Statt Aktenordnern und Gesetzbüchern stapeln sich nun die CDs des Rappers auf dem Richtertisch.
Gestern Mittag begann im Landgericht Hamburg der Prozess gegen Bushido. Geklagt hatte die französische Gothic-Band "Dark Sanctuary".
Bushido, der sonst selbst vehement gegen Verstöße seiner Urheber- und Namensrechte vorgeht, soll Teile von 16 Songs der Gothic-Band geklaut haben.
Weder Kläger noch Beklagter mussten persönlich vor Gericht erscheinen, lediglich die Anwälte beider Parteien waren zugegen und lehnten eine gütliche Einigung mittlerweile ab:
"Wir hatten versucht, uns zu einigen, doch die Angebote von Bushidos Plattenfirmen mussten unsere Mandanten als völlig unangemessen ablehnen", so Katrin Busch, Anwältin der klagenden Band.
Allein auf dem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" sollen 8 Songs abgekupfert sein.
Die Band klagt nun auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz.
Katrin Busch: "Es sieht gut für uns aus."
Auch das Gericht ließ bereits Sympathien für die Kläger erkennen:
"Es spricht derzeit einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten", bekundete Richter Heiner Steeneck.
Bushidos Anwalt, Stefan Fiedler, lehnte sich unterdessen während der Verhandlung gelassen zurück.
"Das Verhalten der Gegenseite ist absolut nicht nachvollziehbar", so Busch.
Die Fortsetzung des Prozesses ist für den 13. März festgelegt.
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