Kollege hat Scheisse am stecken.
Also grunsätzlich kann sie es nicht beweisen etc., aber vorsichtshalber.
Er wird ebshculdigt, ein Girl vergewaltigt zu haben, wärend er noch u18wahr und sie ü13 (also normales Jugenstrafgesetzbuch).
Sollte er verurteilt werden und bekommt eine Strafe auf Bewehrung (was anzunehmen ist, sollte er überhaupt verurteilt werden), wann wird der Eintrag aus seinem Führunszeugnis gelöscht, sollte er in den darauffolgenden jahren keine Straftat begehen?
Frage zum Führungszeugnis
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Ich hab bei sowas keine Ahnung...aber falls er es gemacht hat: Hurensohn.
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Ich kenne den und die, sie is ne Psycho-Truller (und Emo) und er n braver Abiturient, die wahren sogar noch befreundet bis vor kurzen, dann kam se plötzlich mit Vergewaltigung
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kommt auf die endgültige strafe drauf an, sinds mehr als 90 Tage Bewährung glaub wirds erst nach 3 Jahren gelöscht, meine ich mal gehört zu haben, müsstest mal nen anwalt fragen der da mehr ahnung von hat^^
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Das kommt auf das Urteil an. Logisch, was?
In der Regel zwischen 1- 15 Jahren.
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Vergewaltigung ist ein verbrechen, wofür du im schlimmsten Fall 3Jahre sitzen musst
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Zitat
Original von Night Schicksal
Vergewaltigung ist ein verbrechen, wofür du im schlimmsten Fall 3Jahre sitzen musstVon wegen, gibt auch mehr.
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§ 34 [1] Länge der Frist
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt
1.drei Jahrebei Verurteilungen zu
a)Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht
mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen des § 32
Abs. 2 nicht vorliegen,
b)Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei
Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die
Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes
gerichtlich oder im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt,
diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register
nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder
Jugendstrafe eingetragen ist,
c)Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die
Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,
d)Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein
Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich
oder im Gnadenwege erlassen worden ist,2.zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach
den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,3.fünf Jahre in den übrigen Fällen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 2, Nr. 3
verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Vermögensstrafe bestimmten Ersatzfreiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe. 2Bei Erlaß des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe verlängert sich die Frist um den zwischen dem Tag des ersten Urteils und dem Ende der Bewährungszeit liegenden Zeitraum, mindestens jedoch um zwanzig Jahre. -
wenn er es nicht getan hat, wird die psychische untersuchung das zeigen
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Ich finde man sollte jeden Mörder oder Vergewaltiger lebenslänglich wegsperren. Und damit meine ich lebenslänglich und nicht nur 15/20 Jahre.
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Zitat
Original von BlaCkOps
Ich finde man sollte jeden Mörder oder Vergewaltiger lebenslänglich wegsperren. Und damit meine ich lebenslänglich und nicht nur 15/20 Jahre.Wie das keinen interessiert, weil's hier nicht darum geht.
Bitte OnTopic bleiben.
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Zitat
Original von Dozy Devil
Wie das keinen interessiert, weil's hier nicht darum geht.
Bitte OnTopic bleiben.
Ok, zu der Frage von Night Schicksal:
Spielt es nicht auch eine Rolle in welchem Bundesland man ist?
Ich meine es gibt von Bundesland zu Bundesland kleine Unterschiede was sowas betrifft. -
Bundesstrafgesetzbuch umfasst die gesamte Bundesrepublik
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Also sein Führungszeugnis ist erstmal das letzte worüber er sich in dem Fall Gedanken machen sollte. Aber naja wenn sie jetzt nach mehreren Jahren erst damit kommt wirds generell schwer ihn überhaupt zu verurteilen. Wenn er verurteilt wird, sollte das ne Jugendstrafe von 2 Jahren Aufwärts geben, die bleiben 20 Jahre im Führungszeugnis stehen. Wenns weniger wird oder er n spezifiziertes Urteil bekommt kanns nach 5-10 Jahren wieder draußen sein.
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Frag ihn. Er kennt sich damit aus!
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Swami, in letzter Zeit Aushilfs-Mod und heute wieder Scherzbold^^
Er macht sich da weniger sorgen drum, da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass er mit Freiheitsentzug bestraft wird, wohl nur auf Bewährung.
Auf Bewährung bedeutet doch schon, dass ihm Vertrauen zugesprochen wird und blabla, dass Ding ist aber, er will einen pädagogischen Beruf erlernen nach dem Studium. -
Denkst Du nicht, dass dieses Forum das Falsche für solche Fragen ist? - Frag' einen Anwalt!
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Wird nie wirklich geloescht. Arbeitgeber werden das immer sehen.
Eine Bekannte meiner Mutter hat ihre ganzen Strafen noch nach 30 Jahren drin stehen und die Sachen die Sie "verbrochen" hat waren wirklich pipifax. -
Der war beim Anwalt, deswegen so sicher wegen Bewährung.
Das MUSS gelöscht werden. Ind er Akte bleibts drin, aber der Arbeitgeber hat kein Recht auf die Akte, nur aufs FZ -
Wenn dus eh schon weißt, wieso fragst du dann.
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Ich weiß nich, nach welchem zeitraum
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