Kleingewerbe anmelden ? Ja? Nein?

  • ich und 2 Kollegen haben vor wenn das Studio fertig ist das ganze etwas Professioneller anzugehen


    also recording video producing Photosessions usw



    eben ein bisschen patte mit dem zeug reinbekommen mit dem wir sowieso schon die meiste zeit verbringen


    jetzt kam die frage auf ob wir wenn wir es professioneller anpacken wollen ein Kleingewerbe anmelden MÜSSEN oder nicht ?


    hab auch kein bock irgendwie nachzuzahlen falls wirs nicht gemacht haben und aufn deckel bekommen sollten ...



    kennt sich damit irgendjemand aus ??


    wäre cool wenn da mal jemand ahnung von hätte

  • Naja ich glaube sobald es ums Geld einnehmen geht müsst ihr des schon.
    Und auch das Finanzamt ist da recht schnell. =/


    Was genau verstehste denn unter "professioneller" angehen?


    e: VUT schau da mal.. vll hilft dir das oder die Page an sich was weiter



    Greetz

  • man kann keine gewerblichen dienstleistungen erbringen, ohne ein gewerbe zu führen. das wäre schwarzarbeit.
    das problem am kleinunternehmerstatus ist, dass man unter 17500 € im jahr einnehmen muss und das umstellen auf normalen einzelunternehmerstatus/gbr einen auffällig macht und das finanzamt gaaaanz genau hinguckt was ihr macht, mit normalen preisen für die arbeit mehr als eines engineers kommt ihr locker über den umsatzsteuerfreibetrag.
    vorteile gibt es natürlich auch, equipment steuerlich geltend machen, cds sind weiterbildungsmaßnahmen, computerzeugs und bürobedarf absetzbar, all so tolle vorteile die wirklich das leben leichter machen.
    meine empfehlung wäre, kein kleingewerbe anzumelden, sondern ganz normal ne gbr, die monatliche vorsteuerpflicht ist mit irgendeiner buchhaltungssoftware gar kein problem und bequem digital erledigt. eine einnahmenüberschussrechnung ist auch super easy, t-konto wie aus der schule bekannt...


    edit: das einfachste ist jedoch, alles an rechnungen, quittungen, etc. einfach abzuheften und die ganze arbeit an einen steuerberater abzugeben, ein guter steuerberater holt das geld was er kostet auch doppelt und dreifach wieder rein.

  • @ kittecat ..



    mit professionell meine ich halt unsere Dienstleistungen


    also mixing recording video dreh video schnitt und den ganzen anderen mist den wir noch anbieten eben gegen bezahlung zu machen


    feste Preise zu haben ( die natürlich je nach aufwand etwas variieren)


    eine internetseite zu haben auf derwir das ganze anbieten
    Flyer zu drucken auf denen wirs anbieten


    halt das ganze ein bisschen größer zu machen als bisher

  • ah okay.
    Ja gut ich kann da "lieder" nur Zac zustimmen.


    Werdet ihr ohne Gewerbe wohl nicht machen dürfen.
    Denn wenns euch erwischt, dürft ihr mächtig nachzahlen.


    Das Ding ist aber es hat alles seine vor und Nachtteile. Die Zac oben auch schon schön erläutert hat :)


    Müsst ihr halt mal sehen wie weit ihr euch da auf was einigen könnt und was für euch am sinnvollsten ist.


    Sry für die vll nicht so hilfreiche Antwort.


    Grüße

  • ja das problem ist nur in jedem arbeitsvertrag steht man darf kein konkurenz unternehmen gründen


    oder gilt das nur wenn ich im gleichen beruf tätig werde ?
    bzw


    ich bin zur zeit bäcker in einer bäckerei
    darf ich dann nur keine Bäckerei eröffnen
    oder gilt das für jegliche unternehmens gründung ?


    weil ich verstehe das so
    wenn ich jetzt ne bäckerei aufmachen würde wäre ich direkte konkurenz
    wenn ich aber ein studio eröffne ist das ja keine Konkurenz zu meinem jetzigen chef ? oder täusche ich mich da ?



    weil wenns wirklich noch als konkurenz gelten sollte aus welchem grund auch immer ... könnte mein chef mich ja verklagen oder Kündigen
    unddarauf hab ich nicht so sehr bock


    soll ja momentan nur eher ein nebenerwerb sein


    und für den fall das es dann doch echt gut laufen sollte ( wovon ich noch nicht so ganz überzeugt bin ) könnte ich dann ja später meinen regulären job Kündigen


    versteht ihr wie ich das meine ?


    also zurzeit nur nebenerwerblich und falls es klappt dann vollzeit

  • Soweit ich weiss, darfst du nur in deinem Berufsfeld, sprich Bäcker kein Unternehmen gründen. Studio wäre ja keine Konkurrenz für deinen Chef, also müsste das grundsätzlich möglich sein ;)

