Frage zu nem Durchsuchungsbeschluss

  • hey, also heute früh standen die werten herren vor meiner haustür die meist weiß - blaue autos fahren und haben meiner mutter nen durchsuchungsbeschluss vor de gusch gehalten..
    die haben laptop mitgenommen, paar hefter von mir , ne spritzpistole ( silikon) , texte & cd´s .
    meine frage basiert auf meinem laptop und die hefter.
    wie weit dürfen sie gehen in sachen privatsphähre? es war kurz nach 8 ich war arbeiten und meine mutter noch verpennt und hat nicht überdacht zu sagen der laptop is nich meine sondern nachbarin oder so.
    es geht um graffiti sprüherei. was ich nich war.
    dürfen die meine kompletten ordner durchwühlen und in facebook und andere communities meine nachrichten usw checken? und zu den heftern.
    angenommen, ich hab ab und an versucht zu kritzeln so wie ich es auf der straße sehe.. die können mir doch nix nachweisen wenn sie mich dabei nicht auf frische tat ertappen, oder seh ich das falsch? ich mein ich hab ab und zu das gemalt, weswegen sie mich "ran kriegen" wollen usw..
    ich wette von euch hat jemand plan weil will nich umbedingt betrag in höhe von 3 oder 4 nullen bezahlen.
    zu einem weiteren punkt.
    ich steh OFIZIELL unter vertrag bei der Plattenfrima "13 Musik".
    auf meinem laptop ist das aufnahme programm, die beats und texte & die haben auchso meine texte mitgenommen..
    Somit behindert sie ja theoretisch meine "Arbeit".
    kann man da was machen?
    wär cool wenn jemand plan hat.

  • Durchsuchen dürfen sie die Räume zu denen du Zutritt hast. Auch deine Ordner usw.


    Und zu der Sache mit "auf Frischer Tat ertappen. Hat nichts damit zu tun, wenn sie genug Indizien auf deinem Laptop oder in deinen Ordner finden, kann das manchmal schon reichen.



    Angaben sind ohne Gewähr. Verlass dich mal jetzt nicht 100% auf meine Aussagen.

  • Der Durchsuchungsbeschluss ist meist' auf einen Raum begrenzt, sprich: Dein Zimmer, oder oder oder. Wenn Sie nun Gegenstaende wie dein Laptop, deine Hefte & & & mitnehmen duerfen Sie natuerlich auch reinschauen sofern Sie was Suchen das in Verbindung mit einer Straftat haengt. Also stehst Du somit auch unter Tatverdacht eine Strafttat begangen zu haben weil Sie ohne den dringenden Verdacht keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen haetten. Denk dir schonmal 'ne gute & lupenreine Ausrede aus.


  • So siehts aus.

  • Soweit ich weiß, gibt es doch extra sone Personen die mit der Polizei arbeiten,
    die an verschiedenen Anhaltspunkten festmachen ob das Bild/Schriftzug im Hefter von der gleichen Person ist wie an der Wand.


    E: also von Schreibstil her gesehen mein ich natürlich


    Hab da mal ein Bericht gesehen,
    ich schau nochmal nach.

  • die frage ist doch, warum die herren überhaupt auf dich kamen und dein zeug mitnehmen, ist ja nicht so daß die aus langeweile irgendwo klingeln und auf gut glück irgendwas machen. fällt dir was ein was die dazu veranlasst haben könnte in letzter zeit?

  • Zitat

    Original von Joseen.
    Soweit ich weiß, gibt es doch extra sone Personen die mit der Polizei arbeiten,
    die an verschiedenen Anhaltspunkten festmachen ob das Bild/Schriftzug im Hefter von der gleichen Person ist wie an der Wand.


    Hab da mal ein Bericht gesehen,
    ich schau nochmal nach.


    Ja, das stimmt leider. & zu alle dem wird dein(e) Schriftzug/Schriftzuege auch noch durch eine Datenbank gezogen um Vergleiche zu erstellen. Du kannst eine Aussage verweigern wenn Du weißt das Du was gemacht hast waers in dem Fall auch besser fuer Dich. Du musst & hast ja auch das gute Recht dich nicht selbst zu belasten & wenn die was auf deinem Laptop finden sollten bist Du auch nicht gezwungen was zu sagen, wiegesagt, dass ist dein gutes Recht.
    Daraufhin wirds wahrscheinlich aufgrund von Mangel an Beweisen zum Akter gelegt.

  • Zitat

    Original von Ipps


    Ja, das stimmt leider. & zu alle dem wird dein(e) Schriftzug/Schriftzuege auch noch durch eine Datenbank gezogen um Vergleiche zu erstellen.


    Ja genau, du scheinst den gleichen gesehen zu haben.
    Wie gesagt - ich such den grad, stellt sich aber als schwierig da.

  • ach, was mir grad einfällt, wenn die deinen laptop haben und du rappers.in passwort da gespeichert hast oder so würd ich in diesem thread nicht zugeben wenn du es warst, die können doch sonst in deinem account lesen so rein theorethisch gedacht=)

  • Zitat

    Original von Joseen.


    Ja genau, du scheinst den gleichen gesehen zu haben.
    Wie gesagt - ich such den grad, stellt sich aber als schwierig da.


    Ich hab' nicht denselben Bericht gesehen. Ich hatte im Mai diesen Jahres eine Hausdurchsuchung wegen Graffiti & all' dem.

  • Ich habe selbst mal das gleiche gehabt , allerdings können die dir rein theoretisch nichts , da die Beweislage in Deutschland es zulässt , öffentliche Malereien etc. zu kopieren solange kein copyright ist. Da sie dich nicht währenddessen überführt haben , kein Zeugen und natürlich keinen klaren Beweis haben sind das alles nur inditzien die am Ende nicht zu einer Anklage reichen. Ich würde allerdings gegen den Durchsuchunsbeschluß revidieren und zum Anwalt gehen.


    Und zum Thema was von ipps und Joseen thematisiert wird , ich glaube nicht das die einen für den Stadt viel zu teuren Schriftanalytiker konsultieren wenns um so ne läpische schmiererei geht .Das wird eher bei Morddrohungen etc. konsultiert als bei einer eigenen Schriftart "graffity"


    Und zum Thema Label. Wenn es ein offiziel annerkanntes Label ist , wofür du ja eine gehnemigung haben solltest , und du klar beweisen kannst , das du vor dem besagten Termin der Durchsuchung Einnahmen hattest die durch das wegnehmen deines Lappis gestoppt worden sind , ist die Polizei dazu verpflichtet dir eine Vergütung für die Wirtschaftlichen Einbuse zu gewährleisten. Tuhen sie das nicht , darfst und kannst du vor Gericht ziehen.


  • Du brauchst mir keines wegs dein Beileid auszusprechen, aber danke trotzdem.
    Ich bin ganz gut von der Sache weggekommen & wuensch es dementsprechend auch dem Threadersteller weil halt echt 'ne Menge stress auf einen zukommen kann wie in meinen Fall zum Beispiel.

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