Aubildungsvergütung ungerecht

  • Hey Leute,


    wie die Überschrift schon verrät, ist die Ausbildungsvergütung in meinem Betrieb äußerst ungerecht.


    Die Fakten:


    Ich bin nun im 2. Lehrjahr und meine Vergütung fällt geringer aus als die der Azubis, die derzeit im 1. Lehrjahr sind.
    Sprich sie bekommen bereits ca. 15 Euro mehr ausgezahlt als ich jetzt, obwohl sie die gleiche bzw weniger Arbeit leisten.
    Unser Ausbilder sagt, das liegt einfach daran, dass sie nach neuen Verträgen arbeiten...


    Nun meine Frage: Ist das rechtlich möglich? Kann man dagegen angehen?


    Vielen Dank für jede Hilfe!!!


    Besten Gruß

  • Man KANN alles anfechten, davon leben die Rechtsverdreher doch, allerdings will so ein Anwalt für einen Brief schonmal mindestens so viel, wie Du in einem Jahr mit 15 Eur/mtl mehr hättest.

  • Zitat

    Original von Schwesta Ewald
    aber hey, lass mal in nem rapper-forum fragen, ohne anzugeben was man arbeitet usw..


    ...ich denke die "Laberecke ist für Themen, die in diesem Forum keinen Platz finden"... :pat:

  • mach dich doch einfach schlau, inwieweit das azubigehalt von einander abweichen darf. sollte dein prozentsatz unter der gesetzlichen abweichung liegen, formulierst du ein höfliches aber bestimmtes schreiben an deinen arbeitgeber, mit der bitte um angleichung.

  • habt ihr ein betriebsrat? wenn ja aufjedenfall drauf ansprechen.


    meines wissens nach sind ausbildungsvergütungen ein einheitslohn die je nach tätigkeit immer gleich ausgezahlt werden. Sollte im Ausbildungszeitraum eine erhöhung stattfinden müsse sie sich auch auf deine Ausbildungsvergütung auswirken.


    Bei uns war das jetzt vor kurzem der fall, 50 euro mehr ab Mai für Azubis. Ich hab auch schon nach den ersten 2 Monaten eine prozentale erhöhung bekommen da war ich noch im ersten lehrjahr und in mein vertrag war noch der alte eingetragen.ich bekomme mitlerweile knapp 80 euro mehr als in meinen ausbildungsvertrag angegeben.

  • Es ist eben nicht so, dass du einen Vertrag unterschrieben hast und fertig, es ist auch nicht so, dass deine Anwaltskosten horrend werden.
    Wende dich zunächst einmal an den Betriebsrat, falls vorhanden.
    Gewerkschaften sind, wie ja bereits genannt, auch immer gut.
    Sollten alle stricke reißen, kannst du den Vertrag gerichtlich anfechten, dazu brauchst du als Azubi kaum Geld. Wende dich an einen Zivilrechtsanwalt, lasse dir von ihm eine Chanceneinschätzung geben und gehe damit zum Amtsgericht in deiner Nähe, dort kannst du Beratungshilfe beantragen, was dich 10€ kostet, damit wirst du vertreten.

  • Klar kannst du dich beschweren oder zum sogenannten Lehrlingswart gehen den gibt's in Deutschland und ist zuständig für Lehrlinge. Bedenke jedoch dabei das dein Chef das eventuell nicht so toll finden wird (jeder Chef reagiert da anders) und du dich nicht grade dadurch beliebt machst. Damals bei mir in der Klasse hab ich im 3. Lehrjahr schon 2200€ verdient war zwar viel auf Montage aber Geld hat gepasst. Die anderen aus meiner klasse haben grade mal 600-700€ bekommen.

  • Der Punkt ist ob dein Cheff den neuen Azubis freiwilig mehr Gehalt zahlt(was wohl eher nicht der Fall sein sollte) oder der Tarifvertrag angepasst wurde. Dann gild der auch für dich. Es kann natürlich sein dass du einen besonderen Arbeitsvertrag hast.
    Förderschüler z.b. die eine geförderte Ausbildungsstelle haben bekommen ihren Lohn vom Arbeitsamt und er ist über alle 3 Jahre fest geschrieben. Unabhänig von Tarifvertrag usw.
    Wie du dagegen vor gehn kannst wurde schon gesagt. Frag am bessten mal in der Schule wer der zuständige lerlingswart ist oder wo die enstrechende Handwerkskammer ist. Die sind dafür zuständig. Die Gerichtskosten bekommst du übrigens erstattet, solltest du recht haben. Du must auch nicht in Vorkasse gehn oder irgendwas, sondern kannst dir beim zuständigen Amtsgericht einen Schein holen. Da du als Arbeitnehmer/azubi ein Anrecht auf rechtlichen beistand hast

  • Zitat

    Original von K Drei V
    heul doch wegen 15 euro


    Es geht nicht nur um 15 euro da er ja schon ein lehrjahr weiter iss und eine gehaltssteigerung pro Lehrjahr von 80-120 euro normal iss, müsste er eigendlich um die 130 euro mehr bekommen. und das iss schon ne ganze Ecke.

  • Huhu,


    du wirs es kaum glauben, aber das ist tatsächlich so. Das hat was mit den SV-Abzügen zu tun, ich habe mich damals während meiner Ausbildung auch tierisch darüber aufgeregt.


    Dein Gehalt im ersten Jahr war so gering (wahrschl. ca. 270,-?), dass für dich noch keine Abzüge angefallen sind. Ab einem bestimmtem Betrag fallen aber gewisse SV-Abzüge an (SV, KV, AV...) und wenn du Pech hast (was du hast) bleibt nach den Abzügen weniger übrig als vorher.


    Kannst du leider nix machen und musst du durch, war bei mir auch so.



    Und mach auch nicht den gleichen Fehler wie ich damals und fang an wegen jeder Kleinigkeit rumzustänkern. Selbst wenn du recht hast, die Firma und die Mitarbeiter werden es anders auslegen und jede gelegenheit Nutzen um dich irgendwie zu "trietzen". Und in solchen Fällen kannst du auch nicht auf deine besten Azubikollegen setzen, denn die stehen im Zweifel aus Angst immer auf der Seite des Betriebs.

  • Welche Branche denn?


    Sprech aufjedenfall den Betriebsrat und die für deine Branche zuständige Gewerkschaft an, die können auch Rechtsbeistand klarmachen. Bei der IGM ist es bspw. so, dass man sich da auch jederzeit rechtlich beraten lassem kann in der Gewerkschaftszentrale.

  • Bei mir wäre die Frage im Vordergrund, ob ich in diesem Betrieb nach Abschluss der Lehrzeit übernommen werden möchte. Falls man das wünscht, sollte man die Klage sein lassen und vielleicht nochmals mit dem Chef reden.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!