ZitatOriginal von Halloziehnation
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).
Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht.
poste ma dazu ein auszug zum waffengesetz. dann siehts wieder ganz anders aus. du wirst aufjedenfall ne strafe bekommen auch wenn sie dafür eher gering ausfallen wird.
wie schon gesagt wurde. stell dich klopp soviele um wie es nur geht (fang mit dem stärksten an). ein paar leute wirds dann schonmal abschrecken. und wenn die dich dann doch weghauen, wissen sie zumindest das du eier in der hose hast und kein pisser bist.
wenn du dann
a) wieder ausm krankenhaus kommst
b) wieder fit bist
packst du dir die einfach einzelnd. und wenn einer zu herbe sein sollte, nimmste selbst leute mit oder packst ihn dir von hinten im dunkeln oder trittst ihm als erstes mit voller wucht gegen die kniescheibe oder gegen die leiste. wenn du gut triffst wird er eh nix mehr machen. was man dir noch mit auf dem weg geben könnte. besorg die sowas wie ne münzrolle oder so und greif zu bevor du losschlägst