Du brauchst definitiv eine Gehnemigung in Form einer deutlichen Lizenz,
sobald ein Werk durch das Urheberrecht geschützt worden ist, zu 100 %.
Edit
Der einzige Unterschied ist, das eine ist Musik, das andere ein Film.
Beides ist und bleibt, durch das Urheber- und Leistungrecht geschützt.
Urheberrecht
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."