Wann ist Gewalt erlaubt ?

  • Also wenn ich die Gebundenheit von anderen oder die der meinen schützen muss und ich keine andere Möglichkeit sehe die Situation anders zu Regel dann wende ich Gewalt an und versuche möglichst dabei niemanden großartig zu verletzen wenn es geht.

  • Zitat

    Original von Delight-47
    Gewalt ist keine Lösung...


    Doch ne Klasse alternative :D Außerdem zitiere ich jetzt mal Goethe: "Und bist du nicht willig so brauch' ich Gewalt"


    Ernsthaft: Erlaubt ist Gewalt aus meiner Sicht nur wenn was gegen die eigene Familie geht oder wenn es zum Schutz von unbeteiligten bzw. Selbstschutz (damit meine ich auch andere Leute vor sich selbst zu beschützen) geht...
    Wobei Gewalt ja relativ ist...

  • Zitat

    Ich glaube einige hier kapieren die Bedeutung des Wortes "Erlaubt" nicht...das heißt nicht "wann würdet ihr Gewalt anwenden" und Erlaubt ist die ausübung aktiver Gewalt NIE. Selbst wenn ich jetzt eure gesamten Familien samt Haustieren aufs übelste beleidigen würde, wäre es euch nicht erlaubt mich physisch anzugreifen.


    Ich ging bei dem Diskussion eigentlich von dem "moralischem erlaubt sein" aus...
    No front aber:
    Wenn ich mich nicht Irre darf ich aber Gewalt anwenden, wenn diese zum eigenen Schutz dient, oder wenn man bedroht wird. (beispielsweise mit vorgehaltenen Waffen)
    Oder z.B. bei Soldaten Gewalt ist hier doch auch erlaubt

  • Ich denke Gewalt ist etwas ganz normales und menschliches..
    Jeder hat sich in seinem Leben schon geprügelt.. Und falls nicht, wird es mit Sicherheit irgendwann mal dazukommen, denn zu oft gibt es Situationen wo's gar nicht anders geht..


    So denk zumindest Ich das .. :chu:


    Gewalt ist ein riesiger Begriff..
    Wenn du jemandem eine harmlose Backpfeife gibst, zählt es als Gewalt.
    Wenn dein Nachbar seine Frau halbtot prügelt, zählt es ebenfalls als Gewalt..


    Da lässt sich drüber streiten :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Dktracks


    Ich ging bei dem Diskussion eigentlich von dem "moralischem erlaubt sein" aus...
    No front aber:
    Wenn ich mich nicht Irre darf ich aber Gewalt anwenden, wenn diese zum eigenen Schutz dient, oder wenn man bedroht wird. (beispielsweise mit vorgehaltenen Waffen)
    Oder z.B. bei Soldaten Gewalt ist hier doch auch erlaubt


    ich sag mal so:


    "Im Strafrecht ist Gewalt ein Zwangsmittel zur Einwirkung auf die Willensfreiheit eines anderen, z. B. bei Raub, Entführung, Erpressung und Nötigung; bei Delikten wie Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung geht das Strafrecht vom Ergebnis aus, d. h. jemand wird getötet, verletzt oder eine Sache wird beschädigt bzw. zerstört. Als Gewaltformen werden physische oder psychische, personale oder strukturelle (oder auch kulturelle), statische oder dynamische unterschieden.


    Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates (Gewaltmonopol des Staates).


    Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der „materielle“ Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell – der Akteur versucht, zum Teil auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen – oder expressiv – der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung, sein.


    Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen.[4]


    Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft."
    Quelle Wikipedia..damit sollte die Frage eigentlich beantwortet sein^^

  • "wie du mir, so ich dir" ist, was (uA) das Thema Gewalt angeht, unfassbar dumm & engstirnig. Werde ich ernsthaft bedroht, ist es mein Recht, Gewalt anzuwenden (Notwehr etc.), ansonsten gibt es keinerlei Anlass, dies zu tun.

  • Zitat

    Original von Reyny Rey


    Wohnst du in einer Sonderschule?



    ich war in einer sonderschule , is schon lange her , wieso da gibt es andere probleme , als solche kleinigkeiten . wenn du interesse daran hast , besuch mal eine in deiner nähe ;)

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