Gefährliche Körperverletzung

  • Zitat

    Original von Kurt.



    Nein, das sind alles Sachen die man sich auf keinen Fall merken sollte weil so ziemlich jede Aussage dieses Posts falsch ist



    Komisch das ich genau das alles von nem Anwalt meines Kumpels gesagt bekommen habe der sehr viel Geld mit seiner Arbeit verdient..


    Weiß nich aus welchem Loch du kommst.. ;)


  • Hahahaha :thumbup:

  • ich zweifle mal an, dass euer anwalt so etwas von sich gegeben hat und behaupte, dass dein gedächtnis nicht das beste ist. aber sei's drum

  • Zitat

    Original von Schönfelder
    Wobei's nicht ausgeschlossen ist, dass ein Schlag mit dem Maßkrug einen versuchten Mord darstellen kann.


    doch! es ist versuchter totschlag. IMMER


    e: also nur mit nem maßkrug. auch wenn kaum verletzungen zustande kommen, ist das versuchter totschlag. es geht hier aber um MAßkrüge. also 1 liter.

  • Zitat

    Original von NeNico


    doch! es ist versuchter totschlag. IMMER


    e: also nur mit nem maßkrug. auch wenn kaum verletzungen zustande kommen, ist das versuchter totschlag. es geht hier aber um MAßkrüge. also 1 liter.


    Das hat doch gar nichts damit zu tun, auch mit einem Maßkrug kann man etwa jemanden heimtückisch töten oder um eine andere Straftat zu verdecken.

  • Wollt ihr jetzt ernsthaft ein schwammiges Gesetzbuch analysieren und alles auf die Goldwaage legen? Das ist schon mit Absicht nicht präzise formuliert.


    Der Richter (oder wer auch immer) entscheidet letztendlich.


  • Ja,weil ich anfangs nicht alles genau breit treten wollte,da es ja (wie auch erwartet) immer gleich so ausgelegt wird,das man sich damit profilieren will.
    Aber der Thread ist nun eh schon versaut durch zu viel Spam und man ist vom Thema abgekommen.



  • alter, dann hat der Anwalt dich halt verarscht. Wenn du mit nem Schuh eine Körperverletzung begehst, dann ist das im Regelfall eine gefährliche Körperverletzung weil du den Schuh als "Tatwaffe" benutzt hast.
    Es ist nicht automatisch schwere Körperverletzung wenn du jemanden drei mal schlägst, kommt immer auf die Art der Verletzungen an.
    Es ist auf jeden Fall nicht versuchter "MORD" wenn du jemanden mit dem Bierkrug eins überziehst, zumindest im Normalfall. Das haben dir aber alle anderen ja auch schon um die Ohren gehauen.


    Guck ma du kannst das halt nicht so pauschal festlegen weils immer auf den Einzelfall ankommt, sagst du ja am Anfang richtig, und dann pauschalisierst du doch.


    Bei der Geschichte mit der BAK kenn ich mich zugegeben nicht genau aus, aber sowie ich das in Erinnerung hatte liegt die Grenze für den Schuldauschluss bei ~ 3,0 Promille.



    e. ja sry dass das jetzt nicht mehr viel mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat.. Strafrecht-Threads haben halt eine natürliche Anziehungskraft für Offtopic

  • @Jaber Digga sagtest du nicht iwann mal hier, dass du mit 2 Promille am Steuer vor Gericht warst?


    Da wirste vor Gericht immer den Kürzeren ziehen, wenn es in deiner Akte steht und am Ende Aussage ggn Aussage steht.

  • Vor Gericht war ich deshalb nicht,aber ich wurde mal angehalten mit 1,9 Promille. Bei mir wurde Alkoholkrankheit diagnostiziert. Bei dem einen VOrfall,wo er mir gegenüberne KV begangen hat,hatte ich iwas zwischen 2,5 und 3 Promille möchte ich sagen. Das wurde im KKH gemessen.

  • Jaber 93, klar völlig normal, dass dir einen Kopf machst. Aber Erfahrungswerte von anderen bringen dir erstmal nichts, es gibt so viele Faktoren, selbst wenn jemand absolut das gleiche gemacht hätte, spielt der Richter, Staatsanwalt, dein Anwalt auch eine große Rolle.
    Du musst zu einem guten Anwalt gehen und wenn ein Richter feststeht, dann bei dir in der Stadt fragen, wie der Richter drauf ist.

  • dann gilt doch eig folgendes oder?

    Zitat

    Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille.

    du bist so dünn du kaufst bei c&a einen kindergürtel
    ich hab marihuana grün wie ein ninja turtle

  • Zitat

    Original von Der Rudi
    Hast du mal drüber nachgedacht was in deinem Leben zu ändern?


    Ich habe in meinem Leben was geändert,ich trinke seit dem 17 November 2012 kein Tropfen Alkohol mehr. Ende November letzten Jahres,hatte ich den ersten und einzigen Rückfall bisher. Kann man denk ich auch bischen stolz drauf sein.


    Nochmal: Zu der Tat war ich nüchtern und hatte keine Drogen intus. Lediglich,als der Typ GEGEN MICH eine KV begang,ca ein Monat zuvor,war ich alkoholisiert.

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