Gefährliche Körperverletzung


  • Es gibt keinen speziellen Straftatbestand der Beamtenbeleidigung ansich regelt, fällt halt alles unter § 185 StGB (Beleidigung). Ab 2 Promille ist man zumindest vermindert schuldfähig, da Blasen ansich keinen sicheren Nachweis des Blutalkoholgehalt darstellt würde ich zumindest darauf pochen über 2 Promilie bei der Beleidigung gehabt zu haben. Im Endeffekt würde ich mich darauf berufen sich an nichts mehr errinnern zu können, gut möglich dass so ein Verfahren auch eingestellt wird.


    Was gefährliche Körperverletzungen angeht hängt das von den genaueren Umständen ab, ich denke mal bei dir könnte auch noch Jugenstrafrecht zur anwendung kommen.

  • Zitat

    Original von rabbitlol
    e/: hase: fallen nicht bestimmte berufsparten direkt raus, unbeachtet der tatsache um welche "straftat" es sich handelt?


    Ich musste nach 1 Stunde in der Zelle pusten und war bei 1,7 Promille.

    es gibt keine beamtenbeleidigung, das ist jedoch die beleidigung eines beamten, welcher gerade in ausübung seines dienstes mehr glaubwürdigkeit als ein 1,7-promille-bengel besitzt. was meinst du mit "bestimmten berufsarten"?
    1,7 ist leider ein wenig zu wenig.
    ab einem gewissen wert ist blasen aber ungenau. könntest du ankreiden, dass die keine blutentnahme gemacht haben und das nicht ganz stimmt und du breiter warst und blabla.

  • Zitat

    Original von Jaber93
    ...für gefährliche Körperverletzung? Wie schwer war die Verletzung des Opfers?


    2 gebrochene rippen platzwunde am kopf und schwere gehirnerschütterung vorher auch noch nie erwischt worden bei so zeug
    ohh war aber glaub ich eine schwere körperverletzung nicht gefährlich

    Über 2 Millionen Menschen in Deutschland hören HipHop - Schreib dich nicht ab . Lern sprechen und gehen! ..

  • Ist schwere und gefährliche Körperverletzung nicht das selbe?


    Ok,in "meinem" Fall waren die Verletzung bei weitem nicht so schlimm.Da find ich 2 Wochen Jugendarrest auf jeden Fall "in Ordnung".

  • Zitat

    Original von Jaber93
    Ist schwere und gefährliche Körperverletzung nicht das selbe?


    Ok,in "meinem" Fall waren die Verletzung bei weitem nicht so schlimm.Da find ich 2 Wochen Jugendarrest auf jeden Fall "in Ordnung".

    nein, lies mal 224 und 226 stgb. bei der gefährlichen kommt es primär auf die begehungsart an, bei der schweren auf die folgen der tag. der strafrahmen ist auch verschieden.

  • Zitat

    Original von *Wuschelhase

    es gibt keine beamtenbeleidigung, das ist jedoch die beleidigung eines beamten, welcher gerade in ausübung seines dienstes mehr glaubwürdigkeit als ein 1,7-promille-bengel besitzt. was meinst du mit "bestimmten berufsarten"?
    1,7 ist leider ein wenig zu wenig.
    ab einem gewissen wert ist blasen aber ungenau. könntest du ankreiden, dass die keine blutentnahme gemacht haben und das nicht ganz stimmt und du breiter warst und blabla.


    die 1,7 waren ja 2-3 stunden nach der beleidigung, waren n riesiger haufen, 4 von uns wurden ja eingespeert, der rest wurde laufen gelassen. Also zur "Tat" haha - warens n bisschen mehr promille. - hat auch ewig gedauert bis sich alles aufgelöst hat


    Das Problem bei dieser Aussage ist halt, dass sobald ich ne Aussage mache, die was in der Hand haben etc. Bei Beleidigungen wird man ja nichtmal vorgeladen, ich mach meine Aussage schriftlich und anschließend bekomme ich nach Wochen ne Antwort wies nun weiter geht, n freund von mir hat - glaubig - die Aussage verweigert und Wochen später ne Geldstrafe bekommen und fertig. kann aber auch sein, dass ich da nur die hälfte mitbekommen habe und das nun verwechsel.


    Also werd ich wohl am besten erstmal die Aussage verweigern? sollte das Verfahren dann nicht eingestellt werden mich dann rechtfertig ist aber auch behindert, keine ahnung, hab echt keine Ahnung wie ich das am cleversten löse, generell find ich die ganze scheisse hart lächerlich, das für sowas überhaupt steuergelder verschwendet werden. - ..wobei ein großteil der kosten ja schon durch die scheiss ausnüchterungszelle wieder reinkommt, unfassbar behindert hohe kosten die da berechnet werden.


  • nee,ne waffe hab ich noch nie benutzt


    bei ner gebrochenen nase und paar prellungen und so musste bestimmt 4-5 k hinlegen

  • freund von mir hat wegen schwerer koerperverletzung ne geldstrafe bekommen, glaub 400 euro spenden und noch 1000euro schmerzensgeld oder sowas. war glaub ich ohne waffen.


    und zu dem anderen fall, sag einfach dass du halt ziemlich betrunken warst, es dir leid tut und reue zeigen.

