"Ficken" darf als Marke eingetragen werden


  • (foto: Das Bundespatentgericht befand den Begriff für akzeptabel )


    Viele Bundesbürger benutzen das Wort regelmäßig. Die dazugehörige Handlung vermutlich auch. Das Deutsche Patent- und Markenamt wollte den Begriff dennoch nicht ins Markenregister eintragen. Zu Unrecht, wie das Bundespatentgericht nun entschieden hat. Welches Produkt mit dem Begriff geschützt wird? Ein Schnaps aus Schwaben.


    Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) musste vor dem Bundespatentgericht eine herbe Schlappe hinnehmen. Der Schnapshersteller EFAG Trade Mark Company hatte versucht, den Begriff "Ficken" als Marke für diverse Getränkearten sowie Bekleidungsstücke eintragen zu lassen. Der Schnaps mit dem Namen "Ficken" ist praktisch überall im Einzelhandel erhältlich.


    Das DPMA verweigerte jedoch eine Eintragung. Die Begründung hierfür fiel schlicht aus. Der Markenbegriff werde "von den angesprochenen Verkehrskreisen, insbesondere von Vertretern älterer Generationen, als Zeichen für die Verrohung des Sprachgebrauchs, als störend und abstoßend empfunden". Während man über die Wortwahl vielleicht noch schmunzeln mag, war der Fall für den Schnapshersteller bitterer Ernst. Man klagte und holte sich eine Entscheidung vom Bundespatentgericht.


    Dieser wiederum befasste sich detailliert mit dem Begriff "Ficken" und kam zum Schluss, dass dieser nicht gegen "die guten Sitten" verstoßen würde. Er entspräche zwar nicht dem "guten Geschmack", dies sei aber nicht relevant, da er darüber hinaus keine diskriminierende sexuelle Aussage enthalte. Was die Richter unter sexuell diskriminierenden Aussagen verstanden, schilderten sie auch gleich: "Schenkelspreizer" oder "Busengrapscher" gehören dazu.


    Bei der Entscheidungsfindung konsultierten die Richter auch den Duden, der das Wort "Ficken" enthält. Auch in der sonstigen kreativen Branche, also bei Buchtiteln, Theaterstücken oder Filmen fand man regelmäßig die Verwendung des Begriffs. Das Engagement Justitias, den Begriff ganz genau zu erörtern, hatte eindeutig oberste Priorität.


    "Ficken" wird nun als Marke für drei Klassen eingetragen. Dazu gehört die Klasse 25, 32 sowie 33 (Bekleidungsstücke - Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken - alkoholische Getränke, ausgenommen Biere).


    Quelle

  • is aber was anderes obs das gibt oder obs markenrechtlich geschützt ist. du kannst auch "uschis muschiplunder" verkaufen allerdings kann dein nachbar sich hinstellen und 2tage später das gleiche unter dem gleichen namen verkaufen. und du hast dann kein recht ihm das zu untersagen, auser du hast dir den namen eintragen lassen (erfolgreich).

  • Der Schnaps Ficken schmeckt gut und Thema für mich erledigt.

    Zitat

    Ich hab' während der Schwangerschaft Mama in den Bauch getreten
    Denn ich wollt' so schnell wie möglich raus, um mein' Traum zu leben

    :king:

  • Zitat

    Original von MaCee
    Wenn die Ficken schon obszön fanden, was ist dann mit


    Irgendwie möchte ich das jetzt auch probieren :D Voll Lust drauf... :D


    Crick: Aso, ja kann sogar sein ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!