Gewalt ist nur in wenigen Situationen erlaubt:
Vom Grundgesetz her ist das Volk aufgerufen, eine Regierung die klar gegen die Verfassung/Demokratie ist mit Gewalt zu stürzen und alles zu unternehmen, um die Verfassung zu schützen.
Strafrechtlich ist Gewalt in Form von Notwehr erlaubt. Hierbei ist es gestattet alles mögliche zu tun um sich selbst, andere oder sein Eigentum zu schützen. Der Maßstab der übermäßigen Härte gilt dabei nichtmehr zwingend. Theoretisch darf ich meinen Angreifer erschießen, selbst wenn dieser unbewaffnet und auf der Flucht ist.
Zuletzt ist die anwendung von Gewalt im Kampfsport gestattet, solange sie den Regeln konform ausgeübt wird.
Dies sind die einzigen erlaubten Formen von Gewalt, die durch Zivilpersonen an Mensch und Tier angewand werden darf.
Staatenrechtlich ist laut Genfer Konvention übrigends kein Staat berechtigt Gewalt auszuüben, ausser zur Verteidigung. Man darf erst schießen, wenn auf einen selbst geschossen wird. Was, gemäß dieser Konvention, eigentlich nicht möglich wäre, da derjenige der schießt dann die Konvention brechen würde...