Essen. Das Essener Landgericht hat einen 62-Jährigen, der einen großen Teil seines Lebens mit Drogenhandel finanziert hat, zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er will in Revision gehen
Fast schon als Berufsverbrecher sieht Psychiater Dr. Sven Kutscher den 62-jährigen Ewald N., der einen großen Teil seines Lebens mit Rauschgifthandel finanzierte. Jetzt gab es die Quittung für den Altenessener: Die XVII. Strafkammer des Landgerichtes ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (SV) an und verhängte außerdem sechseinhalb Jahre Haft wegen seines schwunghaften Handels mit Marihuana. In fünf Fällen hat er im Zeitraum Mai bis Juli vergangenen Jahres die Droge im Kilobereich aus den Niederlanden bekommen oder selbst abgeholt haben.
Die SV war ein zentrales Thema des Prozesses. Die Unterbringung war es, die den Knast gewohnten 62-Jährigen wirklich schreckte.
Immer wieder rückfällig
Die Voraussetzungen dafür waren nach Einschätzung der Kammer gegeben. „Er ist nicht zu beeindrucken“, sagte Richter Bernd Koß. Immer wieder sei Ewald N. trotz gegenteiliger Beteuerungen rückfällig geworden. Schon früher habe er - wie auch jetzt - sein Alter in die Waagschale geworfen und sei trotzdem wieder zum Straftäter geworden, das gelte auch für die Zeit nach seinem Herzinfarkt. Die Kammer folgte im Urteil dem Antrag von Staatsanwalt Tim Engel.
Verteidiger Karl Engels beantragte eine angemessene Freiheitsstrafe, sah aber die Anordnung der SV als unbegründet. Nach seiner Überzeugung ist die Einfuhr und der Handel mit Marihuana, also mit einer weichen Droge, nicht so gefährlich, dass eine Sicherungsverwahrung rechtfertigt sei. Sein Mandant will gegen das Urteil in Revision gehen.
(Quelle: http://www.derwesten.de/staedt…verbrecher-id4190352.html )
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So alle die immer mal gern lebenslängliches wegsperren für bestimmte Straftaten fordern, ziehen sich jetzt bitte mal rein, welche Gesetze wir in deutschland schon jetzt haben!
Das Ursprüngliche Gesetz zur Sicherheitsverwahrung wurde übrigens am 24. November 1933 unter dem Titel „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung” unter dem bereits durch das Ermächtigungsgesetz mit diktatorischen Vollmachten ausgestatten Reichskanzler Adolf Hitler verabschiedet.
Die heutigen Regeln zur SV findet ihr im Strafgesetzbuch ab §61...
Da der Mann bereits 62 ist, sind 6 1/2 jahre Knast plus Sicherungsverwahrung sozusagen lebenslänglich. Rausgelassen wird nämlich nur der, dem ein Gutachter eine günstige Prognose stellt