Namensschenkung

  • Grüße,


    hat jemand schon seine Erfahrungen damit gemacht? Ich kenn mich mit diesem Thema nur dezent aus. Ich weiß z.B., dass man den Namen nicht so einfach verschenken kann weil das rechtlich nicht geht etc. Hab aber mal gelesen, dass es dennoch geht aber man Gründe dafür braucht. Meine Gründe sind psychisch. Ich habe den Namen meines Vaters und ich verbinde nicht sonderlich viel Gutes mit diesem Mann bzw. diesem Namen. Ich hätte gerne den Namen meiner Mutter.
    Wäre um hilfreiche Beiträge plus Erfahrungen äußerst dankbar.


    Dosenpfand

  • puuh das einzige was ich in die Richtung mal gehört hab, war von einer Lehrerin, die sich umbenannt hatte, weil sie mit türkischem Nachnamen keine WOhnung gefunden hat, die musste für jeden Buchstaben was blechen.

  • Zitat

    Original von Dosenpfand
    Grüße,


    hat jemand schon seine Erfahrungen damit gemacht? Ich kenn mich mit diesem Thema nur dezent aus. Ich weiß z.B., dass man den Namen nicht so einfach verschenken kann weil das rechtlich nicht geht etc. Hab aber mal gelesen, dass es dennoch geht aber man Gründe dafür braucht. Meine Gründe sind psychisch. Ich habe den Namen meines Vaters und ich verbinde nicht sonderlich viel Gutes mit diesem Mann bzw. diesem Namen. Ich hätte gerne den Namen meiner Mutter.
    Wäre um hilfreiche Beiträge plus Erfahrungen äußerst dankbar.


    Dosenpfand


    Falsches Forum du hirnloser.

  • Zitat

    Original von geuze
    nee sorry ist schon ne Zeit lang her, gibts nicht irgendeine Behörde bei der man Nachfragen kann? wenn dann können die wohl bessere Auskünfte geben als user


    Doch klar. Das Standesamt. Da war ich auch schon, aber der Kerl war unfreundlich und sagte mir nur, dass es ohne driftigen Grund nicht geht. Deswegen frag ich ja hier nach Erfahrungen die einer vllt. selbst gemacht hat um durch die "strenge" Beobachtung oder Gründe, wie man immer es auch nennen mag, durchkommt.


    Zitat

    Original von Slim-C
    ein nachname mit 3 buchstaben? :D


    Ja, der neue Name wäre dann "Six". :D



    EDIT: Wie heißt Kollegah mit Nachnamen? ^^

  • Mit dem Grund wirst du ihn sowieso nicht ändern dürfen. Man darf seinen Namen nur mit einem "wichtigen Grund" ändern. Dazu zählen in der Regel:
    -Sammelnamen (häufige Namen, die zur Verwechslung führen: Schmidt, Müller bla)
    -Namen die anstößig oder lächerlich klingen
    -Namen mit Schwierigkeiten in Schreibweise oder Aussprache (ss, ß, kp sowas halt)
    -Ausländische Namen die im Inland hinderlich sind


    Beim Vornamen gelten die oberen 3 Punkte.


  • Das leben ist kein Ponyhof!



    Blume, yo


  • Hm, ich versteh nicht warum man dafür einen wichtigen Grund braucht.
    Wenn man einen 2. Vornamen hat, kann man diesen ja auch als ersten Vornamen benutzen (So das die halt getauscht werden). Kostet zwar Geld, aber dafür braucht man z.B. keinen Grund, obwohl es eine Namensänderung ist. Deswegen versteh ich nicht, warum man dann beim Zunamen auf einmal nen wichtigen Grund braucht :suspekt:

  • hm, also du willst ja nicht irgendeinen Namen, sondern den deiner Mutter, was an sich eigentlich einfacher sein sollte. Das geht aber nur dann wirklich einfach wenn a deine mutter noch so heißt oder b deine Mutter zu deiner geburt noch so hieß oder c deine Eltern geschieden sind UND d du nicht volljährig bist.
    Gibt oft fälle, dass kinder den Geburtsnamen ihrer Mutter annehmen oder den Namen des neuen mannes, nennt sich einbenennun. Bei dir wird das wohl nicht so leicht klappen, da auch familiäre Gründe bei volljährigen nicht mehr akzeptiert werden das einfachste wäre heiraten und den Namen der Frau annehmen.



