(foto: Das Bundespatentgericht befand den Begriff für akzeptabel )
Viele Bundesbürger benutzen das Wort regelmäßig. Die dazugehörige Handlung vermutlich auch. Das Deutsche Patent- und Markenamt wollte den Begriff dennoch nicht ins Markenregister eintragen. Zu Unrecht, wie das Bundespatentgericht nun entschieden hat. Welches Produkt mit dem Begriff geschützt wird? Ein Schnaps aus Schwaben.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) musste vor dem Bundespatentgericht eine herbe Schlappe hinnehmen. Der Schnapshersteller EFAG Trade Mark Company hatte versucht, den Begriff "Ficken" als Marke für diverse Getränkearten sowie Bekleidungsstücke eintragen zu lassen. Der Schnaps mit dem Namen "Ficken" ist praktisch überall im Einzelhandel erhältlich.
Das DPMA verweigerte jedoch eine Eintragung. Die Begründung hierfür fiel schlicht aus. Der Markenbegriff werde "von den angesprochenen Verkehrskreisen, insbesondere von Vertretern älterer Generationen, als Zeichen für die Verrohung des Sprachgebrauchs, als störend und abstoßend empfunden". Während man über die Wortwahl vielleicht noch schmunzeln mag, war der Fall für den Schnapshersteller bitterer Ernst. Man klagte und holte sich eine Entscheidung vom Bundespatentgericht.
Dieser wiederum befasste sich detailliert mit dem Begriff "Ficken" und kam zum Schluss, dass dieser nicht gegen "die guten Sitten" verstoßen würde. Er entspräche zwar nicht dem "guten Geschmack", dies sei aber nicht relevant, da er darüber hinaus keine diskriminierende sexuelle Aussage enthalte. Was die Richter unter sexuell diskriminierenden Aussagen verstanden, schilderten sie auch gleich: "Schenkelspreizer" oder "Busengrapscher" gehören dazu.
Bei der Entscheidungsfindung konsultierten die Richter auch den Duden, der das Wort "Ficken" enthält. Auch in der sonstigen kreativen Branche, also bei Buchtiteln, Theaterstücken oder Filmen fand man regelmäßig die Verwendung des Begriffs. Das Engagement Justitias, den Begriff ganz genau zu erörtern, hatte eindeutig oberste Priorität.
"Ficken" wird nun als Marke für drei Klassen eingetragen. Dazu gehört die Klasse 25, 32 sowie 33 (Bekleidungsstücke - Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken - alkoholische Getränke, ausgenommen Biere).