der vor der Cam da macht. Mir fehlt da noch das "wie es gemacht wird"
    Und Audioquali ungleich fetter Sound sollte ja klar sein.

    da steht doch aber auch in §9.0 "Es sollen Leistungen und keine Voraussetzungen bewertet werden." was natürlich die Arbeit von Kameramann und Cutter mit einbezieht. Genauso die Arbeit des Tonmischers. Es mag stimmen, dass dies insgesamt zu sehr zusammengefasst ist, aber ich dachte bei der Formulierung, dass dies hierbei klar sein sollte. Also nochmal kurz und knapp: Du sollst alles bewerten, außer die technischen Voraussetzungen. Wenn jetzt jemand mit ner uralten Digicam filmt, aber die Einstellungen, sowie der Schnitt gut gelingt, dann is das Video besser als ne moderne Spiegelreflex mit Flycam, bei der der Kameramann mit der Cam wild herumhampelt (habe ich leider schon sehr oft gesehen).

  • Genau das. So etwas puncht einfach nicht und zieht den Gesamteindruck erheblich runter. Das kann ich bei der Bewertung doch nicht einfach unberücksichtigt lassen.


    Irgendwie is die Formulierung ziemlich wirsch hier. Wenn du eben diese Art von "Punchlines" scheiße findest und das den Text bzw die Punchlinequalität herunterzieht, so soll das natürlich in die Bewertung mit einfließen. Der Punkt mit dem Bestrafen bezieht sich auf klare Regelverstöße wie "Rap auf falschem Beat" etc., wo der Punkteabzug hinterher schon die eigentliche Bestrafung vorsieht. Solche erfundene, oder zu privaten, Gegnerinfos sind, wie offziell angegeben nicht gerne gesehen, aber werden rein vom Regelwerk her nicht bestraft. Wenn ein Juror sowas nun mega abfeiert, dann soll er das meinetwegen tun, aber im Normalfall sollte dies negativ in die Gewichtung bei der Bewertung einer Runde fallen.


    edit:
    Wenn der Gegner bis auf die erfundenen Sachen trotzdem besser ist, sollte er hier allerdings auf keinen Fall deshalb verlieren.

  • Irgendwie is die Formulierung ziemlich wirsch hier. Wenn du eben diese Art von "Punchlines" scheiße findest und das den Text bzw die Punchlinequalität herunterzieht, so soll das natürlich in die Bewertung mit einfließen. Der Punkt mit dem Bestrafen bezieht sich auf klare Regelverstöße wie "Rap auf falschem Beat" etc., wo der Punkteabzug hinterher schon die eigentliche Bestrafung vorsieht. Solche erfundene, oder zu privaten, Gegnerinfos sind, wie offziell angegeben nicht gerne gesehen, aber werden rein vom Regelwerk her nicht bestraft. Wenn ein Juror sowas nun mega abfeiert, dann soll er das meinetwegen tun, aber im Normalfall sollte dies negativ in die Gewichtung bei der Bewertung einer Runde fallen.


    edit:
    Wenn der Gegner bis auf die erfundenen Sachen trotzdem besser ist, sollte er hier allerdings auf keinen Fall deshalb verlieren.


    Danke für die Klarstellung. Genauso hatte ich mir das auch eigentlich gedacht.

  • Irgendwie is die Formulierung ziemlich wirsch hier. Wenn du eben diese Art von "Punchlines" scheiße findest und das den Text bzw die Punchlinequalität herunterzieht, so soll das natürlich in die Bewertung mit einfließen. Der Punkt mit dem Bestrafen bezieht sich auf klare Regelverstöße wie "Rap auf falschem Beat" etc., wo der Punkteabzug hinterher schon die eigentliche Bestrafung vorsieht. Solche erfundene, oder zu privaten, Gegnerinfos sind, wie offziell angegeben nicht gerne gesehen, aber werden rein vom Regelwerk her nicht bestraft. Wenn ein Juror sowas nun mega abfeiert, dann soll er das meinetwegen tun, aber im Normalfall sollte dies negativ in die Gewichtung bei der Bewertung einer Runde fallen.


    edit:
    Wenn der Gegner bis auf die erfundenen Sachen trotzdem besser ist, sollte er hier allerdings auf keinen Fall deshalb verlieren.


    Gracie fürs klarstellen. Aber wenn jetzt so n richtiger EstA da vorbeikommt gegen jemanden der zumindest ganz ordentlich rappt kann man den EstA doch trotzdem raushauen. Komm schon, wir sind hier unter uns.

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