  • 100 pro sicher bin ich mir jetzt nicht aber ich gehe stark davon aus das eine Klausel im Arbeitsvertrag, in der es heißt; das du keine Firma gründen darfst weil du sonnst als Konkurenz giltst, nicht zulässig ist, da jeder das Recht hat sich selbst zu verwirklichen, egal als was. Also für mich jedenfalls verstößt eine derartige Klausel gegen den freien Wettbewerb und laut der freien Marktwirtschaft haben die Marktteilnehmer Wahlfreiheit hinsichtlich Konsum, Berufstätigkeit, Sparen und Investieren (also freie Preisbildung, Gewerbefreiheit und Konsumfreiheit).
    Aber da ich kein Anwalt bin kann ich auch nur eine Einschätzung als Laie abgeben! :suspekt:

  • Einfach so machen und wenns gut läuft, könnt ihr das Gewerbe immer noch nachträglich anmelden, das ist bis zu 3 Monate rückwirkend möglich, wenn nicht noch länger...aber 3 Monate warens auf jedenfall mindestens


    So könnt ihr dann auch eher einschätzen ob ihr hochgerechnet unter die Kleinunternehmer Klausel kommt oder mehr Umsatz macht

  • Ich sags mal ganz grob.. Wenn deine Einnahmen geringer sind, als die Ausgaben, die du getätigt hast, bezeichnet man das als "Liebahberei".
    Sobald die Einnahmen die Ausgaben überschreiten, und ab einem bestimmten Betrag, bla bla bla.. musst du deine Einnahmen versteuern.
    Ich hab meine Gesetze gerade nicht zur Hand, also kann ich dir das nicht genau sagen im Moment, wann du ein Gewerbe anmelden musst..




    ..Ok hab mein Ust-Gesetz gefunden und dir das hier rausgesucht. Vielleicht hilft es dir..


    § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.


    Gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ist gewerblich oder beruflich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.


    Mehr konnte ich auf die schnelle nicht finden :D

  • Zitat

    Original von EnjoytheRoyalty
    riesen quatsch, was crayzie da schreibt. wenn du im jahr weniger als 7500€ damit verdienst ist, passiert schonmal gar nichts. das wirst du vermutlich nicht tun. also ruhig anmelden.


    Lern lesen.
    E: und lern, wie man Wörter richtig abschreibt.


    Zitat

    Original von Craziee
    Sobald die Einnahmen die Ausgaben überschreiten, und ab einem bestimmten Betrag, bla bla bla.. musst du deine Einnahmen versteuern.

  • Zitat

    Original von EnjoytheRoyalty
    riesen quatsch, was crayzie da schreibt. wenn du im jahr weniger als 7500%uFFFD damit verdienst ist, passiert schonmal gar nichts. das wirst du vermutlich nicht tun. also ruhig anmelden.


    Haha. Nein.


    Du musst immer ein Gewerbe anmelden, ob du einen 1€ verdienst oder 10000€. Nur wird das mit den Steuern im Endeffekt anders berechnet, weil du einen Freibetrag von 17500€ hast (Kleinunternehmerregelung). Wenn du da drunter kommst, musst du, wenn überhaupt, nur einen geringen Anteil abgeben.


    So und nicht anders.


  • Du musst darunter gar nichts abgeben und darfst auch keine MwSt auf Rechnungen ausweisen


    Und das mit "Liebahberei" bzw. dein Gewerbe wird erst als Hobby abstempelt wenn du 3-4 Jahre mehr Ausgaben als Einnahmen hast und Verlust fährst...Dann nervt dich das Finanzamt auch nicht mehr so sehr wie zur Gewerbeanmeldung :D

  • Zitat

    Original von EnjoytheRoyalty
    riesen quatsch, was crayzie da schreibt. wenn du im jahr weniger als 7500€ damit verdienst ist, passiert schonmal gar nichts. das wirst du vermutlich nicht tun. also ruhig anmelden.


    Das ist lediglich der Einkommenssteuerfreibetrag, wer mehr als knapp 300 € im Monat macht mit seiner selbständigen Tätigkeit, wird nicht drum herumkommen, diese für seine Tätigkeit zu entrichten. Der Kleinunternehmerstatus ist im Übrigen an den Umsatzsteuerfreibetrag von 17500 €/Jahr gekoppelt, Einkommenssteuer hin oder her.


    Also: Steuern müssen nicht erst ab 17500/Jahr, sondern bereits 7500/Jahr entrichtet werden. Nur halt die Einkommenssteuer, die Umsatz- bzw. Vorsteuerpflicht besteht ab 17500/Jahr.
    Aber all das wird dein Steuerberater mehr als genau wissen und dich auch richtig beraten können im Sinne der Wahl eurer Geschäftsform, der Abwicklung von Korrespondenz mit Behörden etc pp. Also besser deinen Steuerberater fragen, der kennt sich mit alledem besser aus als wir hier.

  • Meld es an. Ich bin einer von den Bösen im Finanzamt und kann dir sagen, dass du, sobald du da Tätig wirst, vom FA belangt werden kannst in Sachen Umsatzsteuer etc.
    Ist ein etwas komplizierteres Feld, also mach das, was du eh vorhast, geh zu deinem Steuerberater, sonst kann das böse enden.
    Bist auf jedenfall auf der sicheren Seite damit ;) Denn das deutsche Steuerrecht ist ziemlich kompliziert :D

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