Neues Urheberrecht ist in Kraft!

  • Eine Verschärfung des Urheberrechts ist in Kraft getreten: Von nun an ist das Nutzen "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar. Das Gesetz zielt besonders auf Downloads von Filmen und Musik aus dem Internet. Und auch wer selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss vorsichtig sein.


    Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen Computer herunterlädt, macht sich vom neuen Jahr an strafbar. Darauf hat der Branchenverband Bitkom hingewiesen. Das in diesem Punkt bislang nicht eindeutige Urheberrecht sei entsprechend verschärft worden, erklärte der Verband. Nach der neuen Gesetzeslage dürfen "offensichtlich rechtswidrige" Angebote nicht genutzt werden. Vorsicht sei deshalb bei kostenlosen Angeboten angesagt. Manchmal böten freilich Künstler und kommerzielle Anbieter Gratis-Songs zu Werbezwecken an. Dann sei der Download rechtlich unbedenklich.


    Generell gelte, dass auch weiterhin alle Rechte beim Urheber eines Werkes lägen, erläuterte der Verband. Privatkopien würden aber geduldet. Das Kopieren einer Original-CD oder die Zusammenstellung eines Musik-Mix für Freunde sei zulässig, solange es bei geringen Stückzahlen bleibe. Eine feste Grenze gebe es nicht. Vor Jahren habe jedoch die Rechtsprechung ein Maximum von sieben Kopien akzeptiert.


    Eindeutig verboten ist aber die Umgehung eines Kopierschutzes. Solche CDs könnten analog zum Beispiel auf Kassette überspielt werden (was einen Qualitätsverlust bedeutet). Die direkte digitale Kopie nach Knacken des Schutzes gilt jedoch als Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Strafbar macht sich auch, wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen: Nahezu alle DVDs enthalten einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft.


    Vermeintliche Schnäppchen im Urlaub
    Gesundes Misstrauen ist nach den Ratschlägen von Bitkom bei Urlaubsschnäppchen angesagt. Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln. Sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen.


    Vorsicht auch bei der eigenen Homepage
    Computernutzer müssen das Urheberrecht auch auf der eigenen Homepage beachten. Wer mit Musik aus kommerziellen Quellen untermalte Urlaubsfilme im Internet veröffentlicht oder das Lieblingslied spielen will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Es ist nicht zulässig, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen. Das gilt auch für Bilder, die beispielsweise von einer anderen Webseite kopiert wurden, oder für Landkartenausschnitte: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen, denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.


    Quelle: http://www.stern.de


    Son dreck alles :D

  • Da bekommt man ja langsam angst in deutschland zu leben, bei so vielen gesetzen.....


    Edit: aber wenn ich jetz bei 3dl.am z.b. beats downloade von rappers.in beatbastler, wäre das legal?
    Weil ich hab da sehr oft schon Beats von uns gefundn hier.^^


    NO ILLEGALER DOWNLOADER^^

  • Zitat

    Original von MC Titte
    Edit: aber wenn ich jetz bei 3dl.am z.b. beats downloade von rappers.in beatbastler, wäre das legal?
    Weil ich hab da sehr oft schon Beats von uns gefundn hier.^^


    Das kann man sich doch selbst erklären oder?
    Wenn der Beatmacher keinen Rechtsschutz auf den Beat hat darf ihn nehmen wer will von wo er will.


    Ich meine hier gelesen zu haben, dass Rappers.in hochgeladene Beats automatisch free sind, wer sich die AGB nicht durchliest ist selbt dran schuld ;) :P

  • Zitat

    Original von Thommygun


    Das kann man sich doch selbst erklären oder?
    Wenn der Beatmacher keinen Rechtsschutz auf den Beat hat darf ihn nehmen wer will von wo er will.


    Ich meine hier gelesen zu haben, dass Rappers.in hochgeladene Beats automatisch free sind, wer sich die AGB nicht durchliest ist selbt dran schuld ;) :P


    Glaub mir ich habs se mir durchgelesen ;)


    Ich meine sie werdn auf 3dl.am angeboten ^^
    Den uploader namen bei 3dl.am will ich mal nicht sagen,
    da dieser hier auch tätig ist^^

  • Zitat

    Original von Thommygun


    Das kann man sich doch selbst erklären oder?
    Wenn der Beatmacher keinen Rechtsschutz auf den Beat hat darf ihn nehmen wer will von wo er will.


    Ich meine hier gelesen zu haben, dass Rappers.in hochgeladene Beats automatisch free sind, wer sich die AGB nicht durchliest ist selbt dran schuld ;) :P


    Also so grundsätzlich stimmt das nicht.


    Der Beatbauer hat selbstverständlich Urheberrechte an seinen Beats und gewährt uns die Nutzungsrechte daran und diese zu verteilen. Die Rapper hier dürfen auf den Beats rappen, also für nichtkommerzielle Zwecke verwenden. Sie dürfen sie aber nicht verkaufen und auch nicht kostenlos ohne Erlaubnis vervielfältigen. Das heißt fremde Beats auf die eigene Website packen ist verboten, auf 3dl.am natürlich ebenfalls nach deutschem Recht. Mit eigenen Beats kann natürlich jeder anstellen was er möchte. Aber Rechtsschutz hat der Beatmacher auf seinen Beats immer!

  • Zitat

    Original von Thommygun


    Aber vor Gericht kann er es doch nicht beweisen ?(


    Natürlich, wenn er die einzelnen Spuren davon hat, oder er sich bspw. darum gekümmert hat das Material zu kennzeichnen. Oft genügt es z.B. schon, sein Material auf CD zu brennen und in einem verschlossenem Brief an sich selbst zu schicken. Den dann ungeöffnet aufheben und das Datum des Poststempels beweißt dann, dass Du der Urheber warst, es also vor anderen Veröffentlichungen besessen hast. Noch sicherer ist es natürlich einer neutralen Person zu schicken, am besten einem Notar. Priormart.de macht sowas z.b. recht günstig klar.

  • Zitat

    Original von Up


    Natürlich, wenn er die einzelnen Spuren davon hat, oder er sich bspw. darum gekümmert hat das Material zu kennzeichnen. Oft genügt es z.B. schon, sein Material auf CD zu brennen und in einem verschlossenem Brief an sich selbst zu schicken. Den dann ungeöffnet aufheben und das Datum des Poststempels beweißt dann, dass Du der Urheber warst, es also vor anderen Veröffentlichungen besessen hast. Noch sicherer ist es natürlich einer neutralen Person zu schicken, am besten einem Notar. Priormart.de macht sowas z.b. recht günstig klar.


    Ja aber ich geh jetzt davon aus dass er gar nix gemacht hat von all dem.

  • Zitat

    Original von Up


    Natürlich, wenn er die einzelnen Spuren davon hat, oder er sich bspw. darum gekümmert hat das Material zu kennzeichnen. Oft genügt es z.B. schon, sein Material auf CD zu brennen und in einem verschlossenem Brief an sich selbst zu schicken. Den dann ungeöffnet aufheben und das Datum des Poststempels beweißt dann, dass Du der Urheber warst, es also vor anderen Veröffentlichungen besessen hast. Noch sicherer ist es natürlich einer neutralen Person zu schicken, am besten einem Notar. Priormart.de macht sowas z.b. recht günstig klar.


    danke für diese (für mich) neuen infos!

  • Zitat

    Original von Reimtechnikz
    wenn man einem freund theoretisch ne musik cd brennen darf ,darf man es ihm auch gleich schicken per icq ect,oder ist das dann wieder strafbar? reines interesse


    weiss keiner?

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