Rechtsfrage: Tracks online stellen

  • Mal ohne die Moral anzusprechen,
    darf ich Tracks, die bei mir, auf meinen Beats entstanden sind, oder wenigstens bei mir, auf meinen Beats aufgenommen wurden, ohne Absprache was mit ihnen passiert, einfach online stellen?
    Und wie sieht es mit Tracks von Leuten aus, die ihren Namen inzwischen geschützt haben, bei einem Label sind, aber bei mir noch unter anderem Namen eingerappt haben und ich den Track mit dem Namen betitel?
    Oder sogar betonen, dass der Beat von mir ist, oder bei mir aufgenommen wurde?

  • Stellst du die Tracks hoch, kommt es darauf an, ob der Künstler dies duldet. Falls nicht, musst du ihn runternehmen. Die alleinigen Rechte daran hast du in jedem Fall nicht.

  • Sollte ein Anwalt unter den Usern sein macht er sich Strafbar wenn er deine Frage Kostenlos beantwortet. Und alle anderen die deine Frage versuchen zu beantworten glänzen allenfalls durch Halbwissen. Was dich auch nicht wirklich voranbringt. Willst du also eine befriedigende Antwort, ist der Weg zum Anwalt unausweichlich. :lampe:

  • Zitat

    Original von worthless


    im ernst?


    Die Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten vorbehalten. Rechtsberatung und Besorgung rechtlicher Angelegenheiten dürfen demnach nur von Volljuristen vorgenommen werden, die eine Zulassung haben (geregelt in Rechtsberatungsgesetz). Wer also in rechtlichen Fragen einen Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich - läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden.


    http://www.hukuk24.de/rechtsbe…tsberatung-kostenlos.html

  • Zitat

    Original von RockyRac


    Die Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten vorbehalten. Rechtsberatung und Besorgung rechtlicher Angelegenheiten dürfen demnach nur von Volljuristen vorgenommen werden, die eine Zulassung haben (geregelt in Rechtsberatungsgesetz). Wer also in rechtlichen Fragen einen Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich - läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden.


    http://www.hukuk24.de/rechtsbe…tsberatung-kostenlos.html


    da steht doch nicht, dass anwälte keinen kostenlosen rat geben dürfen, sondern nur, dass nichtjuristen keine rechtsberatung geben dürfen. aber in nem forum nen tipp geben wird wohl kaum als rechtsberatung gelten.

  • stimmt, verstehe ich jetzt auch so.


    § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen



    (1) Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit
    stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), sind erlaubt.

  • Ich werde wahrscheinlich auch keine Tracks einfach so, ohne zu fragen hochladen. Allerdings höre ich alle halbe Jahre meine ganzen alten Tracks an und habe schon das ein oder andere Mal daran gedacht, warum lade ich den jetzt nicht einfach hoch. Daher die Fragen von mir. Gerade weil der Kontakt zu vielen auch nicht mehr da ist.
    Und andersrum würde ja auch nur selten Wirbel entstehen. Das liegt aber eher daran, dass viele Beatmacher da anders denken.
    Mit andersrum meine ich, dass es auch mal vorkommt, dass der ein oder andere Track einfach für Projekte oder Freetracks benutzt wurde.


    Kleine Beispiel wäre der Track von Zwang "bist du auch ein Berliner" damals.
    Er hat ein paar Beats von mir bekommen und der Track landete dann auf einmal auf 2 Samplern. einmal auf Orgis Pörnchen und dann auch auf 31 Karat oder wie der hieß. Bei Orgie stand glaube ich noch nicht mal mein Name dabei.
    Das mit dem Namen fand halt scheiße, aber sonst finde ich es nicht sonderlich schlimm, weil der Track auch ein Bischen seine Runde gemacht hat und Zwang ein Kumpel von mir ist, auch wenn der Kontakt nicht mehr da ist.


    Daher die Frage, wie es bei Freetracks aussehen würde, wenn sie z.B. auf Youtube, wo es zwar möglich ist etwas runterzuladen, aber nicht von Youtube oder mir wirklich als Download angeboten wird. Oder aber auch hier, wo man den Download ja auch unterbinden kann.
    Mehr als den Track runternehmen zu müssen würde bestimmt nicht passieren, aber ich würde gerne wissen, ob mehr passieren könnte.



    Sample-Nerd:
    was ist den mit z.B. http://www.youtube.com/user/KanzleiWBS ?

  • Zitat

    Original von Sample-Nerd
    Sollte ein Anwalt unter den Usern sein macht er sich Strafbar wenn er deine Frage Kostenlos beantwortet.


    Laber kein Scheiß.

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