ZitatOriginal von Prometheus
Sie darf durchaus als zu bewertender Aspekt in der Abteilung Videopunkt einbezogen werden. Allein darauf das Video zu beschränken ist natürlich hrinrissig
ZitatDie reine Sound-/Videoqualität ist nicht ausschlaggebend für eure Bewertung. Soll heißen, eine Headsetaufnahme mit 240p Video kann auch gegen einen gut produzierten Mix mit Full HD Video gewinnen
Kann man so oder so auslegen, aber ich denke nicht, dass es hier so knapp wird, dass wir da in die Grauzone abdriften.