• Zitat

    Original von Kuhrunir Glan
    Jo, schön wie alle hier zum Mord an einem eindeutig geistig kranken menschen aufrufen. Statt Menschen totzuprügeln sollte man sich lieber damit beschäftigen, warum solche Taten geschehen, aber nein, die Öffentlichkeit will lieber einen Sündenbock hinrichten :wall:


    ahaha
    "warum solche taten geschehen"
    du bist witzig.

  • Zitat

    Original von Freako~


    ahaha
    "warum solche taten geschehen"
    du bist witzig.


    Ich lass mich gerne eines besseren belehren ;) Immer her mit deiner Sicht auf die Dinge.

  • Zitat

    Original von Kuhrunir Glan


    Ich lass mich gerne eines besseren belehren ;) Immer her mit deiner Sicht auf die Dinge.


    kleiner tipp
    es leben über 7mrd individualisten auf dieser welt


    zudem hat er ein manifest verfasst und des öfteren vor gericht seine gründe offen gelegt
    E: und wieso wollt ihr tiere dass er stirbt?
    ihr seid kein terz besser als der kerl


  • Jo, und sowohl aus seinem Manifest wie auch aus seinen Begründungen vorm Gericht kann man schließen, dass Breivik eindeutig paranoid war und in eine Psychtrie gemusst hätte. Aber im Prinzip geb ich dir beim Rest recht ;)

  • Es ist halt auch hart, wie viel der Typ jetzt auch noch kostet. Norwegen scheint ein noch größeres Schlaraffenland für asoziales Pack zu sein als Deutschland. Von seinen drei Zimmern mit Computer (ganz klar ohne Internet übrigens, um mit dem Gerücht mal aufzuräumen) und Laufband wurde ja bereits geschrieben, dann kann er noch in 'ne riesige Bibliothek und 'nen gefängniseigenen Shop, für den er einfach mal umgerechnet 8 Euro pro Tag zur Verfügung hat. Was er jetzt arbeiten muss, weiß ich leider auch nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich mit den Ausgaben für den Staat aufhebt. Und wenn er dafür den PC bekommt, wird's wohl kaum 'ne besonders schweißtreibende Arbeit. Alleine die 8 Euro pro Tag sind hochgerechnet auf 21 Jahre (und bei denen wird's nicht bleiben) fast zwei durchschnittliche deutsche Nettojahreseinkommen und das ist ja noch der kleinste Teil.
    Davon, dass ich die Bedingungen für abartig viel zu gut halte, muss ich ja überhaupt nicht anfangen. Dass es die Todesstrafe nicht mehr gibt, finde ich auch richtig und darum sollte man auch keine Ausnahmen machen. Trotzdem hoffe ich (wenn man ihm sein restliches Leben schon nicht zur Hölle macht, was meiner Meinung nach angebracht wäre), dass eventuell mal ein kleines "Missgeschick", ein kleiner "Unfall", passiert, bei dem er qualvoll stirbt.

  • niemand hat das recht einem anderen menschen, egal was sein vergehen war, den tod zu wünschen.
    was er tat war nicht richtig, ist jedem bewusst, aber er wird bis an sein lebensende eingesperrt sein. sein handeln wird ihm vorgeschrieben.
    würdet ihr so 50~ jahre lang leben wollen?
    mir persönlich wäre der tod lieber. aber seinen tod darf niemand bestimmen. nicht einmal forenkinder.
    außerdem glaube ich dass er intelligent ist und mit dieser intelligenz noch etwas anfangen kann. solange man ihm dinge vorgibt.

  • Zitat

    Original von Fence
    Steckt ihn in ein Zimmer mit Freunden und der Familien der Opfer.


    Der Hurensohn wird schon sehen was er davon hat !


    Falls sie ihm was antun, kommen sie dann deswegen selbst ins Gefängnis. Was haben wir dann gekonnt?

  • wenn er für unzurechnungsfähig erklärt worden wäre wäre er nach kurzer zeit (relativ) wieder raus unter umständen, denn dann wird er therapiert. und wenn er dann schlau ist und das ist er dann tut er wie ihm befohlen und ist "resozialisiert" demnach frei. das sollte verhindert werden, nun ist er im bau und kommt da wohl auch nicht mehr raus.


    sicher die bessere lösung, außerdem sind die haftbedingungen die man in den medien eruh nicht seine jetzigen sondern die die er hatte bevor das urteil feststand.


