• Zitat

    Original von sxsleeper
    Danke für die Aufklärung



    Aber besteht beim Alkohol die Schuld nicht trotzdem, da man eigentlich weiss welche Wirkungen Alkohol auf einen haben und man sozusagen bewusst in den Rausch (Schuldunfähgikeit) hineindriftet?

    dafür gibt es ein nettes konstrukt namens alic (actio libera in causa), die genau das betrifft. unter gewissen umständen wird man also doch für taten bestraft, die man im zustand der schuldunfähigkeit beging.
    einfach mal wiki oder so lesen.

  • Zitat

    Original von sxsleeper
    Danke für die Aufklärung



    Aber besteht beim Alkohol die Schuld nicht trotzdem, da man eigentlich weiss welche Wirkungen Alkohol auf einen haben und man sozusagen bewusst in den Rausch (Schuldunfähgikeit) hineindriftet?


    Da setzt wieder genau das an, was ich meinte. Die Schuld(un)fähigkeit muss eben genau zum Tatzeitpunkt vorliegen. Deswegen ändert es grundsätzlich nichts daran, dass man zum Zeitpunkt des Sich-Betrinkens eigentlich noch schuldfähig war.


    Wie gesagt, eben nur grundsätzlich. Dem Gesetzgeber/der Rechtsprechung war/ist diese Problematik durchaus bewusst.


    Deswegen wurde dann der § 323a "Vollrausch" eingeführt, nach dem man schon bestraft wird, wenn man sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand dann eine Straftat begeht, wegen der man nicht bestraft werden kann.
    In diesem Fall besteht eben der juristische Kniff darin, dass man nicht wegen der Tat an sich, sondern wegen dem Berauschen bestraft wird.
    Innerhalb der Anwendbarkeit dieser Norm hat es eben dann zu Problemen geführt, wenn man eigentlich eine höhere Strafe verhängen will/müsste, weil der Strafrahmen eben nur maximal fünf Jahre hergibt.


    Ein Beispiel: Wenn Du schuldunfähig (meist so ab ca. 3,00 Promille) einen Diebstahl begehst, macht es letztendlich nur auf dem Papier etwas aus, ob Du nun wegen des Diebstahls oder dem Vollrausch bestraft wirst, weil der Strafrahmen der gleiche ist, Du z.B. auch beim Diebstahl nur maximal fünf Jahre bekommen hättest.


    Begehst Du allerdings schuldunfähig einen Mord (bei dem der Promille Richtwert noch etwa um 10% höher angesetzt wird, wegen der hohen Hemmschwelle), könntest Du theoretisch wegen Vollrauschs nur zu maximal fünf Jahren verurteilt werden, obwohl Dich (gerechterweise?) eigentlich eine lebenslange Freiheitsstrafe erwarten würde.


    Da kommt es dann zu Wertungsproblemen.


    Aus diesem Grund wurde dann das Modell der sog. actio libera in causa konstruiert, die allerdings höchst umstritten ist (mglw. Verstoß gegen Art. 103 II Grungesetz).


    Diesbezüglich gibt es dann verschiedene Theorien, die versuchen, trotz des Schuldausschlusses eine Strafbarkeit zu bejahen.
    Ganz arg vereinfacht wird z.B. vertreten, dass die Tat schon mit dem Sich-Betrinken anfängt oder dass sich der Täter durch das Betrinken bis zur Schuldlosigkeit selbst zu seinem eigenen (Tat-)Werkzeug macht oder dass das Sich-Betrinken schon die eigentliche Tathandlung ist.


    Natürlich führen all diese Denkansätze wieder zu Folgeproblemen und sind größtenteils dogmatisch auch nicht ganz sauber ... Die Rechtsprechung hat die actio libera in causa zumindest teilweise schon abgelehnt.

  • Zitat

    Original von sxsleeper
    2,5 Kilo Protein bestellt, Rechtliches Fachwissen, Boss als Avatar


    Kolle bist du das? :kaputt:


    Aber nochmal danke, dass du das so ausführlich beschrieben hast


    Haha, na immerhin bin ich kein Moslem ;)
    Aber trotzdem immer gerne.

  • Zitat

    Original von Vaas Tyler
    Auch schon wieder ein Jahr her ...


    Danke Gott, dass es DICH GIBT ! Du hast mit einem sehr historischen Beitrag diesen Thread wieder zum Leben erweckt. Endlich Bewegung hier bei rappers.in. Das hat das Forum gebraucht .

  • Zitat

    Original von Freako~
    21 jahre für soviele menschenleben?
    seems legit


    Ich würd "nur" 7 Jahre weniger bekommen wenn ich EINEN Mord begehen würde aus denselben niederen Gründen. Kann man eigentlich nicht so relativieren, aber dass die Anzahl getöteter Menschen so wenig ausmacht ist meiner Meinung nach ziemlich lächerlich.


    Breivik kommt mit ner KD Rate von 77/0 und bekommt 21 Jahre Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Leider kann man die Gesetze nicht mit 'nem Fingerschnipp an gesunden menschlichen Verstand anpassen. Die einzige Hoffnung bleibt dass Breivik so oft wie möglich in der Knastdusche vergewaltigt wird. Was nicht passieren wird da er höchstwahrscheinlich in Einzelhaft gesteckt wird. Was wirklich meine Jimmies rustlet ist dass die Angehörigen auch noch Steuern für seinen Gefängnisaufenthalt+die Sicherungsverwahrung bezahlen müssen.


    Dass unsere sensationalistisch angelegten Nachrichten überhaupt geguckt werden und hier sogar einige die BILD überhaupt als Informationsquelle in Betracht ziehen beweist mir dass die Menschheit ziemliche Rückschritte macht.


    EDIT: Hm da merkt man dass ich ein Gelbstern bin, schwul dass ich beim Grabschänden geholfen hab.

  • Zitat

    Original von Arsenikk
    Leider kann man die Gesetze nicht mit 'nem Fingerschnipp an gesunden menschlichen Verstand anpassen. Die einzige Hoffnung bleibt dass Breivik so oft wie möglich in der Knastdusche vergewaltigt wird.


    Dass unsere sensationalistisch angelegten Nachrichten überhaupt geguckt werden und hier sogar einige die BILD überhaupt als Informationsquelle in Betracht ziehen beweist mir dass die Menschheit ziemliche Rückschritte macht.


    erzähl mir mehr. scheiß doppelmoralmissgeburten immer.

  • Also ich will nicht spekulieren, was Hern BreiHirn zu dem veranlasst hat (ich weiß es).


    Bestrafen? Schwer. Weil eigentlich im Recht (was Ändern zu wollen), doch die Mittel sind Scheiße.


    Wie Hitler, der war gegen das Zinssklaventum, doch statt das System zu ändern, hat er die Schuld den Juden gegeben...


    Unvollständige Betrachtung.


    und nein, keiner meiner Accs.

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