Wer hat auch zuerst Ladung auf Ziege gelesen und wurde geil?
Ladung als Zeuge
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Original von Kolu
Wer hat auch zuerst Ladung auf Ziege gelesen und wurde geil?du
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Original von Kolu
Wer hat auch zuerst Ladung auf Ziege gelesen und wurde geil?Ich nicht, du Witzbold.
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Original von Schönfelder
Die StPO zumindest unterscheidet nicht zwischen Bundesländern, Amts- und Landgericht, oder worauf willst Du hinaus, Du spielst ja wahrscheinlich auf einen bestimmten Fall an?Das, was tatsächlich divergiert, sind die oben angesprochene "Gesetze" zur nichtgeringen Menge, die im Endeffekt nur interne Richtlinien der Staatsanwaltschaften sind.
Naja... das ist, zumindest in NRW, auf Erlassebene geregelt.
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Stimmt, hab mir die Richtlinie von NRW grad mal angeschaut.
Ich hab mich vorher aber auch ungenau ausgedrückt: Der Grenzwert bestimmt ja eigentlich nur die nichtgeringe Menge, eingestellt werden muss dann nicht zwingend, trotzdem läuft das (natürlich) in Bayern mal wieder strenger als in Restdeutschland.
Aber zurück zum Thema: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie wegen der Kinderbetreuung vom Erscheinen befreit wird - erst recht, wenn ihre Aussage offenbar relativ wichtig ist.
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Original von Jaber93
Sie hat eine Vorladung bekommen, meinte aber sie weiß noch nicht ob sie kommt, da sie angeblich nicht weiß wie sie es mit dem Kind machen soll, was auch immer.
Bin mir ziemlich sicher das sie nur ne Ausrede sucht, um nicht aussagen zu müssen, da sie wie gesagt den Angeklagten schützen will, wie ich denke.Haha, so einfach ist das nicht.
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Kurzes Update: Ich hab da mal angerufen, und scheinbar geht es um einen anderen *Nachname* welchen ich noch nie gehört habe. Auch scheint es nur um einen einzelnen Vorfall gehen, also um ein Datum, was mir aber sehr komisch vorkommt.
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Wo ist eigentlich das Problem? Geh halt hin und erzähl denen, dass du nix weißt und fertig.
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Original von Schönfelder
Aber zurück zum Thema: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie wegen der Kinderbetreuung vom Erscheinen befreit wird - erst recht, wenn ihre Aussage offenbar relativ wichtig ist.
Ich habe einen Teil meiner Pflichtpraktika am Amtsgericht im Bereich Strafrecht gemacht und kann sagen, dass da sehr allergisch darauf reagiert wird, wenn Kinderbetreuung vorgeschoben wird. In der Konsequenz werden die Kinder halt mitgebracht und das ist auch richtig. Jeder Zeuge, der meint nicht erscheinen zu müssen, sorgt dafür, dass ein Fortsetzungstermin gemacht werden muss, was die Verfahren einfach nur unnötig verlängert. Die Kosten können übrigens auch den nicht erschienen Zeugen sowie Ordnungsgeld auferlegt werden. Witzig wird es, wenn ein Vorführungsbefehl wegen Nichterscheinen verhängt wird. Da kassiert die Polizei einen gegen 3 oder 4 Uhr morgens ein und dann darf man schön warten, bis der Termin ist, und man vorgeführt wird. Ergo sollten man hingehen. -
Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich durfte auch mal nen Vorführhaftbefehl gegen nen Punker beantragen, der war allerdings Angeklagter
Wäre schön, wenn uns der Themenersteller weiter auf dem Laufenden hielte!
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Kurz gefasst heißt das also, sofern man (bzw sie) eine Vorladung hat, MUSS sie auch kommen und aussagen, auch wenn der Angeklagte der Vater des gemeinsamen Kindes ist?
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Ja. In dem Fall musst Du aber uU mit einem kurzfristigen Verlöbnis rechnen
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Sie ist zwar dumm, aber so dumm nun auch wider nicht, denke ich doch.
Diese Gerichtskosten sind ja echt n teurer Spaß, wusst ich vorher gar nicht, das es zumindest SO teuer ist.
Hab letztens mit jemandem gequatscht, der darf für seine Verhandlung 14000€ blechen. Die ging aber auch 3 Tage. -
Kommt mir seeeehr teuer vor, da sind wohl 10k Verteidigerkosten dabei.
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Haha,sie ist wirklich nicht gekommen.
--> 200€ Ordnungsgeld,ersatzweise 4 Tage Haft, sie trägt die Kosten der Weiterverhandlung am Montag und sie wird polizeilich vorgeführt
Was bedeutet das genau,wird sie von der Polizei zu Hause abgeholt und wird zum Gericht gebracht? -
Nein sie wird unterwegs aufgeschnappt, betäubt in einen sack in den Kofferraum gesteckt und dann in den Gerichtssaal gebracht. Meine Güte, natürlich bedeutet es das, was hier eine Seite lang erörtert wurde
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Kann das iwie noch umgangen werden,indem sie sich vllt beim Gericht meldet und sagt sie erscheint 'von alleine', oder muss sie dann mit der Polizei dahin fahren?
Weil wenn sie von hier abgeholt wird,muss ich das auf jeden Fall sehen :] -
Für alle die das noch interessiert:
Die Sache hat sich so halb geklärt, also ich muss auf jeden fall erscheinen, jedoch geht es in meinem Fall nicht um BtM, sondern um mein vor zwei Jahren aus der Sporthalle geklautes Handy was ich damals zur Anzeige gebracht hab, weshalb ich doch mit dieser Sache zu tun hatte
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Original von Piemj
Hallo Freunde. Ich hab mich heute ziemlich erschrocken als ich Post vom Landsgericht bekommen habe. Dort steht, dass ich als Zeuge gegen eine Person dessen Name auch genannt wird wegen Betäubungsmitteln geladen werde.Da aber jedoch nur der Nachname genannt wird, und ich nur eine einzige Person kenne die den Namen trägt, ich aber rein gar nichts mit dieser Person zu tun habe, kommt mir das alles recht suspekt vor.
Kann mir jemand erklären wieso man als Zeuge geladen wird, obwohl man rein gar nichts mit der Person zu tun hat bzw. noch niemals wegen irgendwas auffällig geworden ist?Ich kenne diese Person von der Schule, da sie im vorjahr ihren Abschluss gemacht hat. Des Weiteren war ich im Kindergarten 1-2 mal bei ihr zu besuch, aber hab ansonsten gar nichts mit ihr am Hut.
Wäre freundlich wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder zumindest seine Vermutung mit mir teilen möchte.
haha die olle heisst nicht zufällig jaqcueline koglin hahahaahahaha
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Hat jemand hier Erfahrung mit Diversion?
Hab morgen 'n Termin bei der Jugendgerichtshilfe und hab noch die Hoffnung das die Anzeige fallen gelassen wird, wegen mangelnder Beweise. Die Sache war im Januar und bisher gab es noch kein Termin zur Verhandlung.
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