  • Logisch, deswegen gibt es auch ein Gutachten,d as ihn für schizophren erklärt ;) Ich zitiere mal einen Kumpel von mir, der das gut zusammengefasst hat:
    Vielleicht können sich das viele nicht vorstellen, aber ein Geisteskranker ist eben nicht dumm oder zwangsläufig irrational - er kann sich durchaus in gewissen Grenzen "normal" verhalten und der Unterschied zwischen einer schizophrenen Erkrankung ohne Behandlung und einer mit wäre definitiv sichtbar - deshalb wäre eben auch eine Zwangsmedikation sinnvoll gewesen, um die Diagnose abzusichern. Das ist jedoch nicht geschehen und das halte ich für problematisch.


    Und ja, man kann ihn sehr wohl für unzurechnungsfähig erklären, weil das letztlich eine weitaus größere Bestrafung darstellt.
    Wird das nämlich getan, wird er in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen und (zwangs)behandelt. Entgegen einer scheinbar sehr weit verbreiteten Vorstellung ist es ein Irrglaube anzunehmen, dass er es in einer psychiatrischen Einrichtung wesentlich weniger angenehm hätte als im Gefängnis - ganz im Gegenteil. Breivik hat im Gefängnis einen persönlichen Anbau bekommen, drei eigene Zellen mit Inventar, kurz: einen Luxus, den er in einer psychiatrischen Einrichtung niemals zugestanden bekommen hätte. Mal ganz davon abgesehen, dass er dort auch hätte wirklich behandelt werden können.
    Psychiatrie wäre eine wesentlich schwerere Strafe für Breivik gewesen als das Gefängnis - und zudem auch weitaus sinnvoller.


    Ich weiß ja nicht, welches Bild du von Psychologen hast, aber auch das sind keine Hellseher. Jede Psychotherapie basiert maßgeblich auf Vertrauen und inwieweit der Patient bereit ist, sich dem Therapeuten (bzw. Gutachter) zu öffnen. Mit ein wenig Geschick, kannst du jemandem so ziemlich alles verkaufen, v.a. wenn du weißt, was dich erwartet. Mit einer Zwangsmedikation hätten aber eben eklatante Verhaltensänderungen sichtbar werden müssen - deshalb hätte das durchgesetzt werden müssen, um sich dahingehend abzusichern.
    Bei Schizophrenie werden Neuroleptika verabreicht, die auf einen Kranken eine sichtbare Wirkung haben, auf einen Gesunden jedoch nicht. Darum geht es.


    Ok, du willst weitere Erklärungen? Gern.
    "Am 29. November 2011 wurde im Polizeipräsidium Oslo ein 243 Seiten langes rechtspsychiatrisches Gutachten vorgestellt, das zu dem Schluss kommt, Breivik leide an paranoider Schizophrenie. Er sei während der Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen. Autoren des Gutachtens sind die Psychiater Torgeir Husby und Synne Sørheim. Sie hatten über einen Zeitraum von mehreren Monaten insgesamt 13 Gespräche mit Anders Behring Breivik geführt, außerdem alle Polizeiverhöre per Video studiert und auch Breiviks Mutter interviewt. Nach Angaben Husbys und Sørheims plante Breivik Reservate als „Zuchtzentren“ für reinrassige Norweger und sah sich selbst als Mitglied eines – real nicht nachweisbaren – Tempelritterordens und als nächsten Herrscher Norwegens. Das Gutachten wurde von einer unabhängigen, aus sieben Rechtsmedizinern bestehenden Kommission geprüft und am 22. Dezember 2011 bestätigt."


    " Am 23. April stufte die rechtsmedizinische Kommission, die das erste Gutachten bestätigt hatte, das zweite Gutachten fachlich als nicht sachgerecht ein und forderte eine Überarbeitung des Gutachtens. Am 1. Juni 2012 erklärte die rechtsmedizinische Kommission das zweite Gutachten aufgrund „wesentlicher Mängel“ für ungenügend. Alle an den Gutachten beteiligten Psychiater wurden im Juni 2012 in den Zeugenstand berufen."
    http://de.wikipedia.org/wiki/A…spsychiatrische_Gutachten


    Irre ich mich oder beruht das Urteil nicht maßgeblich auf dem zweiten Gutachten?


