wenn sie dich nach der anzeige von der schule schmeißen hast du erst recht eine grundlage, dagegen vorzugehen. schätze mal der durchschnittsanwalt ist gut genug um überhaupt die taschendurchsuchung und deren ergebnis so zum thema zu machen dass der schulausschluss direkt anfechtbar ist...
hast du denn sowas wie ne negative geschichte?
solange es vorher keine konferenzen oder so gab wäre der sofortige schulausschluss eh überzogen