Gefährliche Körperverletzung

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    Original von King Kanistylez
    ja schon, aber nicht wenn 18-Jährige-Dorfsäufer vor ihren Freunden den Dicken machen wollen... was ist das alter... die werden Frech, labern uns voll, und wenn die dann anne backen kriegen dann machen sie ne Anzeige? Hand aufs Herz, wer von euch Rappers.in-Usern würde auch ne Anzeige machen, nachdem er ZU RECHT aufs Maul bekommen hat?!


    Zitat

    Original von King Kanistylez
    was kann man mit Schmerzensgeld machen? könnte ich mir theoretisch aufs maul hauen lassen, schmerzensgeld kassieren und dann spielo gehen?


    Vielleicht war ja genau das der Plan.

  • Zitat

    Original von Sonnersommenwende


    Dann kannst du ihm doch nichts aufs Maul hauen. Wenn mich jemand beleidigt und nicht weggehen will und ich schlage ihn, ist das doch ein intensiver Notwehrexzess. Das relativ mildeste Mittel ist es jedenfalls nicht.


    Edit: so wie Kani es beschreibt, eher vorzeitiger extensiver Notwehrexzess. In der Theorie interessant, in der Praxis schwer nachzuweisen.

    er hat ihn mehrmals gebeten zu gehen und ihn leicht geschubst. Das hat alles nicht geholfen. Zum weggehen ist er nicht verpflichtet. Wüsste jetzt kein milderes mittel ehrlich gesagt :D

    du bist so dünn du kaufst bei c&a einen kindergürtel
    ich hab marihuana grün wie ein ninja turtle

  • Zitat

    Original von Wermen

    er hat ihn mehrmals gebeten zu gehen und ihn leicht geschubst. Das hat alles nicht geholfen. Zum weggehen ist er nicht verpflichtet. Wüsste jetzt kein milderes mittel ehrlich gesagt :D


    zum weggehen ist er nicht verpflichtet, aber es stellt für mich eine Gefahr dar, gegen die ich mich zu schützen habe.. naja, ist eh alles egal, da ich was anderes gesagt habe..

  • Zitat

    Original von Wermen

    er hat ihn mehrmals gebeten zu gehen und ihn leicht geschubst. Das hat alles nicht geholfen. Zum weggehen ist er nicht verpflichtet. Wüsste jetzt kein milderes mittel ehrlich gesagt :D


    nach intensiver Selbstbeobachtung glaube ich außerdem, dass ich schwul oder zumindest bi bin



    khabas therapieren mein mobile phone

  • Zitat

    Original von Aelis


    Eine Platzwunde am Kopf ist schon recht heftig und "nur" mit ner Geldstrafe bei gefährlicher KV wirst du nicht davon kommen. Um ne Freiheitsstrafe die dann zur Bewährung ausgesetzt wird und nen Eintrag ins BZR wirst du wahrscheinlich nicht drum herum kommen.


    Was danach noch zivilrechtlich auf dich zu kommt kann man schlecht sagen. Wenn der Kerl im Krankenhaus war will seine Krankenkasse aber bestimmt Geld für die Behandlung und Schmerzensgeld kann sehr hoch ausfallen. Dann kommen da noch die Kosten des Verfahrens zu usw. wird auf jeden Fall teuer


    Na denn bleibt ja nichts anderes über als ne Freiheitsstrafe,oder?
    Vorbestraft bin ich nicht und der Typ ist auf mich mit nem Baseballschläger los gegangen,nachdem ich einen Stein an sein Fenster schmiss.

  • Zitat

    Original von Jaber93
    Na denn bleibt ja nichts anderes über als ne Freiheitsstrafe,oder?
    Vorbestraft bin ich nicht und der Typ ist auf mich mit nem Baseballschläger los gegangen,nachdem ich einen Stein an sein Fenster schmiss.


    so siehts aus, denn:


    Zitat

    § 224 StGB


    (1) Wer die Körperverletzung
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Wird aber bestimmt zur Bewährung ausgesetzt und du bekommst eventuell noch paar Auflagen.