    "Der Attentäter drohte im Verlauf der Verhandlung, er werde in Berufung gehen, falls das Gericht ihn für unzurechnungsfähig erklären sollte."
    http://www.sueddeutsche.de/pan…iks-letzte-show-1.1390769
    Der Verrückte weiß eben nicht, dass er verrückt ist...


    "Sie erläutert, welche Kriterien zur Diagnose einer Psychose und Schizophrenie angelegt werden.
    Typisch sei beispielsweise, dass die Betroffenen eine fehlende oder verschobene Wahrnehmung der Realität hätten. So überschätzten sie die eigenen Fähigkeiten, die eigene Rolle und Wichtigkeit. Auch der Angeklagte habe Anzeichen solcher Wahnvorstellungen gezeigt. Hier nennt Arntzen die postulierte Mitgliedschaft im vermeintlichen Geheimorden der "Knights Templar". Als Tempelritter nehme Breivik für sich in Anspruch, über Leben und Tod entscheiden zu dürfen. Außerdem sei der Beschuldigte überzeugt, eines Tages König von Norwegen zu werden. An dieser Stelle lächelt Breivik."
    http://www.sueddeutsche.de/pan…ischem-weltbild-1.1449230


    Anzeichen? ARE YOU FUCKING KIDDING ME?!
    Wie viel braucht's denn noch?
    Du hast sein Manifest, sein Verhalten bei Gericht, seine Unfähigkeit zu sozialer Empathie, ein absolut fachgerechtes erstes Gutachten, dass all seine Symptome nachvollziehbar durch eine Schizophrenie erklären kann - was soll noch getan werden?
    Wahrscheinlich wird man erst glauben, dass Breivik tatsächlich krank ist, wenn er es selbst zugibt...hat ja schon einmal funktioniert, als er für seine Schuldfähigkeit plädiert hat.


    Einen offensichtlich kranken Menschen als gesund zu erklären, grenzt ja schon fast an Realitätsverweigerung - oder es ist, wie ich vermute, eben nichts weiter als eine politische Farce.





    Und das mit den Beleidigungen kannst du dir gerne sparen, bist du etwas mehr Ahnung von der Materie hast ;)

  • Zitat

    Original von lowcut
    wenn er für unzurechnungsfähig erklärt worden wäre wäre er nach kurzer zeit (relativ) wieder raus unter umständen, denn dann wird er therapiert. und wenn er dann schlau ist und das ist er dann tut er wie ihm befohlen und ist "resozialisiert" demnach frei. das sollte verhindert werden, nun ist er im bau und kommt da wohl auch nicht mehr raus.


    sicher die bessere lösung, außerdem sind die haftbedingungen die man in den medien eruh nicht seine jetzigen sondern die die er hatte bevor das urteil feststand.


    das ist der grund warum die das gemacht haben, denk doch mal mit.


    es wäre zu sanft wenn er als krank eingestüft würde

  • der ewig lange post da geht an dem wichtigsten punkt vorbei, ihn zu therapieren würde ihn früh wider raus kommen lassen daher wird er so eingestuft und auf ewig weggesperrt, das ist auch der einzige grund warum das so lange hinausgezögert wurde.

  • Zitat

    Original von Marco Thies
    ich? ahja....ein user behauptet er würde es besser wissen als die leute die den Breivik verurteilten. aber ich bin der spast...ist okay:)


    wie gesagt....die haben schon ihr gründe weshalb genau dieses urteil zustande kam.


    Natürlich werden sie ihre Gründe haben, aber Glan hat ganz sachlich dargestellt wieso er einer anderen Meinung ist und alles was von dir kommt ist nur ein tl-dr Spast, du hast kein Plan trololol die werden es besser wissen als du.