    laut dem Namensänderungsgesetz, müsstest du allerdings den familiennamen annehmen dürfen...
    § 2 Voraussetzungen der Bewilligung
    § 2. (1) Ein Grund für die Änderung des Familiennamens liegt vor, wenn
    1. der bisherige Familienname lächerlich oder anstößig wirkt;
    2. der bisherige Familienname schwer auszusprechen oder zu schreiben ist;
    3. der Antragsteller ausländischer Herkunft ist und einen Familiennamen erhalten will, der ihm die
    Einordnung im Inland erleichtert und der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der
    österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wird;
    4. der Antragsteller den Familiennamen erhalten will, den er bisher in gutem Glauben, dazu
    berechtigt zu sein, geführt hat;
    5. der Antragsteller einen Familiennamen erhalten will, den er früher zu Recht geführt hat;
    6. die Vor- und Familiennamen sowie der Tag der Geburt des Antragstellers mit den entsprechenden
    Daten einer anderen Person derart übereinstimmen, daß es zu Verwechslungen der Personen kommen
    kann;
    7. der Antragsteller einen Familiennamen erhalten will, den er durch eine befristete namensrechtliche
    Rechtshandlung erlangt hätte, jedoch die rechtzeitige Rechtshandlung ohne sein
    Verschulden oder bloß mit einem minderen Grad hievon unterlassen hat, oder der Antragsteller
    einen Doppelnamen nach § 93 Abs. 2 ABGB wünscht oder bereits zu führen hat und den gemeinsamen
    Familiennamen ohne Voran- oder Nachstellung seines früheren Familiennamens führen will;
    8. der Antragsteller den Familiennamen seiner Eltern oder eines Elternteils erhalten will oder der
    Antragsteller den Familiennamen einer Person erhalten will, von der er seinen Familiennamen abgeleitet
    hat und deren Familienname geändert worden ist oder dessen Änderung beantragt ist;
    9. der minderjährige Antragsteller den Familiennamen der Person erhalten soll, der die Obsorge für
    ihn zukommt oder in deren Pflege er sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für kurze
    Zeit beabsichtigt ist;
    10. der Antragsteller glaubhaft macht, da' die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare
    Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden
    und diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können;
    11. der Antragsteller aus sonstigen Gründen einen anderen Familiennamen wünscht.
    (2) Die in Abs. 1 Z 1 bis 6, 10 und 11 angeführten Gründe gelten auch für die Änderung von
    Vornamen; ein Grund liegt weiter vor, wenn
    1. das minderjährige Wahlkind andere als die bei der Geburt gegebenen Vornamen erhalten soll und
    der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung der Annahme an Kindesstatt oder dem
    Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht wird;
    2. der Antragsteller nach Änderung seiner Religionszugehörigkeit einen zur nunmehrigen Religionsgemeinschaft
    in besonderer Beziehung stehenden Vornamen erhalten oder einen zur früheren
    Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen ablegen will und der Antrag
    innerhalb von zwei Jahren nach der Änderung der Religionszugehörigkeit eingebracht wird;
    3. ein Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht.


    quelle: http://www.transx.at/Dokumente/NaeG_95.pdf


    kannst auch hier vorbeischauen:
    http://www.jusline.de/index.ph…772f869d4877ea&law_id=150


    wenn du das beantragst kannste dich dann darauf berufen^^


    e: kann aber sein das der gesetzestext veraltet ist. müssteste zur not mal einen Anwalt konsultieren oder so^^ die 115 kann auch manchmal helfen :)

  • Zitat

    Original von Deef
    warum fragt man nicht einfach google?? hat der thread hier wirklich berechtigung? nich böse verstehn...


    Weil ich gehofft habe, dass jemand einen ähnlichen Fall hatte oder sogar kennt. Google hab ich selbstverständlich auch gefragt, aber ich wollte mich nicht in einem Forum anmelden in dem ich die Leute nicht kenne. Hier kenn ich zwar auch keinen, aber hier weiß ich, dass manche Leute eine gewisse Ahnung von Dingen haben. Auch wenn hier viel getrollt wird, Ahnung und Wissen ist vorhanden.


    EDIT: Dickes Danke an Ossi und Co. Kg. :)

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