    Wird denn gegen deinen "Gegner" auch ermittelt wegen versuchter gefährlicher KV? Immerhin ist er nach deiner Aussage mit einem Baseballschläger auf dich los gegangen.


    Hast du eine Aussage bei der Polizei gemacht?

  • Zitat

    Original von LeRoy
    Kani wollte bestimmt nur sein Video zeigen und hat erst losgeschlagen, als die es nicht angucken wollten


    HAHAHAHAHA.

  • also ich versteh kani schon
    wenn sich jemand auf ne streiterei einlässt und dann möglicherweise auch noch ne dicke lippe riskiert muss er mit ner schelle schon leben können, solange mans nicht übertreibt und ihn niedertritt ist ne klatsche in so ner situation schon vertretbar
    bin selbst wenn ich getrunken habe oft ziemlich pissig und laber dann irgendwelche typen die zwei köpfe größer sind als ich dumm an, wenn ich dann ne schelle kassiere werd ich die doch nicht anzeigen wenn ich gestänkert habe, sowas is einfach peinlich
    entweder maul halten oder mit den konsequenzen leben können
    edt: um das klar zu stellen, wenn jemand brutal verprügelt wird ist das natürlich niemals oke
    ot: gefährliche körperverletzung ist halt echt ne beschissene ausgangslage
    ich schätze mal, dass es auf ne bewährungsstrafe und nen batzen schmerzensgeld hinauslaufen wird, nachdem du ja noch nicht vorbestraft bist


  • Ich habe gegen ihn keine Anzeige bisher gemacht,da ich bei der Polizei keine Aussage gemacht habe.Es gibt auch zum Glück denk ich keine Zeugen. Das einzige Problem,als doie polizei direkt danach bei mir war,hab ich alles zugegeben,ich hoffe aber das man das nicht als Nachweis zählen kann,da es ja evtl nicht dokumentiert wurde und es nur mündlich war.
    Gegen den Typen hab ich aber bereits 2 andere Anzeigen wegen KV gemacht,die schon vorher passiert waren,wo ich das "Opfer" war.
    Von meiner Freundin,bekam er auch einige,untere anderem wegen KV,Einbruch,Nachstellung,Körperverletzung usw.
    Er ist schon mehrfach vorbestraft ,hatte schon Bewährung usw.

  • Zitat

    Original von monstersteak
    bin selbst wenn ich getrunken habe oft ziemlich pissig und laber dann irgendwelche typen die zwei köpfe größer sind als ich dumm an, wenn ich dann ne schelle kassiere werd ich die doch nicht anzeigen wenn ich gestänkert habe, sowas is einfach peinlich


    Du könntest auch aufhören zu trinken, wenn du es scheinbar nicht verträgst. Pöbelnde Betrunke sind nie in Ordnung.

  • Zitat

    Original von Jaber93
    Ich habe gegen ihn keine Anzeige bisher gemacht,da ich bei der Polizei keine Aussage gemacht habe.Es gibt auch zum Glück denk ich keine Zeugen. Das einzige Problem,als doie polizei direkt danach bei mir war,hab ich alles zugegeben,ich hoffe aber das man das nicht als Nachweis zählen kann,da es ja evtl nicht dokumentiert wurde und es nur mündlich war.
    Gegen den Typen hab ich aber bereits 2 andere Anzeigen wegen KV gemacht,die schon vorher passiert waren,wo ich das "Opfer" war.
    Von meiner Freundin,bekam er auch einige,untere anderem wegen KV,Einbruch,Nachstellung,Körperverletzung usw.
    Er ist schon mehrfach vorbestraft ,hatte schon Bewährung usw.


    Hmm scheiße. Die Polizisten können vor Gericht als Zeugen vernommen werden und aussagen, dass du den Vorwurf eingeräumt hast. Sieht vor Gericht dann auch scheiße aus wenn du mit dem geschädigten in der Vergangenheit schon Probleme hattest...