  • Zitat

    Original von rabbitlol
    die 1,7 waren ja 2-3 stunden nach der beleidigung, waren n riesiger haufen, 4 von uns wurden ja eingespeert, der rest wurde laufen gelassen. Also zur "Tat" haha - warens n bisschen mehr promille. - hat auch ewig gedauert bis sich alles aufgelöst hat


    kannst du anführen. die 2 promille-grenze hast du damit schonmal. das bringt aber nur eine minderung und nur ggf.

    Zitat


    Das Problem bei dieser Aussage ist halt, dass sobald ich ne Aussage mache, die was in der Hand haben etc. Bei Beleidigungen wird man ja nichtmal vorgeladen, ich mach meine Aussage schriftlich und anschließend bekomme ich nach Wochen ne Antwort wies nun weiter geht, n freund von mir hat - glaubig - die Aussage verweigert und Wochen später ne Geldstrafe bekommen und fertig. kann aber auch sein, dass ich da nur die hälfte mitbekommen habe und das nun verwechsel.


    strafbefehl, ja. dient zur vereinfachung und entlastung der behörden. ich würde aussagen, kurz und knapp. die tat bestreiten und weiterhin darauf hinweisen, dass du auch ein signifikanten alkoholwert im blut hattest, welcher nicht korrekt festgestellt wurde. falls dann doch ein strafbefehl kommt, kannst du gegen den einspruch einlegen und es kommt ggf. zur mdl. hauptverhandlung.

    Zitat


    Also werd ich wohl am besten erstmal die Aussage verweigern? sollte das Verfahren dann nicht eingestellt werden mich dann rechtfertig ist aber auch behindert, keine ahnung, hab echt keine Ahnung wie ich das am cleversten löse, generell find ich die ganze scheisse hart lächerlich, das für sowas überhaupt steuergelder verschwendet werden. - ..wobei ein großteil der kosten ja schon durch die scheiss ausnüchterungszelle wieder reinkommt, unfassbar behindert hohe kosten die da berechnet werden.

    man muss für die ausnüchterungszelle bezahlen? ich dachte das wäre kostenlos. was berechnen die einem denn da so?

  • Zitat

    Original von *Wuschelhase


    kannst du anführen. die 2 promille-grenze hast du damit schonmal. das bringt aber nur eine minderung und nur ggf.


    strafbefehl, ja. dient zur vereinfachung und entlastung der behörden. ich würde aussagen, kurz und knapp. die tat bestreiten und weiterhin darauf hinweisen, dass du auch ein signifikanten alkoholwert im blut hattest, welcher nicht korrekt festgestellt wurde. falls dann doch ein strafbefehl kommt, kannst du gegen den einspruch einlegen und es kommt ggf. zur mdl. hauptverhandlung.

    man muss für die ausnüchterungszelle bezahlen? ich dachte das wäre kostenlos. was berechnen die einem denn da so?



    Ich werd's wohl so machen, wie du im mittleren Abschnitt beschrieben hast, danke dafür.


    Also die genaue Rechnung hab ich noch nicht bekommen, mir wurde aber während der Fahrt zum Revier gesagt, dass mich allein die Fahrt vom Ort der Tat bis zur Zelle 75 Euro kostet. - Die Fahrt dauert genau 2 Minuten. Wie das dann mit der Zelle abläuft, wird man sehen. Ob die Länge die Kosten beeinflusst etc. Aber man ist ja währenddessen unter Aufsicht, und bekannter maßen machen Beamte ja nichts für garnichts :tongue:

  • http://politik-wirtschaft.germ…der-ausnuechterungszelle/


    "Wie sich die Nacht in der Ausnüchterungszelle berechnet
    Zunächst kommt es darauf an, wo man aufgegriffen wurde. Ob man in Hamburg oder in einem kleinen Provinzdorf die Kneipentour übertreibt, hat deutliche Auswirkungen auf die Kosten. Dann kommen noch etliche andere Faktoren dazu, etwa: Wurde man nachts oder tagsüber eingeliefert? In der Nacht ist es in aller Regel billiger. Hat man noch einen “Extra-Service” in Anspruch genommen, wie etwa einen Polizeieinsatz wegen Ruhestörung oder ähnlichem? War eine ärztliche Untersuchung notwendig? Ist man Wiederholungstäter? Muss morgens alles sauber gemacht werden? Und: Wieviele Polizisten hielt man während seines Rausches auf Trab? Letztlich spielt auch noch das Bundesland eine kleine Rolle. Feste Kosten kann man also kaum nennen, da viele Betroffene unterschiedlich viel bezahlen müssen. Ein guter Durchschnittswert dürfte allerdings 80-180 Euro sein."

  • Zitat

    Original von Schönfelder
    Vor kurzem erst nen Fall gehabt, um die 30, ähnlicher Promillewert, div. Prellungen und Nasenbeinbruch.


    Allerdings eine lange Latte an Vorstrafen.


    1 Jahr 6 Monate OHNE Bewährung.


    1 Jahr, 6 Monate? ernsthaft?

  • kumpel mit 20:


    quarzsandhandschuhe, nase gebrochen sonst nur prellungen und blaue flecken ausgelöst selbst auch ziehmlich verletzt worden durch steine und scherben.
    -> 1Jahr auf Bewährung, Geldstrafe weiß ich nicht wie groß die war & ne menge sozialstunden. keine vorstrafen

  • Zitat

    Original von Schönfelder
    Vor kurzem erst nen Fall gehabt, um die 30, ähnlicher Promillewert, div. Prellungen und Nasenbeinbruch.


    Allerdings eine lange Latte an Vorstrafen.


    1 Jahr 6 Monate OHNE Bewährung.


    Nice!

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