Schüler Bafög

  • Hab mitbekommen das es ein quasi kostenloses Schülerbafög gibt wenn man nicht mehr zuhause wohnt und so weiter. ich würde mein fachabi nacholen wollen und danach studieren. hab jedoch ne wohnung gekauft und gute fixkosten. kennt sich jmd damit aus?


    altersgrenze, satz usw. ?


    wurde online nur bedingt fündig.

  • Die Chancen auf Bafög stehen relativ schlecht, da du bereits eine Ausbildung in der Tasche hast & dir das Eigenheim vermutlich nicht aus "mein Elternhaus ist zu weit von der Schule entfernt"-Gründen zugelegt hast. Auch die Tatsache, dass es eben ein Eigenheim & kein Mietobjekt ist, ist n relativ sicheres Ausschlusskriterium.

  • Zitat

    hab jedoch ne wohnung gekauft und gute fixkosten. .


    Keine Chance.


    Um BAföG erhalten zu dürfen musst schon ein sehr geringes Einkommen haben und es werden alle Einkommensgelder deiner Eltern gecheckt (der letzten zwei Jahre). Ich versichere dir, dass du kein BAföG bekommst.

  • Ich werd ab September meine Allgemeine Hochschulreife auf nem Kolleg nachholen. Hab dann auch ne Ausbildung hinter mir und werd in ner eigenen Wohnung leben. Da es eine besondere Schulform ist, wird elternunabhängiges Bafög als Zuschuss gewährt, muss es also nichtmal zurückzahlen. Schau doch, obs bei euch sowas gibt.


    Wenn du aber unbedingt nur Fachoberschule und nicht richtiges Abitur machen willst, kann ich dir nich weiterhelfen, sorry. Dachte trotzdem ich schreib mal was hierzu, vielleicht hilfts ja. Ansonsten viel Glück dabei.


    e: Hab den Teil mit Wohnung gekauft irgendwie überlesen.. Andere hier können wohl mehr helfen.

  • Ein Bekannter von mir bekommt +150€ Bafög. Er wohnt noch zu Hause, nur sein Vater ist tot. Kann sein, dass es so ist weil seine Mutter Alleinverdienerin ist oder so, habe nicht genauer nachgehakt.

  • Es ist grundsätzlich erstmal so, dass nicht alle Schulformen BaFög gefördert werden.


    Dann hat man einen Anspruch von (ich glaube) dem 18.-27. Lebensjahr. Zurückzahlen muss man das Geld nicht und es ist elternunabhängig.


    Der Satz in NRW für einen Schüler, der nicht mehr Zuhause lebt liegt zur Zeit bei 572€.


    Wenn man Zuhause wohnt, dann (glaub ich) 290€


    Ob du einen Anspruch auf Schülerbafög hast wird vom Kreishaus der entpsrechenden Stadt geprüft. Dabei kommt es hauptsächlich auf deine Ersparnisse, deine Lebensversicherung und deine Vermögensgegenstände an.


    Ich denke, wenn du eine Wohnung BESITZT, dann kannst du das mit dem Bafög vergessen.


    ... da bleibt dir dann wohl nur ein Bildungskredit.

  • Wenn er ne Ausbildung in der Tasche hat ist das ne 2t Ausbildung und er ist nichtmehr auf die Eltern angewiesen, d.h. er hat sehr wohl das Recht auf Schülerbafög...


    @zbass
    Das ist Witwenrente -_-

  • Zitat

    Original von SubDe


    Dann hat man einen Anspruch von (ich glaube) dem 18.-27. Lebensjahr. Zurückzahlen muss man das Geld nicht und es ist elternunabhängig.


    man muss doch die hälfte zurückzahlen, oder wurde das mittlerweile geändert? falls ja weigere ich mich meine bafögschulden zurückzuzahlen

  • Zitat

    Original von heftigst straße


    man muss doch die hälfte zurückzahlen, oder wurde das mittlerweile geändert? falls ja weigere ich mich meine bafögschulden zurückzuzahlen


    Ne, man muss immernoch die Hälfte zurückzahlen.

  • Leute, Schülerbafög ist kein Studentenbafög, SubDe hier anscheinend der einzige der weiß wovon er redet..

  • Hast du denn schon ne Ausbildung vorzuweisen?

  • & auch beim Studi-Bafög stimmt "man muss die Hälfte zurückzahlen" nicht. Als ich's beantragt hab, hieß es noch, 10k hat man zurückzuzahlen, alles darüber hinaus nicht.


    & zum Schüler-Bafög: im Laufe des Jahres (spätestens aber 2015) soll v.A. das Schüler-Bafög erneuert werden, d.h. auch die Bedinungen werden verändert etc. Am sinnvollsten ist es, bei der jeweiligen Stelle nachzuhaken. Bin mir jedoch sicher, dass man mit "grundlos zugelegtem" Eigenheim kein Anrecht darauf hat. Weder auf das eine - noch auf das andere.

  • Zitat

    Original von SubDe
    Dann hat man einen Anspruch von (ich glaube) dem 18.-27. Lebensjahr. Zurückzahlen muss man das Geld nicht und es ist elternunabhängig.


    ich meine, dass das vor ein paar Jahren von 27 auf 25 runtergesetzt wurde, bin mir da aber auch nicht sicher. kann auch sein dass ich was verwechsle

  • Zitat

    Original von foggilog


    ich meine, dass das vor ein paar Jahren von 27 auf 25 runtergesetzt wurde, bin mir da aber auch nicht sicher. kann auch sein dass ich was verwechsle


    Schüler BaföG bis zum 27. Lebensjahr. Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den eigenen Kindern bis zum 25. Lebensjahr.

  • Zitat

    Original von Ko.lips


    Schüler BaföG bis zum 27. Lebensjahr. Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den eigenen Kindern bis zum 25. Lebensjahr.


    ah shit ich glaub ich hab grade was völlig anderes im kopf gehabt, bzgl krankenversicherung und so

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