    Wenn du dich in der Hauptverhandlung einigermaßen schlau anstellst kannst du durch ein durch Reue getragenes Geständnis eventuell einen Deal mit dem Staatsanwalt machen.
    Vielleicht erreichst du was in Richtung Mindeststrafe :thumbup:

  • Zitat

    Original von Kruzi
    in meinem Job bin ich abgesichert ich darf Menschen legal Körperverletzungen zufügen


    domina?


    -


    ey kani... grundsätzlich würd ich ja sagen man kanns als notwehr auslegen, dass der kerl zum 6. zu euch kam und du dich bedroht gefühlt hast, aber ich denke im Endeffekt wird die ganze geschichte darauf hinauslaufen, dass das ganze ein gemenge war in dem er nur steckte und alles unübersichtlich aber du bist derjenige der zuerst zugeschlagen hat und somit auch haupttäter.


    lässt sich denke ich mit der jonny k-story am alexanderplatz in berlin vergleichen.


    1000€ ist jetzt erstmal nicht viel würde ich sagen, die kriegst du doch in tagessätzen und jeder tagessatz ist halt 1 tag gefängnis...


    urteil ohne anhörung find ich aber sehr bizarr...



  • krankenpfleger;)

  • Wie hoch deine Gefängnis -oder Geldstrafe ausfällt, hängt immer davon ab in welchen Zustand du mit welchen Mitteln wie hart zugeschlagen hast; Wie viele Vorstrafen du allgemein schon hast (vorallem in Sachen KöVe) und wie gut dein Anwalt ist. Nehmen wir an du schlägst jemanden mit nem Schuh einmal auf die Fresse und der andere hat nur ne Platzwunde, ist dass Körperverletzung (obwohl sowas ja eigentlich nicht angezeigt und vor Gericht kommt), schlägst du z.B. drei mal auf die Nase, wäre das schon schwere Körperverletzung und wenn du z.B. mit nem Bierkrug auf den Kopf schlägst, ist dass versuchter Mord!


    Wenn du in dem Moment als du zuschlägst mehr als 1,5 Promille im Blut hast, bist du unzurechnungsfähig und solltest das bei der Aussage angeben (am besten wenn noch Spezls von dir bezeugen können das du echt blau warst und das gesehen haben) das gleiche gilt auch bei Drogen... aber da weiß ich nicht wie viel zu von was im Blut haben musst oder ob das schon reicht wenn der Test positiv ist...


    Das sind alles so Sachen die ihr euch merken solltet ;)

  • Zitat

    Original von Established Beatz
    Wie hoch deine Gefängnis -oder Geldstrafe ausfällt, hängt immer davon ab in welchen Zustand du mit welchen Mitteln wie hart zugeschlagen hast; Wie viele Vorstrafen du allgemein schon hast (vorallem in Sachen KöVe) und wie gut dein Anwalt ist. Nehmen wir an du schlägst jemanden mit nem Schuh einmal auf die Fresse und der andere hat nur ne Platzwunde, ist dass Körperverletzung (obwohl sowas ja eigentlich nicht angezeigt und vor Gericht kommt), schlägst du z.B. drei mal auf die Nase, wäre das schon schwere Körperverletzung und wenn du z.B. mit nem Bierkrug auf den Kopf schlägst, ist dass versuchter Mord!


    Wenn du in dem Moment als du zuschlägst mehr als 1,5 Promille im Blut hast, bist du unzurechnungsfähig und solltest das bei der Aussage angeben (am besten wenn noch Spezls von dir bezeugen können das du echt blau warst und das gesehen haben) das gleiche gilt auch bei Drogen... aber da weiß ich nicht wie viel zu von was im Blut haben musst oder ob das schon reicht wenn der Test positiv ist...


    Das sind alles so Sachen die ihr euch merken solltet ;)


    In diesem Post ist so viel falsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll zu korrigieren. Am besten direkt wieder löschen.

  • Zitat

    Original von Established Beatz
    wenn du z.B. mit nem Bierkrug auf den Kopf schlägst, ist dass versuchter Mord!


    also erstens ist das versuchter totschlag und nicht versuchter mord und zweitens nur wenn du mit nem maßkrug zuschlägst. bei nem halben liter krug ist es auch "nur" gefährliche KV

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