    Das mit dem früher rauslassen verstehe ich aber nicht. Falls ich wen im Alkoholrausch absteche, dann werde ich doch nach der Suchttherapie nicht freigelassen. Wieso schließt die Heilung eines Psychopathen seine Gefängnisstrafe aus? Wieso kann er nicht erst in eine Klinik und sobald die Ärzte dort meinen er sei halbwegs stabil dann ins Kittchen wandern?

  • Zitat

    Original von sxsleeper


    Natürlich werden sie ihre Gründe haben, aber Glan hat ganz sachlich dargestellt wieso er einer anderen Meinung ist und alles was von dir kommt ist nur ein tl-dr Spast, du hast kein Plan trololol die werden es besser wissen als du.


    Das mit dem früher rauslassen verstehe ich aber nicht. Falls ich wen im Alkoholrausch absteche, dann werde ich doch nach der Suchttherapie nicht freigelassen. Wieso schließt die Heilung eines Psychopathen seine Gefängnisstrafe aus? Wieso kann er nicht erst in eine Klinik und sobald die Ärzte dort meinen er sei halbwegs stabil dann ins Kittchen wandern?


    Da bist Du leider einem Denkfehler aufgesessen. Zumindest nach deutschem Strafrecht wird die Schuld(un)fähigkeit ja zum Zeitpunkt der Tat beurteilt. Ergo kannst Du nicht jemand mittels Therapie "schuldfähig machen" und ihn dann im Nachhinein dafür bestrafen, das wäre sinnwidrig. Die Tat hat dann ja kausal auf der Schuldunfähigkeit basiert, bricht diese nach der Tat weg, kann die so neu entstandene Schuldfähigkeit ja logischerweise nicht mehr kausal für die damalige Tat sein.


    Du musst Dir den grundlegenden Unterschied zwischen Strafvollzug und Unterbringung klarmachen: in den Strafvollzug kommt man, um sich für seine Taten zu verantworten. Er erfüllt dadurch sowohl repressive (Bestrafung für die Tat) als auch präventive Aspekte (Verhinderung von weiteren Straftaten).
    Untergebracht aber wirst Du, weil Du nicht in der Lage warst, das Unrecht der Tat einzusehen. Demzufolge kann man auch nicht dafür bestraft werden. Die Unterbringung ist keine Strafe. Wohl aber verfolgt sie präventive Zwecke, indem eine Heilung versucht wird, herbeizuführen, die die Gefahr für die Gesellschaft verringert.


    Und zu Deinem Beispiel mit dem im Alkoholrausch jemanden abstechen: da wirfst Du wieder etwas durcheinander.


    1) Stichst Du jemanden ab und es bleibt bei einer Körperverletzung bpsw. ohne Tötungsvorsatz (der andere überlebt und das wolltest Du auch) und Deine Alkoholisierung war so stark, dass Du (eigentlich) schuldunfähig warst, so kannst Du wegen Vollrausch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestaft werden. Eine Unterbringung steht dann gar nicht zur Debatte.


    2) Stirbt der andere und wolltest Du dies möglicherweise auch, würde der Strafrahmen für Vollrausch von bis zu fünf Jahren nicht mehr ausreichen. Deswegen wird die sog. Konstruktion der actio libera in causa diskutiert, mittels derer trotz eines Schuldfähigkeit ausschließenden Zustands dann eine Strafbarkeit wegen Totschlags oder Mordes infrage kommt.


    3) Hast Du - vereinfacht ausgedrückt - so etwas womöglich schon öfter getan und besteht die Gefahr, dass Du weiterhin solche Straftaten in Zusammenhang mit einer schuldausschließenden Alkoholisierung begehen wirst, so kann das Gericht statt des Strafvollzugs eine Unterbringung anordnen. Und falls Du dort erfolgreich therapiert wirst, KANNST Du auch schon vorzeitig entlassen werden, keine Frage.
    Freilich gibt es in diesem Zusammenhang noch Spielchen wie einen Vorwegvollzug etc., aber das würde nun zu weit gehen.

  • Danke für die Aufklärung



    Aber besteht beim Alkohol die Schuld nicht trotzdem, da man eigentlich weiss welche Wirkungen Alkohol auf einen haben und man sozusagen bewusst in den Rausch (Schuldunfähgikeit) hineindriftet?

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