Eine Chip-Karte, mit der sich der Bürger nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch im Computer ausweisen kann, um Geschäfte abzuwickeln: Mit dem neuen „E-Ausweis“ will die Bundesregierung das Surfen im Internet sicherer machen!
Anders als beim seit 1. November 2007 gültigen elektronischen Pass ist beim neuen E-Ausweis die Speicherung von Fingerabdrücken nicht verpflichtend.
Das Kabinett wird die Pläne für das neue Personal-Dokument morgen beschließen. Nach heftigem Streit zwischen CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble und SPD-Justizministerin Brigitte Zypries, ob auf dem neuen E-Ausweis auch der Fingerabdruck gespeichert werden soll, einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss: Jeder Bürger kann selbst entscheiden, was er auf seinem Ausweis gespeichert haben will. Es gibt folgende drei Varianten:
1. der Personalausweis nur mit den bisher schon üblichen Daten
2. der besonders fälschungssichere Personalausweis mit gespeicherten Fingerabdrücken
3. der E-Ausweis mit einem Zusatz-Chip für die Internet-Identifikation.
Und so funktioniert dieser Internet-Chip: Der Ausweis-Inhaber erhält eine Geheimnummer und muss seinen Computer mit einem Lese-Gerät ausstatten, in das er den Personalausweis steckt. So kann er sich dann im Internet eindeutig gegenüber möglichen Geschäftspartnern zu erkennen geben. Und das Online-Banking oder der Einkauf am PC wird sicherer.
„Damit kann man Adress- und Altersangaben prüfen. Damit kann auch Identitätsmissbrauch – das Segeln unter falscher Flagge im Internet – verhindert werden“, so der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. So soll auch ausgeschlossen werden, dass Minderjährige im Internet Zugriff auf Pornoseiten oder Waffenkauf bekommen. Umgekehrt kann auf Chat-Seiten für Kinder ausgeschlossen werden, dass sich dort auch Erwachsene tummeln.
Wer darüber hinaus via Internet rechtsgültige Verträge abschließen will – beispielsweise beim Wohnungskauf gegenüber einem Notar – kann künftig sogar eine elektronische Unterschrift hinterlegen. Für diese E-Signatur gibt es eine zweite Extra-Geheimnummer. Auf die Datenmenge, aus der Foto oder Fingerabdruck zusammengesetzt sind, soll nur der Staat Zugriff haben.
Die Kosten sollen je nach Ausweis-Typ zwischen acht und 59 Euro liegen.
Der Chip, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt wird, soll spätestens Ende 2010 nutzbar sein. Der Ausweis muss aber erst dann erneuert werden, wenn der alte abgelaufen ist. Wer aber den Computer-Chip haben will, kann die neue Kenn-Karte durchaus auch schon vor Ablauf des alten Ausweises beantragen.
KR.
Quelle : http://www.tz-online.de/de/aktuelles/welt/artikel_43091.html
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Auf der Seite ist noch ein kleines Interview